D. V. Abschnitt. Einkommensteuer.
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die im einzelnen auf die Leistungsfähigkeit Einfluß ausüben. Auch
gibt es keinen sicheren Schlüssel, welcher es gestatten würde, genau
festzustellen, in welchem Maße die angeführten Momente die
Leistungsfähigkeit beeinflussen; in welchem Maße das Haupt einer
Familie zu besteuern sei, je nach der Größe der Familie, das läßt
sich mit Genauigkeit nicht feststellen. Die gerechte Besteuerung kann
hier also nur approximativ erreicht werden. Freilich ist das Ver
fahren jedenfalls präziser, feiner, als bei den Ertragssteuern, die die
Berücksichtigung der betreffenden Momente überhaupt nicht ge
statten.
7. Die Schwierigkeiten der Einkommensteuer zeigen sich schon
bei der Festsetzung des Begriffes des Einkommens. Seit Hermann,
der den Versuch machte, den Begriff wissenschaftlich zu fassen,
wurde eine Reihe von Begriffsbestimmungen gegeben, bis Kleinwächter
in der Verzweiflung des Gelehrten den gewagten Ausspruch tut
dieser Begriff lasse sich überhaupt nicht fassen. Einige Gesetze,
so das hamburgische, sächsische, österreichische wollen dem Übel
dadurch abhelfen, daß das Gesetz selbst eine Definition des Begriffes
gibt. Andere dagegen verzichten darauf und führen die haupt
sächlichen Arten des Einkommens taxative an. Es unterliegt keinem
Zweifel, daß die Feststellung des Einkommensbegriffes große
Schwierigkeiten verursacht, daß derselbe überhaupt nicht mit solcher
logischen Schärfe zu bestimmen ist, daß zweifelhafte Fälle aus
geschlossen wären; es ist eben dem Reichtum des Lebens zu
zuschreiben, daß derselbe in eine Definition nicht einzuschnüren ist.
Besonders der Umstand verursacht Schwierigkeiten, ob unter Ein
kommen bloß ein mit Regelmäßigkeit wiederkehrender Fond zur
Bestreitung der Bedürfnisse zu verstehen ist oder ohne Rücksicht
darauf, ob der Charakter der Kontinuität vorhanden ist oder nicht,
jede Gesamtheit von Gütern, welche zur Befriedigung der Be
dürfnisse ohne irgendeine Verschlechterung der materiellen Lage
zur Verfügung steht? Eben wegen der aus diesem Unterschied
stetig sich ergebenden theoretischen Unsicherheit halte ich es für
notwendig, wie ich dies in meiner „Sozialökonomie“ erörtert habe,
zwischen jährlichem und durchschnittlichem Einkommen zu unter
scheiden. Die von der Sozialökonomie aufgestellte Einkommens
definition hält gewöhnlich das durchschnittliche Einkommen vor
Augen, aber eben der Einkommensteuer, die das tatsächliche
Einkommen erfassen soll, entspricht dieser Begriff nicht; das jähr
liche Einkommen soll die Grundlage der Besteuerung bilden, in
dasselbe sind also auch solche Einkommen einzubeziehen, welche
nicht regelmäßig wiederkehren und welche darum rationell dem
Földes, Finanzwissenschaft, 24