Full text: Finanzwissenschaft

F. V. Abschnitt. Verkehrssteuern. 
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vorhandene größere Steuerfähigkeit systematisch und gleichmäßig 
in Anspruch zu nehmen. Darum zeigt die Erfahrung, daß nur jener 
Teil der Besteuerung dieser Einkommen größere Bedeutung hat, 
welcher entweder vom Gesichtspunkte der Einnahme wichtiger ist 
oder aber wegen der Form seiner Erscheinung die Aufmerksamkeit 
besonders auf sich zieht, in besonderem Maße als unberechtigt er 
scheint, wie die großen Gewinne der Bodenspekulanten, im gegen 
wärtigen Kriege die Heereslieferanten und Lebensmittelspekulanten. 
Diesen Erscheinungen gegenüber ist ein Gebiet, welches ganz be 
sonders in Betracht kommt, nämlich jenes, wo das Spiel nicht, wie 
in obigen Fällen, bloß die Begleiterscheinung einer wirtschaftlichen 
Tätigkeit, sondern selbständig auftritt, wo es Selbstzweck ist oder 
der Sucht der raschen Bereicherung genügen soll. Hierher gehören 
die Spiele aller Art, die Wetten bei Wettrennen, Wahlen usw. und 
vor allem die Glückslotterien. Die Beteiligung an diesen Spielen, 
Wetten usw. verrät jedenfalls, wie bemerkt, überschüssiges, leicht 
entbehrliches Einkommen, der Gewinnst ist außerordentliche Ein 
kommenssteigerung. Aus diesen Gründen kann die Besteuerung 
vollständig gerechtfertigt werden, um so mehr, als hier Überwälzung 
nicht stattfinden kann und in der Tat derjenige die Steuer trägt, 
den der Staat besteuern will. Die Besteuerung geschieht in der 
Form einer Gewinnststeuer oder in der Form des Stempels. 
k) Mehrere Staaten (resp. Städte) haben die großen Waren 
magazine (Grands Magasins du Louvre usw.) — diese charakte 
ristischen Schöpfungen der modernen Großstädte einer besonderen 
Steuer, der Warenhaussteuer, unterworfen. Die Berechtigung 
dieser Steuer ist die höhere Leistungsfähigkeit dieser Unternehmen, 
die einerseits durch den Einkauf in kollossalen Massen günstige 
Preise zu erreichen vermögen, andererseits durch den immensen 
Absatz trotz großer den Konsumenten gebotenen Vorteile große 
Profite zu erzielen in der Lage sind. Freilich kann diese größere 
Steuerfähigkeit auch durch die Erwerbsteuer oder die Einkommen 
steuer in Anspruch genommen werden, ohne daß hierzu eine be 
sondere Steuer nötig wäre. Die Sondersteuer erinnert ein wenig 
an die alte Klassensteuer, die an und für sich gewisse Berufe höher 
besteuerte, als andere, obwohl die Voraussetzung eines höheren Er 
trages vielleicht nicht zutraf. Auch hier wird das Unternehmen 
besonders und hoher besteuert, in der Voraussetzung der höheren 
Leistungsfähigkeit, obwohl diese Voraussetzung täuschen kann. Die 
Steuer ist dort, wo sie nicht einfach dem Fahnden nach neuen 
Steuer Objekten entspricht, auf das Bestreben zurückzuführen, eine 
ungesunde Hypertrophie der Warenhäuser hintanzuhalten und den
	        
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