III. Abschnitt. Begriff und Geschichte der Staatshaushaltslehre. 21
Einer der ersten, der die Bedingungen des Gedeihens der
Staatswirtschaft in dem Gedeihen des Volkswohlstandes erblickt,
war Justi. Justi entdeckt seinem Standpunkte gemäß die Wichtig
keit der Steuern als Einnahmequellen, wenn er dieselben auch noch
als außerordentliche Einnahmequellen betrachtet. Er wünscht, daß
die Staatsausgaben mit dem Einkommen des Volkes in Einklang
seien und den Staatseinnahmen angepaßt werden. Die Steuer soll
durchschnittlich ein Sechstel des Volkseinkommens in Anspruch
nehmen; ein Viertel wäre viel, ein Achtel wenig. Er ist gegen
Einkommen- und Vermögenssteuern. Den Unterschied von Doma-
nium und Ararium verwerfend, betrachtet er alle Einnahmen als
Staatseinnahmen. Justi stellt allgemeine Steuerprinzipien — „fünf
Grundregeln“ — auf, die einigermaßen an die von Adam Smith
erinnern. Wichtig ist auch seine Stellungnahme bezüglich der
Steuerbewilligung, indem er es tadelt, daß die Steuern auf be
ständig verwilligt werden, während dieselben von den Ständen oder
den Repräsentanten des Volkes von Jahr zu Jahr bewilligt werden
sollten. Justi ist gegen die Verpachtung der Steuern, da Steuer
pächter immer Blutegel des Volkes sind. Er beschäftigt sich auch
mit der Frage der Staatsausgaben, die, wie er sagt, von den bis
herigen Kameralisten so gut wie gänzlich übergangen würden. Auf
den Militäretat rechnet er wenigstens die Hälfte der Einkünfte.
Der Frage der Staatsschulden widmet er weniger Aufmerksamkeit.
Er billigte das System des Staatsschatzes, das in Preußen so gün
stige Ergebnisse aufwies. Justi hat sich auch dadurch Verdienste
erworben, daß er die Finanzwissenschaft selbständig und systematisch
behandelt, der Schöpfer des ersten selbständigen Werkes über Fi
nanzwissenschaft ist. Er erkennt die historische Entwicklung der
finanziellen Institutionen. Die Frage der volkswirschaftlichen Wir
kungen der Besteuerung erweckt sein Interesse. Im allgemeinen
haben auf Justis Ansichten die Erfahrungen der Zeit Maria The
resias und Friedrichs d. Gr. großen Einfluß ausgeübt. Seine Haupt
werke: Systematische Abhandlung aller ökonomischen und Kameral-
wissenschaften (1755) und System des Finanzwesens (1766).
Es kann nicht in Zweifel gezogen werden, daß in der Geschichte
der Finanzwissenschaft das physiokratische System eine bedeutende
B-olle spielt. Hier wurde zuerst der schwierige Versuch gemacht,
die Staatswirtschaft auf eine möglichst einfache, natürliche, rationelle
Grundlage zu stellen. Vielleicht hat sich nirgends ein fehlerhaftes,
drückendes, ungerechtes, ungesundes, volkswirtschaftlich schädliches,
politisch empörendes Steuersystem mit ganzer Wucht fühlbar ge
macht als in dem vorrevolutionären Frankreich. Darum ließen schon