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DAS HOTEL- UND GASTGEWERBE
Die Arbeiten selbst sind auf der Vorderseite deutlich mit einem Kenn-
wort zu versehen, Ein beigefügter verschlossener Umschlag trägt dasselbe
Kennwort als Aufschrift und als Inhalt Kennwort und Name des
Xünstlers.
Sorgfältigste Behandlung und Aufbewahrung der Arbeiten wird von
vornherein zugesichert, jedoch lehnt der Harzer Verkehrsverband jede
Haftpflicht für Beschädigung oder Verlust ab.
Die preisgekrönten Arbeiten gehen ohne jeden Rechtseinspruch des
Einsenders mit sämtlichen Rechten an den Harzer Verkehrsverband
Wernigerode über.
Das neueste, kurz vor Abschluß dieses Buches mir bekannt
gewordene Preisausschreiben ging von der Fremdenverkehrs-
kommission der Bundesländer Wien und Niederösterreich aus
und hatte ebenfalls einen ;
Bildplakat- Wettbewerb
zum Gegenstand. Gewünscht wird ein einfarbiges Bildplakat
von Wien und Niederösterreich. Die Bedingungen lauten:
An dem Wettbewerb können in- und ausländische Künstler teil.
nehmen.
Bei der Wahl des Stoffes für die Plakate ist den Künstlern volle Frei-
neit eingeräumt. Beim Plakat für Wien bleibt es dem Einreicher über-
lassen, ob er Wiens Bedeutung als Musikstadt, als Stätte ehrwürdiger
Denkmäler, als aufstrebende, nach dem Kriege zu neuem Leben er-
wachte Großstadt oder ganz allgemein als eine Stadt auffassen will, die
lem Fremden Anziehendes aller Art zu bieten hat. Beim Plakat Nieder-
österreich bleibt es dem Einreicher überlassen, ob er den Fremden durch
Hinweis auf die prächtigen Landschaften, Gebirge und Flüsse, oder auf
die internationalen Sportplätze und Kurorte auf Niederösterreich auf-
merksam machen will.
Folgende Preise sind ausgesetzt: 2 erste Preise zu je 1000 Schilling,
| zweiter Preis zu 500 Schilling, sowie eine Reihe von Trostpreisen und
Prämien für lobend erwähnte Entwürfe.
Das Preisgericht setzt sich aus folgenden Herren zusammen: Professor
Remigius Geyling, Hofrat Dr. Rudolf Jung, Hofrat Dr. Eduard Leisching,
Architekt Robert Oerley, Professor Karl Witzmann und drei Mitglieder
der Fremdenverkehrskommission.
Entwürfe nimmt die Fremdenverkehrskommission der Bundesländer
Wien und Niederösterreich, Wien VII., Museumstraße Nr. 1, entgegen,
wo auch die genauen Bedingungen kostenlos erhältlich sind. Frist bis
12. Januar 1927.
Als Gegenstück zu diesen zwei Wettbewerben, die nach einem
ins Auge fallenden Bild verlangten, sei ein literarischer Wett-