Full text : Finanzwissenschaft

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4.  Buch.  V.  Teil.  Die  Steuern.

der  staatlichen  Organe  hinwieder  bringt  die  Gefahr  mit  sich,  daß
deren  Nachforschungen  dem  Publikum  große  Belästigung  verursachen. ­
  Es  ergibt  sich  hieraus,  daß  die  Garantien  des  Erfolges
bei  der  Einkommensteuer  in  hohem  Maße  von  dem  Charakter  und
der  politischen  Reife  des  Volkes  abhängen.

VI.  Abschnitt.
Zölle.
1.  Eine  eigene  Gruppe  der  der  Besteuerung  der  Konsumtion
dienenden  Steuern  bilden  die  Zölle.  Besondere  Wichtigkeit  besitzen ­
  die  im  internationalen  Verkehr  eingehobenen  Zölle  aus  Anlaß
der  Wareneinfuhr,  Durchfuhr  und  Ausfuhr.  Die  Bedeutung  der
inneren  Zölle  ist  eine  weit  geringere  und  diese  haben  zum  Teil  gebührenartigen ­
  Charakter.  Auch  die  im  Außenhandel  eingehobenen
Zölle  haben  nur  teilweise  finanziellen  Charakter,  den  wichtigem
Teil  bilden  jene  Zölle,  welche  volkswirtschaftlichen  Zwecken  dienen,
der  Erschwerung  der  ausländischen  Konkurrenz  und  der  Sicherung
der  Rohstoffe  für  die  inländische  Industrie.  Der  Schwerpunkt  des
Zollwesens  liegt  darum  auf  volkswirtschaftlichem  Gebiete,  die  Behandlung ­
  dieses  Stoffes  gehört  daher  in  die  Volkswirtschaftslehre.
Es  ist  auch  kaum  zu  billigen,  wenn  einzelne  Schriftsteller  die  gesamten ­
  Fragen  der  Zollpolitik  in  der  Finanzwissenschaft  behandeln.
Die  Finanzwissenschaft  befaßt  sich  nur  mit  jenem  Teil  des  zollpolitischen ­
  Problems,  welcher  finanzielle  Bedeutung  hat;  die  im
Interesse  der  Volkswirtschaft  oder  zu  anderen  Zwecken  erhobenen
Zölle  kommen  hier  nur  nach  ihrer  finanziellen  Seite  in  Betracht
und  dämm  sind  es  namentlich  die  finanziellen  Zölle,  die  hier  Berücksichtigung ­
  finden.
Jene  Zölle,  deren  Bestimmung  in  ihrem  finanziellen  Erfolge
liegt,  nennen  wir  finanzielle  Zölle.  Nicht  als  ob  diese  Zölle
bloß  finanzielle  Wirkungen  hätten,  denn  auch  der  finanzielle  Zoll
hat  volkswirtschaftliche  Folgen  und  hemmt  in  einem  bestimmten
Maße  den  Verkehr,  so  wie  umgekehrt  auch  die  volkswirtschaftlichen
Zölle,  die  Schutzzölle,  finanzielle  Wirkung  haben.  Bei  den  finanziellen
Zöllen  sind  die  wirtschaftlichen  Wirkungen  nur  Nebenwirkungen,  der
Zweck  ihrer  Anwendung  ist  ein  rein  finanzieller;  der  Staat  dehnt
            
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