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Töchtern vorzugsweise gewidmet, und erst wenn die letzteren nach Be 
darf berücksichtigt worden, können auswärtige aufgenommen Werder Es 
sind nur vaterlose, anerkannt bedürftige und sittlich anständige Midchen, 
die das 40 ste Lebensjahr zurückgelegt haben und den bezeichneten Stän 
den angehören, zur Aufnahme geeignet; bei unheilbaren körperlichen 
Leiden, btc fernen eigenen Brot-Erwerb zulassen, soll, auf das Heua- 
mß gewisienhafter Aerzte, ausnahmsweise eine frühere Ausnahme statt 
finden können. Außerdem dürfen in der Anstalt, wenn der Ram, es 
gestattet, mit Zustimmung der Stistsgenossinnen, Pensionairinnen amen 
"n angemessenes Jahrgeld zugelassen werden. Auch soll es, für den 
Fall, daß es an ganz bedürftigen und von allem Vermögen entblößten 
m^mmicn f#n sollte, g„iäfßg fein, Monen, bie ein &i«ea, 
jebod) zu ihrer Erhaltung unzulängliches Vermögen besitzen, g-gen ein 
Elnkaussgeld aufzunehmen. Die Stiftung steht unter Aufsicht der Re 
gierung und hat unterm 25. August 1855 die landesherrliche Geneh- 
mlgung erhalten; Kuratoren sind zwei Mitglieder des Appellationsqe- 
richts, der Ober-Bürgermeister und mehrere andere Personen. 
Tilebeinsches Institut fttr OrtSarme zu Zttllchow. 
Gehört zu den Stiftungen der Frau Tile bein (s. o.). Es ollen in 
demselben 12 alte hülflose Kranke oder gebrechliche Arme, und zwar 6 
Manner und 6 Frauen Aufnahme und Wohnung finden, aucs jede die- 
ser Personen wöchentlich 15 Sgr. erhalten. Außerdem solari jährlich 
,jO Thlr. int Ganzen unter dieselben vertheilt werden, bs erledigte 
Renten eine bedeutendere Unterstützung möglich machen. 
Tillysche Armen-Stiftung zu Lippspringe. 
Die Stadt-Sekretair-Wittwe Franziska Tilly geborene Benteler 
(+ 1859) vermachte der katholischen Kirche zu Lippsprngc für die 
Armen und Kranken des Kirchspiels eine jährliche Rente wn 400 Thlr 
wovon die eine Hälfte für arbeitsunfähige Arme, die ardere für be 
dürftige und hülflose Kranke verwendet werden soll. Dr Rente ist 
mit einem Kapital von 10,000 Thlr. ablösbar, welches ar die Kirche 
gezahlt und von dem Kirchen-Vorstande unter dem Namen „Till y sche 
Armen-Stiftung" verwaltet werden soll. 
Stiftung Rudolphs v. d. Tinnen zu Münster, 
aus dem Jahre 1688 stammend. Sie hat ansehnliche Lands, deren 
Revenüen theils für geistliche Zwecke verwendet, theils qt heimlich be 
dürftige, kranke und gottesfürchtige Personen vertheilt »erden; unter 
den letzteren haben Bedürftige aus den ehemaligen Erbm.nns-Gcschlech- 
tern den Vorzug. 
TippelscheS Legat. 
Frau Kellnerin Tippet legirte 1828 den Armen der Pfaire Pom 
mern (Kochem) 700 Thlr. Die Zinsen von 200 Thlr. sind zur Be 
schaffung von Schulbüchern rc. für arme Kinder bestimmt. 
Frau Tismar, 
geb. Harder, Präsidentin (f 1845 in Magdeburg),vermachte a) .0,000
	        
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