Full text: Finanzwissenschaft

II. Abschnitt. Geschichte der Staatswirtschaft. 15 
lieber Bedürfnisse wurden Tribute eingehoben, und zwar seit Servius 
Tullius nach der Größe des Vermögens. Die zum Kriegsdienst 
Untauglichen wurden schon früh mit Geldleistungen belastet. Mit 
der Größe des Staates wuchsen Ausgaben und Einnahmen in nur 
mäßiger Weise. Infolge der Eroberungen kamen namentlich die 
Einnahmen aus der Verpachtung des ager publicus zu Bedeutung. 
Eine weitere Einnahmequelle war der in den unterworfenen Provinzen 
eingehobene Zehent, der gleichfalls in Pacht gegeben wurde. Oft 
wurden auch Tribute eingehoben, in Geld oder in Natur. Als 
außerordentliche Einnahmequelle kommt die Kopfsteuer vor. Zur 
Zeit des Kaiserreiches treten im Finanzsystem nach verschiedenen 
Richtungen Veränderungen ein. Mehr und mehr treten Geldleistungen 
in den Vordergrund, welche in festen Beträgen festgesetzt wurden. 
Wichtig war die Einführung der Erbschaftssteuer. Große Bedeu 
tung erlangte die unter Augustus eingeführte Verkehrssteuer auf 
Grund von Verkehrsakten. Auch partielle Gewerbesteuern kamen 
in Anwendung. Diese neuen Einnahmequellen machten die Aus 
dehnung der staatlichen Tätigkeit, die Bezahlung der Beamten, 
hauptsächlich aber die Versorgung des Volkes mit Lebensmitteln 
und die auf die Volksbelustigungen verwendeten Summen — panem 
et circenses — notwendig. Unter einzelnen Kaisern riß schlechte 
Wirtschaft ein und dem eingetretenen Übel konnte weder durch 
Vermögenskonfiskationen, noch durch Geldverschlechterungen abge 
holfen werden. Auch Sparsamkeit und Reformen einzelner Kaiser 
konnten das Übel nicht gänzlich beseitigen. Die Steuerquellen ver 
siegten und mit dem Bevölkerungsdefizit, mit dem wirtschaftlichen 
und sittlichen Defizit wurde auch das finanzielle eine der Ursachen 
des Verfalls. Einige Haupteinrichtungen der entstehenden neuen 
Ordnung sind auf die finanziellen Ordnungen des Kaiserreiches, 
zurückzuführen. Die zur Sicherung der Grundsteuer erfolgten Ver 
fügungen führten zur Gebundenheit der Ackerbauer, einer der Ur 
sachen der späteren Leibeigenschaft; die Haftung der Korporationen 
für die veranlagte Gewerbesteuer forderte die Ausbildung des 
Zunftsystems. 
Im Mittelalter sehen wir eine konsequente Entwicklung von 
den primitivsten Formen des Staatshaushaltes zu höheren Formen. 
Im ersten Stadium des Mittelalters hat der Staat fast nur kriege 
rische Aufgaben, die mittels unmittelbarem Grundbesitz und Na 
turalleistungen gelöst werden. Langsam entwickeln sich gewisse 
finanzielle Vorrechte. Diesem Stadium entspricht auch die Ein 
richtung des Schatzes, dessen Bedeutung sich schon in der Tatsache 
widerspiegelt, daß früh das Amt des Schatzmeisters organisiert wird.
	        
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