F. I. Abschnitt. Die Einkommensteuern. 44
Einkommensteuer beansprucht werden. § 69 verfügt ferner, daß
bereits eingeschätzte Einkommensteuer auch gänzlich gestrichen
werden kann, wenn deren Zwangseintreibung die wirtschaftliche
Existenz der Steuerpflichtigen gefährden würde, oder wenn dieses
Verfahren voraussichtlich erfolglos bliebe.
Gegen das inquisitorische Vorgehen der Steuerkommission
richtet sich folgende Verfügung: Wenn eine zu ausgedehnte Aus
übung des der Kommission gegenüber den einzuschätzenden Per
sonen zustehenden Fragerechts und des Rechts der Vorladung der
selben behufs mündlicher Verhandlung, abgesehen von den daraus
den betreffenden Personen erwachsenden Belästigungen, deren Ein
schätzungsverfahren leicht einen der Tendenz des Gesetzes nicht
entsprechenden inquisitorischen Charakter verleihen kann, so emp
fiehlt es sich den Gebrauch der gedachten Befugnisse auf diejenigen
Fälle zu beschränken, in welchen ohne solchen eine sachentsprechende
Einschätzung nicht ausgeführt werden kann und die Kommission
die Gefahr läuft, zum Nachteile der Staatskasse oder der Beitrags
pflichtigen in erhebliche Irrtümer zu verfallen. Die Formulierung
der diesen Personen vorzulegenden Fragen darf auch in diesen
Fällen über das Bedürfnis nicht hinausgehen und es ist von der
Kommission jedes unnötige Eindringen in die Privatverhältnisse der
einzuschätzenden Personen zu vermeiden.
Im sächsischen Gesetz (1900, § 7) finden wir folgendes: Das
Finanzministerium ist ermächtigt, zeitweilige Ermäßigungen und
Befreiungen in Fällen eines außergewöhnlichen Notfalles und wegen
individueller Verhältnisse zu bewilligen.
Sonstige Schonungen sind in den meisten Gesetzen ziemlich
gleichmäßig enthalten. Diesen gegenüber finden wir auch mit
Rücksicht auf die geringe Familienzahl bei alleinstehenden Personen,
namentlich Junggesellen, ferner bei im Ausland verbrauchten Ein
kommen usw. Erschwerungen.
11. Wir gehen nun zur Darstellung der bedeutenderen Ein
kommensysteme über. In erster Reihe steht hier England, welches
die Einkommensteuer zuerst in sein Steuersystem aufgenommen hat
und für die kontinentalen Gesetzgebungen vorbildlich war. Die
englische Einkommensteuer hat Pitt im Jahre 1798 eingeführt als
property and income tax. In ihrer ersten Form war sie eigentlich
eine Steuer auf Grund der Gebrauchssteuer; Pitt ließ nämlich mit
dieser Steuer alle jene belasten, die die assessed taxes (Steuer auf
Wagen, Dienerschaft, Pferden, Hunden usw.) in ihrer 3—5 fachen
Höhe bezahlen. Es war also eine Besteuerung des Einkommens
berechnet auf Grund gewisser Ausgaben. Sie mißlang, und wurde