Full text: Finanzwissenschaft

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4. Buch. V. Teil. Die Steuern. 
gleiche zu anderen Vermögenskategorien, bedeutet, wenn es sich 
um solche Gegenstände, wie Grund und Boden, Häuser usw. handelt, 
eine bedeutende Wertminderung des gesamten Nationalvermögens. 
Ein Nachteil der Ertragssteuern besteht darin, daß die 
Schulden nicht in Betracht gezogen werden können, was wieder 
große Ungleichheiten in der Steuerlast verursacht. Bei stei 
gender Verschuldung des Grundbesitzes besitzt dieser Umstand 
große Wichtigkeit. Folge dieser Tatsache ist ferner die Erschwerung 
der Inanspruchnahme des Kredits, was wieder den Fortschritt der 
Wirtschaft und den erfolgreichen Kampf der Schwächeren er 
schwert. Ein Hauptnachteil der Ertragssteuern besteht darin, daß 
nicht der wirkliche, sondern bloß der durchschnittliche Ertrag in 
Betracht gezogen wird, von dem das tatsächliche, nicht von ganz 
allgemeinen Voraussetzungen ausgehende, nach oben und unten 
wesentlich abweichen kann. Ganz abgesehen davon, daß in den 
meisten Fällen das immense statistische Material, welches die Be 
rechnungen erfordern, weder in ihrer nötigen Vollständigkeit, noch 
in ihrer Gleichmäßigkeit zu gewinnen sind. Als System, welches 
verschiedene Steuern vereinigt, zeigt das Ertragssteuersystem den 
Nachteil, daß zwischen den einzelnen Steuerarten das Prinzip der 
verhältnismäßigen Besteuerung kaum durchzuführen ist, weshalb 
bald von seite der ländlichen, bald von seite der städtischen Pro 
duktionszweige Klage erschallt, was den Antagonismus zwischen Stadt 
und Land nur zu steigern vermag. 
Hierauf weist auch Neumann hin, der namentlich folgende 
Nachteile der Ertragssteuern hervorhebt : a) mit der Steigerung der 
Steuerlast wird die gerechte Aufteilung derselben nach den 
einzelnen Beschäftigungszweigen fast zur Unmöglichkeit, woraus 
Interessenkämpfe namentlich zwischen Stadt und Land entstehen; 
b) selbst bei einem vollkommenen Ertragssteuersystem werden ge 
wisse Einkommen der Besteuerung entgehen. Held behauptet, daß 
die Ertragssteuer eine Enteignung ist, weil der Staat, noch ehe das 
Individuum aus der Ertragsquelle Einkommen genossen hätte, seine 
Hand auf einen Teil des Ertrags legt und nur das bildet das Ein 
kommen, was hiernach übrig bleibt. Das ist jedenfalls eine Über 
treibung und entspricht auch nicht dem tatsächlichen Vorgehen bei 
der Ertragsbesteuerung. 
Z. Im Laufe der Zeit tauchten verschiedene Vorschläge zur 
Weiterentwicklung der Ertragssteuern auf. Die Weiterentwicklung 
ist nach Schäffle in drei Richtungen möglich. Die eine Richtung 
ist die vollständige Umgestaltung der Ertragssteuem zur Einkommen 
steuer, mit Unterscheidung der einzelnen Ertragsquellen. Die
	        
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