II. Abschnitt. Geschichte der Staatswirtschaft. 15
lieber Bedürfnisse wurden Tribute eingehoben, und zwar seit Servius
Tullius nach der Größe des Vermögens. Die zum Kriegsdienst
Untauglichen wurden schon früh mit Geldleistungen belastet. Mit
der Größe des Staates wuchsen Ausgaben und Einnahmen in nur
mäßiger Weise. Infolge der Eroberungen kamen namentlich die
Einnahmen aus der Verpachtung des ager publicus zu Bedeutung.
Eine weitere Einnahmequelle war der in den unterworfenen Provinzen
eingehobene Zehent, der gleichfalls in Pacht gegeben wurde. Oft
wurden auch Tribute eingehoben, in Geld oder in Natur. Als
außerordentliche Einnahmequelle kommt die Kopfsteuer vor. Zur
Zeit des Kaiserreiches treten im Finanzsystem nach verschiedenen
Richtungen Veränderungen ein. Mehr und mehr treten Geldleistungen
in den Vordergrund, welche in festen Beträgen festgesetzt wurden.
Wichtig war die Einführung der Erbschaftssteuer. Große Bedeu
tung erlangte die unter Augustus eingeführte Verkehrssteuer auf
Grund von Verkehrsakten. Auch partielle Gewerbesteuern kamen
in Anwendung. Diese neuen Einnahmequellen machten die Aus
dehnung der staatlichen Tätigkeit, die Bezahlung der Beamten,
hauptsächlich aber die Versorgung des Volkes mit Lebensmitteln
und die auf die Volksbelustigungen verwendeten Summen — panem
et circenses — notwendig. Unter einzelnen Kaisern riß schlechte
Wirtschaft ein und dem eingetretenen Übel konnte weder durch
Vermögenskonfiskationen, noch durch Geldverschlechterungen abge
holfen werden. Auch Sparsamkeit und Reformen einzelner Kaiser
konnten das Übel nicht gänzlich beseitigen. Die Steuerquellen ver
siegten und mit dem Bevölkerungsdefizit, mit dem wirtschaftlichen
und sittlichen Defizit wurde auch das finanzielle eine der Ursachen
des Verfalls. Einige Haupteinrichtungen der entstehenden neuen
Ordnung sind auf die finanziellen Ordnungen des Kaiserreiches,
zurückzuführen. Die zur Sicherung der Grundsteuer erfolgten Ver
fügungen führten zur Gebundenheit der Ackerbauer, einer der Ur
sachen der späteren Leibeigenschaft; die Haftung der Korporationen
für die veranlagte Gewerbesteuer forderte die Ausbildung des
Zunftsystems.
Im Mittelalter sehen wir eine konsequente Entwicklung von
den primitivsten Formen des Staatshaushaltes zu höheren Formen.
Im ersten Stadium des Mittelalters hat der Staat fast nur kriege
rische Aufgaben, die mittels unmittelbarem Grundbesitz und Na
turalleistungen gelöst werden. Langsam entwickeln sich gewisse
finanzielle Vorrechte. Diesem Stadium entspricht auch die Ein
richtung des Schatzes, dessen Bedeutung sich schon in der Tatsache
widerspiegelt, daß früh das Amt des Schatzmeisters organisiert wird.