Full text: Finanzwissenschaft

D. VI. Abschnitt. Zölle. 
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mit diesen Zöllen sein System der Verzehrungssteuern auf solche 
Artikel aus, welche vom Auslande eingeführt werden. Die charak 
teristischste Gruppe der finanziellen Zölle ist jene, welche solche 
Artikel umfaßt, die im Lande überhaupt nicht produziert werden 
können, wo also kein Schutzbedürfnis besteht, also Waren, die 
hauptsächlich aus natürlichen, klimatischen Gründen im Lande nicht 
erzeugt werden können, wie z. B. die Kolonialwaren in der ge 
mäßigten Zone. Wo solche Zölle bestehen, dort kann deren Zweck 
nur der der Schaffung von Einnahmen sein, da sie auf die Produk 
tion keinen Einfluß ausüben, dem Auslande gegenüber dem Inlande 
keinen Vorteil gewähren können. Zölle, die auf Waren gelegt 
werden, deren Produktion im Inlande vermöge natürlicher Ver 
hältnisse ausgeschlossen ist, gehören also JtaP t^oyr'jV zu den finan 
ziellen Zöllen. Ebenso drückt sich der Charakter des finanziellen 
Zolles in der Regel darin aus, daß dieselben niedriger angesetzt 
werden als die Schutzzölle. Will der Staat finanziellen Erfolg er 
zielen, so muß der Zoll niedrig sein, damit er die Einfuhr nicht 
hemme, will er den Schutz der inländischen Industrie sichern, so 
muß im Gegenteil der Zoll hoch sein, damit die Einfuhr der be 
treffenden Ware erschwert werde. Die finanziellen Zölle werden 
also in der Regel niedriger, die Schutzzölle höher sein müssen. 
Wird der finanzielle Zoll auf Waren gelegt, die im Inlande erzeugt 
werden können, dann kann derselbe auch einen mäßigen Schutz 
bieten, während die Schutzzölle, wo sie ihr Ziel nicht erreichen, 
dem Staate mäßige Einnahme bieten können. Gewiß ist aber, daß 
die beiden Zwecke sich ausschließen; der Staat kann Einnahmen 
erzielen, aber nur dann, wenn der Schutzzweck nicht erreicht wird, 
oder er kann den Schutzzweck, die Verhinderung der Einfuhr aus 
ländischer Waren erreichen, dann wird aber der finanzielle Zweck 
nicht erreicht. 
Da fast jedes Land einen oder den anderen Gegenstand des 
Konsums aufweist, der aus dem Auslande eingeführt werden muß, 
so bilden die finanziellen Zölle überall einen wichtigen Zweig der 
Einnahmen. Darin liegt auch deren Berechtigung, da diese Ein 
nahme aus anderen Quellen schwerer zu beschaffen wäre. In manchen 
Fällen dient der finanzielle Zoll überhaupt als Ersatz der Ver 
zehrungssteuer, der dieselbe Ware im Inlande unterworfen ist. 
Die finanziellen Zölle werden dort ergiebiger sein, wo einige 
wenige Massenartikel, die den Gegenstand des allgemeinen Konsums 
bilden, dem Zolle unterliegen, wobei noch zu berücksichtigen ist, 
daß in diesem Falle auch der Verkehr weniger Belästigungen aus-
	        
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