Full text : Finanzwissenschaft

D.  I.  Abschnitt.  Direkte  und  indirekte  Steuern.

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in  welchem  Sinne  sind  die  Steuern  eines  oder  das  andere  ?  Dieser
Streit  ist  auch  heute  noch  nicht  beendigt  und  der  Reichtum  des
Lebens  widersetzt  sich  auch  der  streng  wissenschaftlichen  Festsetzung. ­
  Wir  wollen  nur  damit  ins  reine  kommen,  was  der  Nutzen
der  gebrauchten  Terminologie  ist.
Wir  gebrauchen  die  beiden  Ausdrücke  in  dem  Sinne,  in  dem
wir  dieselben  an  anderer  Stelle  erörtert  haben.  Die  Besteuerung
geht  von  zwei  Tatsachengruppen  aus:  die  eine  Gruppe  hängt  mit
der  Einkommensgewinnung  zusammen,  die  andere  mit  der  Verwendung ­
  des  Einkommens;  auf  Grund  der  ersteren  gestaltet  sich
die  Gruppe  der  direkten  Steuern,  auf  Grund  der  anderen  die  der
indirekten  Steuern.
Die  Eigentümlichkeiten  der  direkten  Steuern  sind  nach  Schäffle
die  folgenden:  a)  Durchschnittlichkeit,  die  direkten  Steuern
ergreifen  in  der  Regel  nicht  die  tatsächliche  Steuerkraft,  sondern
die  durchschnittliche,  individualisieren  nicht,  sondern  generalisieren,
zielen  auf  die  Erforschung  der  durchschnittlichen  Wirtschaftsergebnisse; ­
  b)  Allgemeinheit;  die  direkten  Steuern  erfassen  jeden,
der  über  die  betreffende  Steuerkraft  verfügt,  die  indirekten,  nur
jenen,  der  die  Steuerkraft  zur  Befriedigung  seiner  Bedürfnisse  verwendet; ­
  c)  Vollständigkeit  (Totalität);  die  direkten  Steuern
beziehen  sich  auf  die  Gesamtsteuerkraft;  d)  Periodizität;  die
direkten  Steuern  werden  in  bestimmten  Zeitpunkten  fällig,  während
die  indirekten  keine  Fälligkeitstermine  besitzen;  e)  Unmittelbarkeit; ­
  sie  suchen  direkt  das  Steuersubjekt  auf,  woraus  die  Einheit ­
  von  Steuersubjekt  und  Steuerzahler  folgt;  f)  Unabwälzbarkeit;
  die  direkten  Steuern  sind  wenigstens  ihrer  Bestimmung  nach
als  unabwälzbar  gedacht,  hier  kommt  weder  vorschußweise  noch
nachträgliche  Zahlung  vor;  g)  Untilgbarkeit,  wenn  richtig  angelegt;
  h)  Einheit  der  Steuerschlüssel,  wie  zur  möglichst
gleichartigen  Besteuerung  der  verschiedenen  Einkommen  notwendig.
2.  Der  Vorteil  der  direkten  Steuern  zeigt  sich  vor  allem  darin,
daß  nur  die  direkten  Steuern  das  Verhältnis  von  Staat  und  Staatsbürger ­
  klar  ausdrücken,  da  hier  ohne  jede  andere  Beziehung  das
Einkommen  der  Staatsbürger  zur  Deckung  der  Staatsbedürfnisse
in  Anspruch  genommen  wird.  Der  ethische  Wert  der  direkten
Steuern  ist  unbedingt  ein  höherer  als  der  jeder  anderen  Steuerart,
wo  der  Staat,  wie  Taine  sagt,  versteckt  in  die  Taschen  der  Staatsbürger ­
  greift.
Die  direkten  Steuern  stehen  unmittelbar  mit  solchen  Tatsachen
in  Verbindung,  welche  auf  die  Zahlungsfähigkeit  Einfluß  haben,
sie  gehen  daher  von  richtigeren  Voraussetzungen  aus  als  jene  Steuern,
            
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