Full text: Finanzwissenschaft

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4. Buch. V. Teil. Die Steuern. 
der ersten Bedürfnisse geeignet ist. Demgemäß wird also das freie 
Existenzminimum verallgemeinert und beim Millionär ebenso in 
Abzug gebracht wie beim Lohnarbeiter. 
Wenige haben die Notwendigkeit der Steuerfreiheit des Existenz 
minimums so energisch gefordert, wie Sonnenfels 1 ): „Der Anspruch 
auf den notwendigen, sowohl eigenen Unterhalt als auf den Unter 
halt seiner Familie, ist von der anerschaffenen Pflicht der Selbst 
erhaltung und des Hausvaters abgeleitet. .. Eine Regierung, welche 
diesen geheiligten Anteil der Menschheit bei Ansmessung der 
Beitragsanteile aus den Augen setzte, und durch ihre Forderungen 
schmälerte, spräche der eigentlichen Folge nach: Gib mir! Du aber 
und die Deinigen hungert! Sie trete also der Sicherheit des 
Bürgers, diesem wesentlichen Endzwecke des gesellschaftlichen Ver 
trags, eben so nahe, als ein Feind, der die Saaten, von welchen ich 
für mich und meine Kinder das Brot erwartete, zu verheeren, ein 
gedrungen wäre. ... Denn der Unterhalt ist dergestalt notwendig, 
daß man entweder zugrunde gehen, oder ihn, woher er immer 
komme, besorgen muß. Der Staat würde sich daher im ersten 
Falle einen Bürger, eine Familie selbst getötet haben: im zweiten 
Falle wäre der Bürger, dessen Einkünfte durch das Übermaß der 
Entrichtung erschöpft sind, den Hauptstamm anzugreifen ge 
zwungen.“ 
Einem Teil dieser Argumentation begegnen wir auch bei 
neueren Schriftstellern, so wie Adams, der auch das steuerfreie 
Existenzminimum fordert mit der Bemerkung, daß zu dessen Recht 
fertigung es genügt darauf hinzuweisen, daß die ungenügende Be 
friedigung der Bedürfnisse die Leistungsfähigkeit der großen Menge 
herabmindert. Demnach sprechen selbst finanzielle Gründe für das 
steuerfreie Existenzminimum. 
3. Die Berücksichtigung der Disparitäten in der Einkommens 
verteilung kann kaum entsprechender geschehen, als durch die 
Steuerfreiheit jener Einkommen, die zur Lebenserhaltung unbedingt 
notwendig sind. Es bedarf kaum der Erklärung, daß eine Person, 
die nur über so viel Einkommen verfügt, um die ersten Lebens 
bedürfnisse zu befriedigen, nicht in der Lage ist, Steuern zu zahlen, 
richtiger gesagt, direkte Steuern resp. Einkommensteuer zu zahlen. 
Es ist wohl wahr, daß für den Kulturmenschen, den homo europaeus, 
der Staat auch zu den ersten Lebensbedürfnissen gehört und wenn 
wir niedrigere Kulturstufen vor Augen halten, so sehen wir sogleich, 
daß der in der Wildnis vereinsamte Mensch für seine Sicherheit 
‘) Grundsätze der Polizey, Handlung und Finanz (Wien 1787), 8. 192.
	        
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