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4. Buch. V. Teil. Die Steuern.
ein anderes Mal nicht. Auch Vocke erklärt, daß die Frage der
Überwälzung eigentlich nicht in die Finanzwissenschaft gehöre.
Mayer (Prinzipien der gerechten Besteuerung) schildert die Über
wälzung folgendermaßen. Wenn unter Steuerüberwälzung verstanden
wird, daß die Steuer in einem weiteren Kreise ihre Wirkungen
fühlbar macht, als in der Wirtschaft der unmittelbar Steuernden,
dann muß gesagt werden, daß jede Steuer überwälzt wird. Wenn
unter Steuerüberwälzung verstanden wird, daß die Steuerzahler die
Wirkung der Steuer von sich abstoßen, dann muß gesagt werden,
daß es keine überwälzbare, wenigstens nicht vollständig überwälzbare '
Steuer gebe. Auch Koscher sagt, daß die Wirkung der Steuer
auf die Preise nicht voraus zu bestimmen ist; nur so viel kann mit
Bestimmtheit behauptet werden, daß die Wirkung der meisten
Steuern über den Kreis der Steuerzahler hinaus reicht; ansonst
kann nur von Überwälzungskämpfen die Rede sein, deren Gelingen
in manchen Fällen konstatierbar ist, alles andere ist Hypothese.
Auch Schäffle kennt nur Überwälzungskämpfe, welche in einzelnen
Fällen zum Siege führen, aber die Voraussetzungen dieses Sieges
sind bei der großen Kompliziertheit des Verkehrs gänzlich unbekannt.
Diese Auffassung unterscheidet sich also wesentlich von jener, welche
nicht nur behauptet, daß jede Steuer vom Produzenten auf den
Konsumenten überwälzt wird, was namentlich mit der Theorie
Ricardo's zusammenhängt und auch die Auffassung Stein’s charak
terisiert, sondern hieraus auch jene Konsequenz ableitet, daß aus
diesem Grunde jede alte Steuer gut ist, weil hier die Überwälzungs
prozesse schon zur Ruhe gekommen sind — der sogenannte Canar-
dismus — die Steuer also auf jede Schultern abgewälzt ist, die
dieselbe zu tragen am geeignetsten sind; jede neue Steuer hinwieder
ist schlecht, weil sie neue Überwälzungskämpfe hervorruft. Jener
bequeme Standpunkt der Steuerpolitik, daß, wie schlecht auch eine
Steuer sei, die Überwälzung dies korrigieren wird, ist nicht nur
der größte Optimismus, sondern auch die leichtsinnigste Staats
weisheit.
3. Die Überwälzung der Steuer zeigt große Verschiedenheit je
nach der Art der Fälle. Es gibt wirtschaftliche Gruppen, die die
Steuer nicht überwälzen können, nachdem ihr Einkommen im ganzen
oder für eine Zeitlang fixiert ist. Diejenigen, die von fixen Be
zügen leben, können die Steuer nicht überwälzen, ebensowenig jene,
deren Einkommen vertragsmäßig festgesetzt ist für eine jqahx-jninder,^.
lange Zeit, Einkommen aus der Verpachtung der Güter, Vermietung 1
von Häusern, Kapitalsdarlehen. Nicht überwälzbar ist die Steuer
bei gesetzlich festgelegten Preisen, Taxen, Tarifen, insolange diese