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4. Buch. V. Teil. Die Steuern.
Wahrheit werden würde, wenn der Gesamtkonsum Basis der Besteuerung
bildete, daß aber jede Hoffnung in dieser Richtung aufgegeben
werden muß, wenn die Besteuerung bloß einzelne Gegenstände
erfaßt. Gibt es ja Fälle genug, wo bei großem Einkommen
der Betreffende sowohl dem Genusse des Tabaks als dem der
geistigen Getränke entsagt, die beiden Hauptträger des indirekten
Steuersystems. Hieraus folgt, daß ein Steuersystem, welches auf
das Einkommen basiert wird, an und für sich bestehen kann, daß
dagegen ein auf dem Konsum basierendes Steuersystem unbedingt einer
Ergänzung bedarf. Und zwar schon deshalb, weil der Verbrauch nur
eine Form der Benutzung des Einkommens ist, zu der sich noch die
Sammlung von Vermögen gesellt. Die Verzehrungssteuern fordern also
unbedingt eine Ergänzung nach der Richtung hin, daß auch die Vermögensbildung
in ihren verschiedenen Erscheinungen erfaßt werde.
5. Wenn wir die für und gegen die indirekten Steuern und
namentlich die Verzehrungssteuern angeführten Argumente überblicken,
so ist es schwer der Wahrnehmung zu entgehen, daß ein
großer Teil derselben geringeres Gewicht besitzt, nur unter gewissen
Umständen und bis zu einer gewissen Grenze standhält und daß
in vielen Fällen die angeführten Argumente nur relatives Gewicht
besitzen. Wir wollen die bezüglich der indirekten Steuern aufgestellten
wichtigeren Theorien ins Auge fassen.
Die eine Theorie, von Stein entwickelt, führt für die Notwendigkeit
der Verzehrungsteuern das Argument an, daß diese das
aus Arbeit stammende Einkommen in Anspruch nehmen, während
die direkten Steuern der Besteuerung des aus Kapital stammenden
Einkommens dienen. Diese Auffassung geht von der Tatsache aus,
daß die durch die indirekten Steuern bestehenden Gegenstände,
sofern sie der Befriedigung der allerersten Lebensbedürfnisse dienen,
zugleich Bedingungen der täglichen Erneuerung der Arbeitskraft
sind. Das ist unbedingt wahr, doch ist es eben so wahr, daß der
Verbrauch dieser Gegenstände, nachdem sie zur Erhaltung des
Lebens unbedingt notwendig sind, nicht ausschließlich der Reproduktion
der einkommenschaffenden Arbeitskraft dienen. Der
Staat kann aber nicht die bloß virtualiter vorhandene Arbeitskraft
besteuern, sondern nur jene, die tatsächlich wirtschaftlich verwertet
wird; durch die Besteuerung jener Gegenstände wird aber nicht
nur diese Arbeit, sondern im allgemeinen die Erneuerung der
Arbeitskraft, oder sagen wir lieber, die Erhaltung der Arbeitskraft
besteuert. Gewiß wird nur ein Teil der konsumierten Gegenstände
zur Herstellung von einkommenschaffender Arbeitskraft verwendet.
Und auch sofern dieselben zu diesem Zwecke verwendet