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4. Buch. V. Teil. Die Steuern.
der staatlichen Organe hinwieder bringt die Gefahr mit sich, daß
deren Nachforschungen dem Publikum große Belästigung ver
ursachen. Es ergibt sich hieraus, daß die Garantien des Erfolges
bei der Einkommensteuer in hohem Maße von dem Charakter und
der politischen Reife des Volkes abhängen.
VI. Abschnitt.
Zölle.
1. Eine eigene Gruppe der der Besteuerung der Konsumtion
dienenden Steuern bilden die Zölle. Besondere Wichtigkeit be
sitzen die im internationalen Verkehr eingehobenen Zölle aus Anlaß
der Wareneinfuhr, Durchfuhr und Ausfuhr. Die Bedeutung der
inneren Zölle ist eine weit geringere und diese haben zum Teil ge
bührenartigen Charakter. Auch die im Außenhandel eingehobenen
Zölle haben nur teilweise finanziellen Charakter, den wichtigem
Teil bilden jene Zölle, welche volkswirtschaftlichen Zwecken dienen,
der Erschwerung der ausländischen Konkurrenz und der Sicherung
der Rohstoffe für die inländische Industrie. Der Schwerpunkt des
Zollwesens liegt darum auf volkswirtschaftlichem Gebiete, die Be
handlung dieses Stoffes gehört daher in die Volkswirtschaftslehre.
Es ist auch kaum zu billigen, wenn einzelne Schriftsteller die ge
samten Fragen der Zollpolitik in der Finanzwissenschaft behandeln.
Die Finanzwissenschaft befaßt sich nur mit jenem Teil des zoll
politischen Problems, welcher finanzielle Bedeutung hat; die im
Interesse der Volkswirtschaft oder zu anderen Zwecken erhobenen
Zölle kommen hier nur nach ihrer finanziellen Seite in Betracht
und dämm sind es namentlich die finanziellen Zölle, die hier Be
rücksichtigung finden.
Jene Zölle, deren Bestimmung in ihrem finanziellen Erfolge
liegt, nennen wir finanzielle Zölle. Nicht als ob diese Zölle
bloß finanzielle Wirkungen hätten, denn auch der finanzielle Zoll
hat volkswirtschaftliche Folgen und hemmt in einem bestimmten
Maße den Verkehr, so wie umgekehrt auch die volkswirtschaftlichen
Zölle, die Schutzzölle, finanzielle Wirkung haben. Bei den finanziellen
Zöllen sind die wirtschaftlichen Wirkungen nur Nebenwirkungen, der
Zweck ihrer Anwendung ist ein rein finanzieller; der Staat dehnt