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4. Buch. V. Teil. Die Steuern.
der ersten Bedürfnisse geeignet ist. Demgemäß wird also das freie
Existenzminimum verallgemeinert und beim Millionär ebenso in
Abzug gebracht wie beim Lohnarbeiter.
Wenige haben die Notwendigkeit der Steuerfreiheit des Existenz
minimums so energisch gefordert, wie Sonnenfels 1 ): „Der Anspruch
auf den notwendigen, sowohl eigenen Unterhalt als auf den Unter
halt seiner Familie, ist von der anerschaffenen Pflicht der Selbst
erhaltung und des Hausvaters abgeleitet. .. Eine Regierung, welche
diesen geheiligten Anteil der Menschheit bei Ansmessung der
Beitragsanteile aus den Augen setzte, und durch ihre Forderungen
schmälerte, spräche der eigentlichen Folge nach: Gib mir! Du aber
und die Deinigen hungert! Sie trete also der Sicherheit des
Bürgers, diesem wesentlichen Endzwecke des gesellschaftlichen Ver
trags, eben so nahe, als ein Feind, der die Saaten, von welchen ich
für mich und meine Kinder das Brot erwartete, zu verheeren, ein
gedrungen wäre. ... Denn der Unterhalt ist dergestalt notwendig,
daß man entweder zugrunde gehen, oder ihn, woher er immer
komme, besorgen muß. Der Staat würde sich daher im ersten
Falle einen Bürger, eine Familie selbst getötet haben: im zweiten
Falle wäre der Bürger, dessen Einkünfte durch das Übermaß der
Entrichtung erschöpft sind, den Hauptstamm anzugreifen ge
zwungen.“
Einem Teil dieser Argumentation begegnen wir auch bei
neueren Schriftstellern, so wie Adams, der auch das steuerfreie
Existenzminimum fordert mit der Bemerkung, daß zu dessen Recht
fertigung es genügt darauf hinzuweisen, daß die ungenügende Be
friedigung der Bedürfnisse die Leistungsfähigkeit der großen Menge
herabmindert. Demnach sprechen selbst finanzielle Gründe für das
steuerfreie Existenzminimum.
3. Die Berücksichtigung der Disparitäten in der Einkommens
verteilung kann kaum entsprechender geschehen, als durch die
Steuerfreiheit jener Einkommen, die zur Lebenserhaltung unbedingt
notwendig sind. Es bedarf kaum der Erklärung, daß eine Person,
die nur über so viel Einkommen verfügt, um die ersten Lebens
bedürfnisse zu befriedigen, nicht in der Lage ist, Steuern zu zahlen,
richtiger gesagt, direkte Steuern resp. Einkommensteuer zu zahlen.
Es ist wohl wahr, daß für den Kulturmenschen, den homo europaeus,
der Staat auch zu den ersten Lebensbedürfnissen gehört und wenn
wir niedrigere Kulturstufen vor Augen halten, so sehen wir sogleich,
daß der in der Wildnis vereinsamte Mensch für seine Sicherheit
‘) Grundsätze der Polizey, Handlung und Finanz (Wien 1787), 8. 192.