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4. Buch. V. Teil. Die Steuern.
Welche Verschiedenheiten zeigt die Menge der Produktion, die
Preisfestsetzung, die Bestimmung der Produktionskosten, z. B. der
Arbeitslöhne! Gibt es ja noch heute selbst für die wichtigsten
Produkte keine ganz exakte Preisstatistik! Wieviel hängt hier von
der Einsicht, dem guten oder schlechten Willen, der Willkür, der
Geschultheit der Schätzungsorgane, der Schätzungskommissionen
ab. Welche kolossale Divergenzen können sich nach einzelnen
Gegenden in der Auffassung dieser Organe, in ihrer Verläßlichkeit
zeigen, wodurch wieder nach Gegenden große Unterschiede entstehen
können! Wer all dies vor Augen hält, wird sich kaum der
allerbegründetsten Zweifel hinsichtlich des Wertes, der Brauchbarkeit
der Katasteraufnahmen erwehren können. Und diese Bedenken
steigert noch der Umstand, daß diese Aufnahmen Jahrzehnte in
Anspruch nehmen, während welcher die Verhältnisse sich wesentlich
ändern können. Nachdem beim Kataster der durchschnittliche
Ertrag berechnet werden soll, so müssen hier die Verhältnisse
mehrerer, vieler Jahre in Betracht gezogen werden, wobei wieder
sehr viel davon abhängt, wieviel Jahre, welche Jahre herangezogen
werden; denn die einzelnen Jahre zeigen ja große Unterschiede
hinsichtlich der Größe des Ertrages, der Höhe der Preise, der
Arbeitslöhne, des Kapitalzinses usw. Die hieraus sich ergebenden
störenden Momente trachtet man dadurch zu beseitigen, daß man
Jahrgänge ungewöhnlichen Charakters, namentlich solche von ausnahmsweise
reichem oder ausnahmsweise ungünstigem Ertrag, ausschaltet.
Aber alle diese Operationen beruhen natürlich auf der
Voraussetzung, daß die Pflege der Statistik bereits einen solchen
Grad der Vollkommenheit erreicht hat, daß hierfür eine verläßliche
Statistik zur Verfügung steht, was jedoch sehr bezweifelt
werden muß. Wie prekär und schwankend diese Daten sind, zeigt
z. B. der Umstand, daß als in Frankreich zur entsprechenden Feststellung
der Grundsteuer das Bestreben danach ging, den Ertrag
auf verläßlicherer Basis zu berechnen, einzelne diesen Betrag auf
2 1 / 2 Milliarden schätzten, andere auf das Doppelte, 5 Milliarden,
der Senat dagegen stellte denselben mit 2 Milliarden fest. In
Baden sollte vor einigen Jahren die Verläßlichkeit des Ertragskatasters
auf Grund verläßlicher Daten geprüft werden; das Ergebnis
war aber nicht günstig, so daß der damalige Finanzminister,
Buchenberger, die Anfertigung des Ertragskatasters nicht in Vorschlag
brachte.
Die Festsetzung des Steuerbetruges auf Grund des Katasters
hat noch den Nachteil, daß die Anfertigung des Katasters, wie
erwähnt, Jahrzehnte in Anspruch nimmt, wodurch die früher ge-