Full text : Finanzwissenschaft

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4.  Buch.  V.  Teil.  Die  Steuern.

die  Fassionen  von  dem  wirklichen  Tatbestände  abweichen,  so  hebt
der  Staat  durch  die  Verkehrssteuer  gewissermaßen  einen  Teil  der
Einkommensteuer  in  anderer  Form  ein.
Trotz  dieser  verschiedenen  Argumentation  scheint  die  Stelle
der  Verkehrssteuer  in  der  Theorie  nicht  vollständig  gesichert  zu
sein.  Jedenfalls  ist  es  charakteristisch,  daß  Stein,  der  die  Verkehrssteuer ­
  aus  dem  Dickicht  der  sogenannten  Stempelsteuer  gewissermaßen ­
  ausbaute,  zum  Schlüsse  zu  dem  Resultate  kam,  daß
aus  der  Verkehrssteuer  in  keiner  Weise  ein  richtiger  Begriff  herauszuschälen ­
  sei.  Nach  Vocke  ist  die  Verkehrssteuer  nichts  anderes
als  eine  Degeneration  der  Gebühren  und  viel  schlechter  als  die
Verzehrungssteuer.  Schall  wünscht  die  Verkehrssteuern  aufrecht
zu  erhalten  einerseits  gegenüber  den  Einkommen-  und  Ertragssteuern,
andererseits  gegenüber  den  Verzehrungssteuern,  doch  weiß  er  zu
ihrer  Rechtfertigung  nur  wenig  anzuführen ;  er  betrachtet  sie  einfach
als  Besteuerung  des  Verkehrs  (nicht  einmal  des  aus  dem  Verkehr
stammenden  Einkommens)  beziehungsweise  als  Vermögenssteuern  in
der  Form  der  Besteuerung  des  in  den  Vermögensobjekten  vor  sich
gehenden  Verkehrs.  Auch  Wagner  will  die  Verkehrssteuer  beibehalten; ­
  er  betrachtet  sie  einerseits  als  Ergänzung,  andererseits
als  Stellvertretung  des  Ertragssteuersystems;  als  Ergänzung  dort,
wo  die  Ertragssteuer  nicht  imstande  ist  den  Erwerb  vollständig  zu
erfassen,  als  Stellvertretung  dort,  wo  der  Erwerb  aus  solchen  Quellen
fließt,  auf  welche  sich  die  Ertragssteuer  nicht  erstreckt.  Nach
Schäffle  dagegen  ist  die  Verkehrssteuer  eine  Ironie  auf  alles,  was
die  indirekte  Steuer  zu  erfüllen  hätte.
Nach  dem  „Denkschriftenband“  betrug  im  Deutschen  Reich
die  Belastung  mit  Verkehrssteuern:
für  den  Kopf  der  Bevölkerung  4,20  Mark
„  „  Haushalt  (4,7  Personen)  19,54  „

V.  Abschnitt.
Einkommen  steuern.
1.  Die  Einkommensteuer  gehört  zu  den  umstrittensten  Problemen
der  Steuertheorie.  Manche  erblicken  in  ihr  das  Ideal  der  Steuer,
den  einzig  sicheren  Pfad  der  steuernden  Gerechtigkeit.  Andere
            
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