Full text : Finanzwissenschaft

1.  Bach.  Einleitende  Lehren.

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wird  der  Pflege  der  Finanzwissenschaft  größere  Aufmerksamkeit
zuteil.  Nach  und  nach  wird  die  Wichtigkeit  der  Besteuerung  als
Staatseinnahmequelle  erkannt  und  damit  reift  die  Erkenntnis,  daß
der  Wohlstand  des  Volkes  und  der  Staatshaushalt  in  engem  Zusammenhang ­
  stehen.  In  dieser  Periode  vertreten  namentlich  Bodinus,
Bezold,  Bornitius,  Faust,  Wesembecius  usw.  die  Wissenschaft,  die
dann  Puffendorf,  vor  allem  aber  Seckendorfs,  Klock,  Justi  und
Sonnenfels  zu  höherer  Erkenntnis  führen.
Kaspar  Klock  —  sagt  Stein  —  war  der  erste  deutsche  Finanzlehrer ­
  und  der  Begründer  sowohl  der  Steuerlehre  für  sich,  als  der
Finanzwissenschaft  ‘überhaupt.  Sein  Tractatus  nomico-politicus  de
contributionibus  (Basel  1634)  bietet  die  erste  durchgreifende  Steuerwissenschaft. ­
  Im  zweiten  Tractatus  de  aerano  vollendet  er,  was  er
dort  begonnen.  Den  Anfang  dieses  Werkes  bildet  eine  auf  alle
Staaten  sich  erstreckende  Finanzstatistik.  Klock  betrachtet  die
Steuer  noch  als  außerordentliche  Einnahme.  In  Erz  müsse  der
Satz  geprägt  werden:  Finis  omnis  contributionis  utilitas  publica.
Hieraus  ergeben  sich  als  oberste  Prinzipien:  1.  Zustimmung  der
Stände;  2.  öffentliches  Bedürfnis  —  necessitas.  Schon  bei  Klock
finden  wir  die  Grundbegriffe  und  Grundprinzipien  des  Steuerwesens:
Gleichheit  und  Allgemeinheit.  Schon  bei  ihm  der  Gedanke,  daß
iede  Steuer  eigentlich  eine  Einkommensteuer  sein  soll.  Auch  finden
sich  bei  ihm  wichtige  Prinzipien  der  Steuereinhebung.  Wichtig
der  Grundsatz,  daß  über  die  Steuerpflicht  der  Richter  entscheiden
soll  (Verwaltungsgerichtsbarkeit!).  Er  fordert,  daß  die  Handwerkszeuge
  der  Exekution  entzogen  sein  sollen.  Stein  stellt  Klock  hoch
über  Adam  Smith 1 ).  Wagner,  Cohn,  Lotz  erklären  dies  Lob
Klocks  für  übertrieben,  namentlich  mit  dem  Hinweise  darauf,  daß
Klock  nicht  originell  ist  und  von  anderen  Autoren,  so  Faust,  entlehnt ­
  hat.  ,  .  .  ...  ,
Die  neue  Periode  der  Staatshaushaltslehre  beginnt  eigentlich
damit,  daß  sie  unter  den  Einfluß  der  gleichfalls  jungen  Wissenschaft ­
  der  Nationalökonomie  gelangt,  aus  welcher  Verbindung  sich
das  oberste  Prinzip  ergibt,  daß  die  beste  Finanzpolitik  dann  besteht, ­
  die  Quellen  des  Volkswohlstandes  zu  entfalten.  In  diesem
Prinzip  steckt  im  Keime  die  Erkenntnis,  daß  die  eigentliche  Quelle
der  Staatseinnahmen  das  Einkommen  der  Staatsbürger  ist.  Hieraus
ergibt  sich  als  notwendige  Folge,  daß  der  Staat  immermehr  die
Steuer  als  die  Haupteinnahmequelle  betrachtet.

q  Deutsche  Finanzwissenschaft  im  17.  Jahrhundert  (Schanz,  Finanzarchiv
Ii,  S.  17  ff.;.
            
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