Full text: Finanzwissenschaft

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4. Buch. V. Teil. Die Steuern. 
die Fassionen von dem wirklichen Tatbestände abweichen, so hebt 
der Staat durch die Verkehrssteuer gewissermaßen einen Teil der 
Einkommensteuer in anderer Form ein. 
Trotz dieser verschiedenen Argumentation scheint die Stelle 
der Verkehrssteuer in der Theorie nicht vollständig gesichert zu 
sein. Jedenfalls ist es charakteristisch, daß Stein, der die Ver 
kehrssteuer aus dem Dickicht der sogenannten Stempelsteuer ge 
wissermaßen ausbaute, zum Schlüsse zu dem Resultate kam, daß 
aus der Verkehrssteuer in keiner Weise ein richtiger Begriff heraus 
zuschälen sei. Nach Vocke ist die Verkehrssteuer nichts anderes 
als eine Degeneration der Gebühren und viel schlechter als die 
Verzehrungssteuer. Schall wünscht die Verkehrssteuern aufrecht 
zu erhalten einerseits gegenüber den Einkommen- und Ertragssteuern, 
andererseits gegenüber den Verzehrungssteuern, doch weiß er zu 
ihrer Rechtfertigung nur wenig anzuführen ; er betrachtet sie einfach 
als Besteuerung des Verkehrs (nicht einmal des aus dem Verkehr 
stammenden Einkommens) beziehungsweise als Vermögenssteuern in 
der Form der Besteuerung des in den Vermögensobjekten vor sich 
gehenden Verkehrs. Auch Wagner will die Verkehrssteuer bei 
behalten; er betrachtet sie einerseits als Ergänzung, andererseits 
als Stellvertretung des Ertragssteuersystems; als Ergänzung dort, 
wo die Ertragssteuer nicht imstande ist den Erwerb vollständig zu 
erfassen, als Stellvertretung dort, wo der Erwerb aus solchen Quellen 
fließt, auf welche sich die Ertragssteuer nicht erstreckt. Nach 
Schäffle dagegen ist die Verkehrssteuer eine Ironie auf alles, was 
die indirekte Steuer zu erfüllen hätte. 
Nach dem „Denkschriftenband“ betrug im Deutschen Reich 
die Belastung mit Verkehrssteuern: 
für den Kopf der Bevölkerung 4,20 Mark 
„ „ Haushalt (4,7 Personen) 19,54 „ 
V. Abschnitt. 
Einkommen steuern. 
1. Die Einkommensteuer gehört zu den umstrittensten Problemen 
der Steuertheorie. Manche erblicken in ihr das Ideal der Steuer, 
den einzig sicheren Pfad der steuernden Gerechtigkeit. Andere
	        
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