Full text : Finanzwissenschaft

E.  II.  Abschnitt.  Bemessung  und  Veranlagung  er  Steuern.  387
die  Anpassung  der  Steuerlast  an  die  Steuerfähigkeit.  Mit  diesem
Prinzip  steht  im  Gegensatz  ebenso  ein  Verfahren,  welches  die  Steuerquellen ­
  nicht  entsprechend  in  Anspruch  nimmt,  wie  eines,  welches
dieselben  im  Übermaße  in  Anspruch  nimmt,  da  in  letzterem  Falle
schon  die  Erscheinung  der  Steuererpressung  eintritt. 1 )  Eine  Vernachlässigung ­
  des  Prinzips  der  Steuerfähigkeit  sehen  wir  darin,  wenn
Steuerquellen  suggeriert  werden,  wo  dieselben  nicht  existieren;  so
z.  B.  wenn  ganz  geringe  Einkommen,  oder  auf  dem  Gebiete  der
indirekten  Steuern  die  zur  Befriedigung  der  allerersten  Lebensbedürfnisse ­
  dienenden  Gegenstände  besteuert  werden.  Wenn  bei
Ertragssteuern  die  Schulden  nicht  in  Abzug  gebracht  werden,  so
bedeutet  dies  auch  in  vielen  Fällen  die  Inanspruchnahme  nicht
existierender  Steuerquellen;  ebenso  die  Belastung  mit  indirekten
Steuern,  resp.  die  Unterlassung  der  Rückzahlung  der  indirekten
Steuer  bei  nach  dem  Auslande  gesandten  Waren.  In  allen  diesen
Fällen  fehlt  die  Grundlage  der  Besteuerung  und  je  häufiger  solche
Fälle  vorkommen ,  um  so  unvollkommener  ist  das  Steuersystem.
Hierher  gehört  auch  der  Fall  der  Doppelbesteuerung.  Die  eigentliche ­
  Doppelbesteuerung  tritt  dort  ein,  wo  dasselbe  Steuersubjekt
nach  derselben  Steuerquelle  in  derselben  Periode  mit  derselben  oder
einer  gleichen  resp.  ähnlichen  Steuer  durch  dieselbe  Steuermacht
besteuert  wird.  Wenn  nicht  dasselbe  Steuersubjekt,  oder  nicht  dieselbe ­
  Steuerquelle,  oder  nicht  in  derselben  Periode,  oder  nicht  durch
dieselbe  Steuerobrigkeit  (z.  B.  neben  dem  Staate  durch  die  Gemeinde) ­
  besteuert  wird,  so  gehört  dies  strenge  genommen  schon
nicht  unter  den  Begriff  der  Doppelbesteuerung.  Aber  auch  die  in
weiterem  Sinne  genommene  Doppelbesteuerung  in  welcher  Form
immer  kann  Nachteile  mit  sich  bringen,  sobald  die  betreffende
Steuerquelle  ihrer  ganzen  Steuerkraft  nach  schon  einmal  in  Anspruch ­
  genommen  wurde.  Doppelbesteuerung  verursacht  namentlich
die  Kompliziertheit  des  Steuersystems  und  dessen  Systemlosigkeit,
ferner  die  Konkurrenz  verschiedener  Steuermächte,  die  Beziehung
der  Steuerquelle  resp.  des  Steuerobjektes  zu  verschiedenen  Territorien ­
  usw.

)  ».Wenn  es  der  Zweck  des  Staates  ist  den  möglichst  großen  Betrag  aus
dem  Gebiet  herauszuwirtschaften  —  sagt  Mommsen  —,  so  sind  in  der  alten  Welt
die  Lagiden  die  Meister  der  Staatskunst  schlechthin  gewesen....  In  der  persischen
Zeit  hatte  Ägypten  einen  Jahrestribut  von  700  babylonischen  Talenten  Silbers
etwa  4  Millionen  Mark  entrichtet.  Die  Jahreseinnahme  der  Ptolemäer  betrug
•>7  Millionen  Mark“  (Römische  Geschichte  V.  Bd.,  8.  560)

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