D. I. Abschnitt. Direkte und indirekte Steuern.
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werden, fehlt der Maßstab für die Menge der produzierten Arbeitskraft,
da hier viele Umstände mitwirken, so daß in der Tat mit derselben
Menge an Lebensmitteln höchst verschiedene Quanten von Arbeitskraft
produziert werden. Die verbrauchten Lebensrnittel sind auch schon des
halb ein ungenauer Maßstab für die produzierte Arbeitskraft, da die
enstandene physische Arbeitskraft nicht das allein Maßgebende ist; mit
derselben physischen Arbeitskraft wird ein höchst verschiedenes Ein
kommen geschaffen werden, je nach den geistigen, sittlichen und
sonstigen Eigenschaften des Individuums. Die Verzehrungssteuer be
lastet also nicht bloß die Arbeit, nicht bloß die wirtschaftlich verwertete
Arbeit, sondern um uns so auszudrücken, auch die platonische Arbeit;
sie wird auch dadurch ungerecht, daß verschiedene Einkommensgrößen
infolge der Gleichheit des Verbrauches gleichmäßig besteuert werden.
Dabei blieb noch unerwähnt, daß diese Auffassung auch deshalb
unberechtigt ist, denn einzelne Arten der direkten Steuern belasten
nicht bloß das Kapital, sondern auch die Arbeit und das daraus
entspringende Einkommen. Wenn Stein die Besteuerung der Arbeit
auf diesem Wege für notwendig hält, da bei der Arbeit der reine
Ertrag nicht berechnet werden kann, so ist er im Unrecht, wie ja
auch er anerkennen muß, wo die Arbeit als selbständiger Faktor
auftritt und das Einkommen in der Form des Arbeitslohnes er
scheint. Streng genommen wäre die indirekte Steuer nicht eigentlich
zur Besteuerung des Arbeitseinkommens nötig, sondern wie er sich
ausdrückt, zur Besteuerung des edleren Teiles der Arbeit, also vor
allem der in der Leitung des eigenen Unternehmens sich kund
gebenden Arbeit. Hier ist also eigentlich nicht einmal von dem
Arbeitseinkommen die Rede, sondern von jenem eigentümlichen
Einkommen, das der Unternehmer genießt. Wer aber glaubt
ernstlich, daß die indirekte Steuer die geeignete Besteuerungsform
des Unternehmergewinnes ist? 1 ) Hieraus entstehen nun jene formal
falschen Konstruktionen bei Stein, wonach er auf derselben Seite
seines Buches einmal sagt, die Besteuerung des Arbeitseinkommens
sei nur auf dem Wege der Konsumtion möglich, dann wieder einige
Zeilen weiter, daß die Lohnsteuer die natürliche Form der Be
steuerung der Arbeit sei. Unserer Meinung nach hätte die hier
behandelte Auffassung nur in der Richtung einige Berechtigung,
wenn die Verzehrungssteuer als allgemeine Steuer in der Weise
J 1 Stein kompliziert diese Theorie noch damit, daß er selbst dort, wo er sich
mit den Hauptbegriffen der Terminologie beschäftigt (formale Grundbegriffe,
Finanzwissenschaft 8. 229), die Ausdrücke nicht rigoros anwendet und trotzdem
es sich hier um die eigentümlichen Besteuerungsweise der Arbeit als solcher
handelt, im Gegensatze zu den Besteuerungsweisen des Kapitals, die Arbeit
wiederholt „persönliches Kapital“ genannt wird.
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