Full text : Finanzwissenschaft

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4.  Buch.  V.  Teil.  Die  Steuern.

Welche  Verschiedenheiten  zeigt  die  Menge  der  Produktion,  die
Preisfestsetzung,  die  Bestimmung  der  Produktionskosten,  z.  B.  der
Arbeitslöhne!  Gibt  es  ja  noch  heute  selbst  für  die  wichtigsten
Produkte  keine  ganz  exakte  Preisstatistik!  Wieviel  hängt  hier  von
der  Einsicht,  dem  guten  oder  schlechten  Willen,  der  Willkür,  der
Geschultheit  der  Schätzungsorgane,  der  Schätzungskommissionen
ab.  Welche  kolossale  Divergenzen  können  sich  nach  einzelnen
Gegenden  in  der  Auffassung  dieser  Organe,  in  ihrer  Verläßlichkeit
zeigen,  wodurch  wieder  nach  Gegenden  große  Unterschiede  entstehen ­
  können!  Wer  all  dies  vor  Augen  hält,  wird  sich  kaum  der
allerbegründetsten  Zweifel  hinsichtlich  des  Wertes,  der  Brauchbarkeit
der  Katasteraufnahmen  erwehren  können.  Und  diese  Bedenken
steigert  noch  der  Umstand,  daß  diese  Aufnahmen  Jahrzehnte  in
Anspruch  nehmen,  während  welcher  die  Verhältnisse  sich  wesentlich ­
  ändern  können.  Nachdem  beim  Kataster  der  durchschnittliche
Ertrag  berechnet  werden  soll,  so  müssen  hier  die  Verhältnisse
mehrerer,  vieler  Jahre  in  Betracht  gezogen  werden,  wobei  wieder
sehr  viel  davon  abhängt,  wieviel  Jahre,  welche  Jahre  herangezogen
werden;  denn  die  einzelnen  Jahre  zeigen  ja  große  Unterschiede
hinsichtlich  der  Größe  des  Ertrages,  der  Höhe  der  Preise,  der
Arbeitslöhne,  des  Kapitalzinses  usw.  Die  hieraus  sich  ergebenden
störenden  Momente  trachtet  man  dadurch  zu  beseitigen,  daß  man
Jahrgänge  ungewöhnlichen  Charakters,  namentlich  solche  von  ausnahmsweise ­
  reichem  oder  ausnahmsweise  ungünstigem  Ertrag,  ausschaltet. ­
  Aber  alle  diese  Operationen  beruhen  natürlich  auf  der
Voraussetzung,  daß  die  Pflege  der  Statistik  bereits  einen  solchen
Grad  der  Vollkommenheit  erreicht  hat,  daß  hierfür  eine  verläßliche ­
  Statistik  zur  Verfügung  steht,  was  jedoch  sehr  bezweifelt
werden  muß.  Wie  prekär  und  schwankend  diese  Daten  sind,  zeigt
z.  B.  der  Umstand,  daß  als  in  Frankreich  zur  entsprechenden  Feststellung ­
  der  Grundsteuer  das  Bestreben  danach  ging,  den  Ertrag
auf  verläßlicherer  Basis  zu  berechnen,  einzelne  diesen  Betrag  auf
2 1 / 2  Milliarden  schätzten,  andere  auf  das  Doppelte,  5  Milliarden,
der  Senat  dagegen  stellte  denselben  mit  2  Milliarden  fest.  In
Baden  sollte  vor  einigen  Jahren  die  Verläßlichkeit  des  Ertragskatasters ­
  auf  Grund  verläßlicher  Daten  geprüft  werden;  das  Ergebnis ­
  war  aber  nicht  günstig,  so  daß  der  damalige  Finanzminister,
Buchenberger,  die  Anfertigung  des  Ertragskatasters  nicht  in  Vorschlag ­
  brachte.
Die  Festsetzung  des  Steuerbetruges  auf  Grund  des  Katasters
hat  noch  den  Nachteil,  daß  die  Anfertigung  des  Katasters,  wie
erwähnt,  Jahrzehnte  in  Anspruch  nimmt,  wodurch  die  früher  ge-
            
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