Full text : Finanzwissenschaft

402

4.  Buch.  V.  Teil.  Die  Steuern.

sehen  Aufnahmen  usw.  ihren  Einfluß  ausübten.  Schon  im  Jahre
1848  wurde  von  seiten  der  Gesetzgebung  der  Beschluß  gefaßt,  daß
die  Grundsteuer  eingeführt  werde.  Sie  sollte  auf  Grund  der  Pachtverträge, ­
  der  üblichen  Pachtschillinge  und  dem  auf  Grund  der
mittleren  Preise  berechneten  Durchschnittsertrage  festgesetzt  werden.
Die  Revolution  und  der  ungünstige  Ausgang  des  Unabhängigkeitskrieges ­
  hinderten  die  Ausführung  dieses  Beschlusses.  Der  österreichische ­
  Absolutismus  verfügte  mittels  kaiserlichen  Patentes  vom
20.  Oktober  1849  die  Anfertigung  des  Grundsteuerkatasters.  Da
dies  auf  große  Schwierigkeiten  stieß,  ordnete  man  die  Anfertigung
eines  Provisoriums  an.  Dieses  Grundsteuerprovisorium  wurde  mit
Beseitigung  jeder  Vermessung  und  Schätzung  einzig  und  allein  auf
der  höchst  unverläßlichen  Grundlage  angefertigt,  welche  die  Angaben ­
  der  Gemeindebewohner  und  der  Schätzungskommissäre  boten.
Die  zur  Einführung  der  Grundsteuer  verwendeten  fremden  Beamten
hatten  die  Aufgabe,  eine  möglichst  hohe  Steuerbasis  zu  schaffen,
und  nicht  selten  wurde  der  durchschnittliche  Ertrag  so  hoch  angesetzt, ­
  wie  er  in  Wirklichkeit  nie  erreicht  wurde.  Die  Mangelhaftigkeit ­
  und  darausfolgend  die  Ungerechtigkeit  dieses  Grundsteuerprovisoriums ­
  sahen  auch  die  österreichischen  Staatsmänner  ein  und
im  Jahre  1863  wollte  der  Finanzminister  Plener  vom  Ertragskataster
zum  Wertkataster  übergehen.  Doch  ging  dieser  Plan  in  die  Brüche,
da  man  dahinter  Steuererhöhungen  witterte.  Mit  Wiederherstellung
der  ungarischen  Verfassung  im  Jahre  1867  faßte  man  die  Abschaffung ­
  des  von  der  Nation  einmütig  verurteilten  Grundsteuerprovisoriums ­
  und  der  damit  verbundenen  Miseren  ins  Auge,  aber
noch.war  es  nicht  möglich,  eine  radikale  Reform  sogleich  durchzuführen. ­
  Dies  erfolgte  erst  im  Jahre  1875,  als  man  die  Anfertigung
des  Katasters  anordnete.  Auch  dieser  Kataster  weist  große  Mängel
auf  und  selbst  offiziell  wurde  zugestanden,  daß  die  Schätzungen  so
ungleich  sind,  daß  der  Steuerschlüssel  zwischen  1  —  100  Prozent
schwankt.  Dem  wurde  im  Jahre  1909  einigermaßen  abgeholfen,
als  eine  Revision  des  Katasters  angeordnet  wurde.
3.  Die  Grundsteuer  finden  wir  in  einer  oder  der  anderen  Form
in  allen  Staaten.  In  England  wurde  die  ursprüngliche  Grundsteuer
(Land  tax)  ablösbar  gemacht,  da  der  Zusammenhang  mit  dem  Ertrag ­
  aufgehört  hatte.  Überdies  sollte  durch  die  Ablösung  der  Zweck
erreicht  werden,  den  Kurs  der  Staatspapiere  zu  festigen,  da  die
Ablösungssumme  in  Staatspapieren  erlegt  wurde.  Gegenwärtig  wird
die  Besteuerung  der  Grundrente  mittels  Skala  A  und  B  der
Einkommenssteuer  erreicht.  In  Frankreich,  wo  infolge  der  Mißbräuche ­
  des  ancien  regime  das  alte  Steuersystem  unerträglich  ge-
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.