Full text : Finanzwissenschaft

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4.  Buch.  V.  Teil.  Die  Steuern.

Wahrheit  werden  würde,  wenn  der  Gesamtkonsum  Basis  der  Besteuerung ­
  bildete,  daß  aber  jede  Hoffnung  in  dieser  Richtung  aufgegeben ­
  werden  muß,  wenn  die  Besteuerung  bloß  einzelne  Gegenstände ­
  erfaßt.  Gibt  es  ja  Fälle  genug,  wo  bei  großem  Einkommen
der  Betreffende  sowohl  dem  Genusse  des  Tabaks  als  dem  der
geistigen  Getränke  entsagt,  die  beiden  Hauptträger  des  indirekten
Steuersystems.  Hieraus  folgt,  daß  ein  Steuersystem,  welches  auf
das  Einkommen  basiert  wird,  an  und  für  sich  bestehen  kann,  daß
dagegen  ein  auf  dem  Konsum  basierendes  Steuersystem  unbedingt  einer
Ergänzung  bedarf.  Und  zwar  schon  deshalb,  weil  der  Verbrauch  nur
eine  Form  der  Benutzung  des  Einkommens  ist,  zu  der  sich  noch  die
Sammlung  von  Vermögen  gesellt.  Die  Verzehrungssteuern  fordern  also
unbedingt  eine  Ergänzung  nach  der  Richtung  hin,  daß  auch  die  Vermögensbildung ­
  in  ihren  verschiedenen  Erscheinungen  erfaßt  werde.
5.  Wenn  wir  die  für  und  gegen  die  indirekten  Steuern  und
namentlich  die  Verzehrungssteuern  angeführten  Argumente  überblicken, ­
  so  ist  es  schwer  der  Wahrnehmung  zu  entgehen,  daß  ein
großer  Teil  derselben  geringeres  Gewicht  besitzt,  nur  unter  gewissen
Umständen  und  bis  zu  einer  gewissen  Grenze  standhält  und  daß
in  vielen  Fällen  die  angeführten  Argumente  nur  relatives  Gewicht
besitzen.  Wir  wollen  die  bezüglich  der  indirekten  Steuern  aufgestellten ­
  wichtigeren  Theorien  ins  Auge  fassen.
Die  eine  Theorie,  von  Stein  entwickelt,  führt  für  die  Notwendigkeit ­
  der  Verzehrungsteuern  das  Argument  an,  daß  diese  das
aus  Arbeit  stammende  Einkommen  in  Anspruch  nehmen,  während
die  direkten  Steuern  der  Besteuerung  des  aus  Kapital  stammenden
Einkommens  dienen.  Diese  Auffassung  geht  von  der  Tatsache  aus,
daß  die  durch  die  indirekten  Steuern  bestehenden  Gegenstände,
sofern  sie  der  Befriedigung  der  allerersten  Lebensbedürfnisse  dienen,
zugleich  Bedingungen  der  täglichen  Erneuerung  der  Arbeitskraft
sind.  Das  ist  unbedingt  wahr,  doch  ist  es  eben  so  wahr,  daß  der
Verbrauch  dieser  Gegenstände,  nachdem  sie  zur  Erhaltung  des
Lebens  unbedingt  notwendig  sind,  nicht  ausschließlich  der  Reproduktion ­
  der  einkommenschaffenden  Arbeitskraft  dienen.  Der
Staat  kann  aber  nicht  die  bloß  virtualiter  vorhandene  Arbeitskraft
besteuern,  sondern  nur  jene,  die  tatsächlich  wirtschaftlich  verwertet
wird;  durch  die  Besteuerung  jener  Gegenstände  wird  aber  nicht
nur  diese  Arbeit,  sondern  im  allgemeinen  die  Erneuerung  der
Arbeitskraft,  oder  sagen  wir  lieber,  die  Erhaltung  der  Arbeitskraft ­
  besteuert.  Gewiß  wird  nur  ein  Teil  der  konsumierten  Gegenstände ­
  zur  Herstellung  von  einkommenschaffender  Arbeitskraft  verwendet. ­
  Und  auch  sofern  dieselben  zu  diesem  Zwecke  verwendet
            
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