Full text : Finanzwissenschaft

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4.  Buch.  V.  Teil.  Die  Steuern.

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wie  die  Kopfsteuer  usw.  Hier  behandeln  wir  auch  die  Kriegssteuern, ­
  den  Wehrbeitrag  usw.

a)  Die  Steuern  der  entstehenden  Steuerquellen.
I.  Abschnitt.
Die  Grundsteuer.
1.  Von  den  produktiven  Kräften  der  Außenwelt  wird  natürlich
am  allerersten  die  im  Boden  verborgene  Produktivkraft  entdeckt.
Die  Besteuerung  dieser  Produktivkraft  ist  die  Aufgabe  der  Grundsteuer. ­
  Steuerobjekt  der  Grundsteuer  ist  der  landwirtschaftlich
verwendbare  Boden,  Steuerquelle  ist  die  Grundrente  resp.  jener
durchschnittliche  Beinertrag,  welcher  bei  gewöhnlichem  Fleiß  und
dem  üblichen  Bewirtschaftungssystem  in  durchschnittlichen  Jahren
zu  erreichen  ist.  In  der  Praxis  ist  die  Grundsteuer  häufig  nicht
bloß  eine  Besteuerung  der  Grundrente,  sondern  auch  des  im  Boden
liegenden  Kapitals  und  eines  Teiles  der  Arbeit  in  der  Unternehmertätigkeit. ­
  Auch  die  mit  der  Landwirtschaft  eng  zusammenhängenden
Gebäude,  ja  gewisse  Erwerbszweige  können  durch  die  Grundsteuer
erfaßt  werden.
„Die  Grundrente  —  sagt  Smith  1 )  —  ist  jene  Einkommensart  —
welche  eine  spezielle  Steuer  am  besten  zu  tragen  vermag.“  Es  ist
dies  eine  Einkommensart,  welche  der  Eigentümer  in  vielen  Fällen
ohne  jede  Anstrengung  und  Sorge  genießt.  Würde  ein  Teil  seines
Einkommens  zur  Deckung  der  Staatsausgaben  entzogen,  so  würde
dies  doch  keine  Erwerbstätigkeit  entmutigen.  Der  geldliche  Ertrag
des  Bodens  in  der  Arbeit,  der  reelle  Beichtum  und  das  Einkommen
der  großen  Massen  des  Volkes  würde  nach  der  Besteuerung  derselbe ­
  sein,  wie  vor  derselben.“  Charakteristisch  ist  zu  diesen  Sätzen
die  Bemerkung  Bicardo’s.  „Es  muß  zugegeben  werden,  daß  die
Wirkung  dieser  Steuern  der  von  Adam  Smith  geschilderten  entspricht ­
  ;  doch  wäre  es  sehr  ungerecht,  bloß  das  Einkommen  einzelner
Klassen  der  Gesellschaft  zu  besteuern.  Die  Staatslasten  müssen
von  Allen  im  Verhältnis  ihrer  Mittel  getragen  werden.  Dies  ist
eine  jener  von  Adam  Smith  erwähnten  Maximen,  welche  alle  Be-*)

  Wealth  of  Nations  V,  II.  8.  356.
            
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