F. V. Abschnitt. Verkehrssteuern.
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vorhandene größere Steuerfähigkeit systematisch und gleichmäßig
in Anspruch zu nehmen. Darum zeigt die Erfahrung, daß nur jener
Teil der Besteuerung dieser Einkommen größere Bedeutung hat,
welcher entweder vom Gesichtspunkte der Einnahme wichtiger ist
oder aber wegen der Form seiner Erscheinung die Aufmerksamkeit
besonders auf sich zieht, in besonderem Maße als unberechtigt er
scheint, wie die großen Gewinne der Bodenspekulanten, im gegen
wärtigen Kriege die Heereslieferanten und Lebensmittelspekulanten.
Diesen Erscheinungen gegenüber ist ein Gebiet, welches ganz be
sonders in Betracht kommt, nämlich jenes, wo das Spiel nicht, wie
in obigen Fällen, bloß die Begleiterscheinung einer wirtschaftlichen
Tätigkeit, sondern selbständig auftritt, wo es Selbstzweck ist oder
der Sucht der raschen Bereicherung genügen soll. Hierher gehören
die Spiele aller Art, die Wetten bei Wettrennen, Wahlen usw. und
vor allem die Glückslotterien. Die Beteiligung an diesen Spielen,
Wetten usw. verrät jedenfalls, wie bemerkt, überschüssiges, leicht
entbehrliches Einkommen, der Gewinnst ist außerordentliche Ein
kommenssteigerung. Aus diesen Gründen kann die Besteuerung
vollständig gerechtfertigt werden, um so mehr, als hier Überwälzung
nicht stattfinden kann und in der Tat derjenige die Steuer trägt,
den der Staat besteuern will. Die Besteuerung geschieht in der
Form einer Gewinnststeuer oder in der Form des Stempels.
k) Mehrere Staaten (resp. Städte) haben die großen Waren
magazine (Grands Magasins du Louvre usw.) — diese charakte
ristischen Schöpfungen der modernen Großstädte einer besonderen
Steuer, der Warenhaussteuer, unterworfen. Die Berechtigung
dieser Steuer ist die höhere Leistungsfähigkeit dieser Unternehmen,
die einerseits durch den Einkauf in kollossalen Massen günstige
Preise zu erreichen vermögen, andererseits durch den immensen
Absatz trotz großer den Konsumenten gebotenen Vorteile große
Profite zu erzielen in der Lage sind. Freilich kann diese größere
Steuerfähigkeit auch durch die Erwerbsteuer oder die Einkommen
steuer in Anspruch genommen werden, ohne daß hierzu eine be
sondere Steuer nötig wäre. Die Sondersteuer erinnert ein wenig
an die alte Klassensteuer, die an und für sich gewisse Berufe höher
besteuerte, als andere, obwohl die Voraussetzung eines höheren Er
trages vielleicht nicht zutraf. Auch hier wird das Unternehmen
besonders und hoher besteuert, in der Voraussetzung der höheren
Leistungsfähigkeit, obwohl diese Voraussetzung täuschen kann. Die
Steuer ist dort, wo sie nicht einfach dem Fahnden nach neuen
Steuer Objekten entspricht, auf das Bestreben zurückzuführen, eine
ungesunde Hypertrophie der Warenhäuser hintanzuhalten und den