Full text : Finanzwissenschaft

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4.  Buch.  V.  Teil.  Die  Steuern.

ethische  Auffassung  verwirrt,  da  die  Präsumtion  entstehen  könnte,
daß  die  Genußsucht,  die  Verschwendung  im  Interesse  des  Staates
liege,  denn  je  größer  diese,  desto  größer  ist  das  Einkommen  des
Staates.  Es  kann  darum  nicht  wundernehmen,  wenn  einzelne
Schriftsteller  (so  auch  Vocke)  die  indirekten  Steuern  nicht  als
eigentliche  Steuern  anerkennen  wollen,  wie  dies  auch  seinem  Ausdruck
in  der  Unterscheidung  von  Steuern  und  Auflagen,  Aufschlägen,
findet.  Die  direkte  Steuer  bezieht  sich  auf  die  Persönlichkeit  und
.zwar  als  Ganzes,  in  ihrer  Gesamtheit,  die  indirekten  Steuern  und
deren  Haupttypen,  die  Verzehrungssteuern  beziehen  sich  auf  die
Objekte  und  zwar  auf  einzelne  Objekte;  die  direkte  Steuer  nimmt  die
Leistungsfähigkeit  zur  Basis,  die  indirekte  Steuer  die  Menge  der
Objekte  usw.  Die  direkte  Steuer  stellt  sich  als  staatsbürgerliche
Pflicht  dar  und  setzt  deren  Bewußtsein  voraus;  bei  den  Verzehrungssteuern
  fehlt  das  Pflichtbewußtsein,  ja  sie  geht  sogar  von  der
Voraussetzung  aus,  daß  dieselbe  gering  ist,  da  ja  der  Staat  sonst
nicht  gezwungen  wäre,  auf  Umwegen  Einnahmen  zu  suchen.  Der
Staat  ist  hier  mehr  darauf  angewiesen,  zu  nehmen,  weil  die  Staatsbürger ­
  nichts  geben  wollen.  Aber  bei  vollständiger  Aufrechthaltung
dieses  Unterschiedes  zwischen  direkten  und  indirekten  Steuern  ist
es  doch  unrichtig,  den  indirekten  Steuern  den  Steuercharakter  ganz
abzusprechen.  Und  zwar  in  erster  Reihe  deshalb,  da  dieselben
gegenüber  dfen  übrigen  Staatseinnahmen  mit  der  direkten  Steuer
den  gemeinsamen  Charakter  besitzen,  daß  sie  keine  Gegenleistung  bedingen. ­
  Daß  die  Steuer  als  staatsbürgerliche  Pflicht  empfunden
werde,  das  ist  wohl  ein  ethisches  Postulat,  doch  kein  unentbehrliches ­
  konstitutives  Element.  Es  ist  zu  wünschen,  daß  die  Steuer
als  Folge  des  staatsbürgerlichen  Verhältnisses  empfunden  werde,
doch  hört  die  Leistung  nicht  auf,  Steuer  zu  sein,  wenn  dieses
Moment  fehlt,  wie  ja  auch  die  im  Zwangswege  eingehobene  Steuer
ihren  Steuercharakter  nicht  verliert.  Wesentlich  ist  für  die  Steuer,
daß  dieselbe  ein  Beitrag  aus  dem  Einkommen  des  Staatsbürgers
ist,  daß  sie  eine  Leistung  ohne  Gegenleistung  bildet.
Die  Frage  der  Notwendigkeit  der  indirekten  Steuern  steht  in
■engem  Zusammenhange  mit  dem  Entwicklungsgrade  des  staatlichen
Bewußtseins.  Denn  die  Behauptung,  daß  die  staatlichen  Bedürfnisse
ohne  indirekte  Steuern  nicht  befriedigt  werden  könnten,  ist  übertrieben. ­
  Halten  wir  uns  die  Verhältnisse  vor  dem  Kriege  vor
Augen,  so  dürfte  im  Durchschnitt  eine  Erhöhung  der  direkten
Steuern  um  8ö  -100  Prozent  genügt  haben,  um  die  indirekten
Steuern  überflüssig  zu  machen.  Das  mag  seine  Schwierigkeiten
haben,  sagen  wir,  mit  Rücksicht  auf  die  herrschenden  Ansichten
            
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