Full text: Finanzwissenschaft

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4. Buch. V. Teil. Die Steuern. 
Wahrheit werden würde, wenn der Gesamtkonsum Basis der Be 
steuerung bildete, daß aber jede Hoffnung in dieser Richtung auf 
gegeben werden muß, wenn die Besteuerung bloß einzelne Gegen 
stände erfaßt. Gibt es ja Fälle genug, wo bei großem Einkommen 
der Betreffende sowohl dem Genusse des Tabaks als dem der 
geistigen Getränke entsagt, die beiden Hauptträger des indirekten 
Steuersystems. Hieraus folgt, daß ein Steuersystem, welches auf 
das Einkommen basiert wird, an und für sich bestehen kann, daß 
dagegen ein auf dem Konsum basierendes Steuersystem unbedingt einer 
Ergänzung bedarf. Und zwar schon deshalb, weil der Verbrauch nur 
eine Form der Benutzung des Einkommens ist, zu der sich noch die 
Sammlung von Vermögen gesellt. Die Verzehrungssteuern fordern also 
unbedingt eine Ergänzung nach der Richtung hin, daß auch die Ver 
mögensbildung in ihren verschiedenen Erscheinungen erfaßt werde. 
5. Wenn wir die für und gegen die indirekten Steuern und 
namentlich die Verzehrungssteuern angeführten Argumente über 
blicken, so ist es schwer der Wahrnehmung zu entgehen, daß ein 
großer Teil derselben geringeres Gewicht besitzt, nur unter gewissen 
Umständen und bis zu einer gewissen Grenze standhält und daß 
in vielen Fällen die angeführten Argumente nur relatives Gewicht 
besitzen. Wir wollen die bezüglich der indirekten Steuern auf 
gestellten wichtigeren Theorien ins Auge fassen. 
Die eine Theorie, von Stein entwickelt, führt für die Not 
wendigkeit der Verzehrungsteuern das Argument an, daß diese das 
aus Arbeit stammende Einkommen in Anspruch nehmen, während 
die direkten Steuern der Besteuerung des aus Kapital stammenden 
Einkommens dienen. Diese Auffassung geht von der Tatsache aus, 
daß die durch die indirekten Steuern bestehenden Gegenstände, 
sofern sie der Befriedigung der allerersten Lebensbedürfnisse dienen, 
zugleich Bedingungen der täglichen Erneuerung der Arbeitskraft 
sind. Das ist unbedingt wahr, doch ist es eben so wahr, daß der 
Verbrauch dieser Gegenstände, nachdem sie zur Erhaltung des 
Lebens unbedingt notwendig sind, nicht ausschließlich der Re 
produktion der einkommenschaffenden Arbeitskraft dienen. Der 
Staat kann aber nicht die bloß virtualiter vorhandene Arbeitskraft 
besteuern, sondern nur jene, die tatsächlich wirtschaftlich verwertet 
wird; durch die Besteuerung jener Gegenstände wird aber nicht 
nur diese Arbeit, sondern im allgemeinen die Erneuerung der 
Arbeitskraft, oder sagen wir lieber, die Erhaltung der Arbeits 
kraft besteuert. Gewiß wird nur ein Teil der konsumierten Gegen 
stände zur Herstellung von einkommenschaffender Arbeitskraft ver 
wendet. Und auch sofern dieselben zu diesem Zwecke verwendet
	        
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