Full text : Finanzwissenschaft

F.  III.  Abschnitt.  Besteuerung  des  Arbeitsverdienstes.  409
was  auch  in  der  Art  der  Besteuerung  zum  Ausdruck  kommt.  Aber
die  Kategorie  der  Arbeit  und  die  Höhe  des  Einkommens  stehen
nicht  in  enger  Beziehung.  Es  gibt  Köche,  die  Ministergehalte  beziehen, ­
  dagegen  geistig  hervorragende  Arbeiter,  Künstler,  Schriftsteller, ­
  die  höchst  schwaches  Einkommen  haben.  Im  allgemeinen
betrachtet  man  den  Arbeiter,  als  ob  er  auf  der  tiefsten  Stufe  der
Einkommenskala  stände,  während  doch  heute  die  obere  Schichte
der  Arbeiterklasse  sich  schon  nahe  mit  der  Mittelklasse  berührt,
eventuell  in  dieselbe  weit  mehr  hineingehört,  als  die  unterste  Schicht
der  Mittelklasse,  der  kleine  Beamte  usw.  Und  in  dieser  Beziehung
scheint  dem  AVeltkriege  noch  eine  ganz  besondere  Rolle  zugedacht
zu  sein.  Die  Arbeitslöhne  zeigen  eine  exorbitante  Höhe.  Aus  alledem ­
  ist  ersichtlich,  daß  die  Besteuerung  nicht  nach  Berufskategorien,
sondern  bloß  nach  Einkommenskategorien  erfolgen  kann.
Zu  den  Eigentümlichkeiten  der  Besteuerung  des  Arbeitsverdienstes ­
  gehört  jedenfalls  vor  allem  die  große  Zahl  der  Steuersubjekte ­
  und  deren  geringe  Steuerkraft.  Hieraus  folgt,  daß  das
Steuereinkommen  gering  sein  wird,  dagegen  die  technische  Durchführung ­
  der  Besteuerung  mit  Rücksicht  auf  die  große  Entwicklung
des  modernen  Verkehrs  und  der  modernen  AVander-  und  Ortsbewegung, ­
  ferner  mit  Rücksicht  auf  die  lockere  Natur  des  Lohnarbeitsverhältnisses ­
  großen  Schwierigkeiten  begegnet  und  mit  großen
Kosten  verbunden  ist;  ferner  ist  zu  berücksichtigen,  daß  die  Steuerkräfte ­
  große  Schonung  beanspruchen,  da  diese  Einkünfte  durch  die
indirekten  Steuern  stärker  getroffen  werden,  die  Lebensführung  eine
dürftige  und  die  Zahl  der  Familienglieder  in  der  Regel  eine  große
ist.  Auch  muß  darauf  aufmerksam  gemacht  werden,  daß  das  Arbeitseinkommen ­
  —  was  wohl  gewöhnlich  außer  acht  gelassen  wird
—  nicht  in  seiner  Gänze  tatsächlich  Einkommen,  mit  ungenauer
Bezeichnung,  Reineinkommen  ist,  da  auch  hier  gewisse  Ausgaben
in  Abzug  zu  bringen  sind,  so  namentlich  Auslagen  für  Fahrten,  für
Versicherung  gegen  alle  die  Erwerbsfähigkeit  oder  Erwerbsgelegenheit ­
  bedrohenden  Gefahren  usw.  Auch  die  persönlichen  Erhaltungskosten, ­
  als  Gestehungskosten  der  Arbeitskraft  wären  in  Abzug  zu
bringen  und  nur  das  weiter  verbleibende  Einkommen  kann  als
Steuerquelle  betrachtet  werden.
In  einzelnen  Fällen  mag  wohl  eine  spezielle  Arbeitsverdienststeuer ­
  berechtigt  sein,  im  allgemeinen  aber  wird  es  wohl  am  zweckmäßigsten ­
  sein,  den  Arbeitsverdienst  auf  dem  AVege  der  Einkommensteuer ­
  in  Anspruch  zu  nehmen,  wo  eine  solche  nicht  besteht,  vermittels ­
  der  Erwerbssteuer.
In  neuerer  Zeit  fehlt  es  nicht  an  Versuchen,  namentlich  fremde
            
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