Full text : Finanzwissenschaft

D.  I.  Abschnitt.  Direkte  und  indirekte  Steuern.

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steigern  können.  Dagegen  weist  das  zusammengesetzte  System,
das  System  der  vielartigen  Steuern  bedeutende  praktische  Vorzüge
auf,  wenn  es  auch  theoretisch  unvollkommen  ist.  Und  zwar  deshalb,
weil  der  Staat  nie  in  der  Lage  sein  kann,  alle  jene  Momente  zu
kennen,  zu  übersehen,  welche  auf  das  Einkommen  Einfluß  haben
können.  In  dem  zusammengesetzten  Steuersystem  geht  der  Staat
von  gewissen  allgemeinen  Erscheinungen  des  wirtschaftlichen  Lebens
aus.  Hier  bietet  sich  in  erster  Reihe  die  Produktion  dar,  resp.
mit  Bezug  auf  die  Einkommensbeschaffung,  der  Erwerb,  nach  den
Hauptkategorien  der  Werter  Schaffung;  auf  diesem  Wege  gelangt
der  Staat  zu  jenen  Steuerarten,  welche  die  Gruppe  der  Produktions-.
Erwerbs-  resp.  Ertragssteuern  bilden.  Der  Staat  kann  ferner  bei
Einrichtung  der  Steuern  vom  Verkehr  ausgehen,  insofern  als  die
Gewinnung  des  Einkommens  in  der  Regel  auf  dem  Wege  einzelner
Verkehrsakte  geschieht.  Diese  Auffassung  führt  zum  System  der
Verkehrssteuern.  Endlich  kann  der  Staat  die  Orientierung  über
die  Leistungsfähigkeit  der  Individuen  durch  Erforschung  der  Verbrauchserscheinungen ­
  suchen  und  gelangt  so  zum  System  der  Verzehrungssteuern. ­
  Es  unterliegt  keinem  Zweifel,  daß  die  Produktion,
der  Umlauf,  die  Verzehrung  in  einer  gewissen  Beziehnung  zum
Einkommen  stehen.  Es  ist  aber  nicht  zu  bezweifeln,  daß  die  Feststellung ­
  dieses  Verhältnisses  außerordentlich  schwierig  ist,  weshalb
diese  Steuersysteme  jedenfalls  zu  großen  Irrtümern  führen  können.
Größere  Pünktlichkeit  wäre  noch  zu  erreichen,  wenn  der  Staat
danach  streben  würde,  in  dem  Falle  der  Produktionssteuern  alle
Zweige  der  Produktion,  im  Falle  der  Verkehrssteuern  alle  Zweige
des  Verkehrs,  in  dem  Falle  der  Konsumtion  alle  Zweige  der  Konsumtion ­
  zu  erforschen  und  wenn  dies  auch  gelingen  könnte.  Der
Staat  ist  aber  gezwungen  hierauf  zu  verzichten,  er  wählt  in  den
erwähnten  Fällen  nur  einige  Typen  und  so  stellt  er  sein  Steuersystem ­
  schon  von  vornherein  auf  eine  mangelhafte,  hypothetische
Basis.  Diese  Steuersysteme  können  also  die  Leistungsfähigkeit
höchstens  annähernd  erfassen  und  verzichten  demnach  darauf,  was
ja  bei  Verteilung  der  Staatslasten  eines  der  Hauptpostulate,  daß
diese  gerecht  vollzogen  werde.  Daß  der  Staat  trotzdem  diese
Steuersysteme  beibehalten  muß,  anstatt  auf  Grund  des  Einkommens
nach  der  möglichst  gerechten  Verteilung  der  Staatslasten  zu  trachten,
das  beruht  hauptsächlich  auf  der  geringen  Bildung  der  Staatsbürger ­
  und  dem  größtenteils  hieraus  sich  ergebenden  geringen  Pflichtgefühl. ­
  Es  ist  jedenfalls  beschämend  für  die  Kultur  der  Gegenwart,
daß  der  Staat,  der  ja  Voraussetzung  aller  Kultur  und  alles  Genusses ­
  ist,  nur  in  der  Weise  zu  jenen  Einnahmen  gelangen  kann,
            
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