Kap. IV. Staatliche Maßnahmen zur
Hebung der Staatspapierkurse.
B rüft man, ob es möglich ist, das Angebot an neuen Staatsanleihen
zu verringern, so wird man Schwarz nur beipflichten
können, wenn er ausführt, 1 ) daß „bei uns an
eine wirkliche Herabminderung der Gesamtschuld mit gleichzeitiger
Einschränkung und Enthaltung von Neuemissionen aufs
erste kaum zu denken ist, da der Anleihebedarf in Reich und
Staaten vorläufig noch ein viel zu großer ist“. Hier wird
und ähnlich von anderen Schriftstellern zugegeben, daß man
auch in Zukunft mit erheblichen Emissionen seitens der öffentlichen
Borger rechnen muß. Wenn das aber der Fall ist, so
erscheint es unmöglich, durch Verringerung des Angebots an
Staatspapieren eine Besserung ihres Kurses zu erzwingen, wenigstens
für absehbare Zeit.
Es fragt sich daher nur noch, ob sich dem Reich und den
Bundesstaaten ein Weg bietet, auf dem dem Staatspapiermarkt
die breiten Schichten des kapitalbesitzenden Mittelstandes als
Käufer wiedergewonnen werden können. Man könnte hierbei
daran denken, jeden Staatsbürger durch Gesetz zu zwingen,
einen bestimmten Teil des von ihm versteuerten Vermögens
in Staatspapieren anzulegen, wobei kleinere Vermögen unberücksichtigt
bleiben könnten. Ein dahin gehender Vorschlag
wurde bereits vor Jahren von zwei bekannten Männern der
>) a. a. O. S. 24.