Full text : Finanzwissenschaft

F.  I.  Abschnitt.  Die  Einkommensteuern.

453

durchaus  nicht  beruhigt.  So  heißt  es  in  dem  Vorwort 1 )  eines
Kommentars  zu  diesem  Gesetz:  »Wir  glauben,  daß  diejenigen,  die
den  lateinischen  Nationen  die  fiskalischen  Konzeptionen  der  Teutonen
aufzwingen  wollten,  den  Moment  (des  W^eltkrieges)  für  geeignet
gehalten  haben,  die  Bürger  zu  überraschen.“  Das  Gesetz  wird
als  ein  Labyrinth  von  abstrakten  Formeln,  die  Steuerdeklaration
als  Zwillingsschwester  der  Inquisition  bezeichnet.  Da  die  Deklaration ­
  nicht  obligat  ist,  so  kann  der  Steuerträger  —  so  heißt  es  —
zwischen  den  Prinzipien  der  Revolution  und  denen  des  ancien
regime  wählen,  denn  die  persönliche  Steuer  des  ancien  regime
hat  die  Revolution  fortgeschwemmt.  Das  Gesetz  entwurzelt  die
Prinzipien  des  französischen  Rechts,  die  französischen  Traditionen
der  fiskalischen  Diskretion.  Und  als  das  Einkommensteuergesetz  -im
Jahre  1915  noch  nicht  ins  Leben  gerufen  wurde,  schrieb  Marion
vom  College  de  France:  Zu  den  Gunstbezeugungen,  die  uns  in  diesem
tragischen  Jahre  das  Glück  beschieden  hat,  gehört  die  Notwendigkeit, ­
  die  Durchführung  eines  Gesetzes  zu  unterlassen,  welches  Ereignisse ­
  als  vis  major  verurteilt  haben,  welche  ihm  die  Verurteilung
durch  die  Erfahrung,  die  dasselbe  gewiß  ausgesprochen  hätte,  erspart
haben. 2 )
Die  Steuer  trat  am  1.  März  1916  ins  Leben.  Die  erste  Veranlagung ­
  brachte  ein  Fiasko.  Im  ganzen  wurden  163107  Deklarationen ­
  eingereicht  und  ein  Einkommen  von  3  Milliarden  (!)  fatiert.
Im  Jahre  1903  führte  auch  Dänemark  die  Einkommensteuer
mit  Beseitigung  der  staatlichen  direkten  Steuern  ein,  deren  Stelle
eine  Grundwertsteuer  einnahm.  Das  Existenzminimum  ist  in  Kopenhagen ­
  800,  in  sonstigen  Städten  700,  auf  dem  Lande  600  Kronen.
Der  Steuerfuß  steigt  in  sanfter  Progression  an  und  erreicht  bei
100000  Kronen  2,5  Prozent.  Die  Datierung  des  Einkommens  ist
nicht  obligat.
Die  Einkommensteuer  hat  ihre  Herrschaft  aber  auch  bereits
auf  Asien  ausgedehnt.  Sie  wurde  im  Jahre  1887  in  Japan  eingeführt ­
  und  1899  modifiziert.  Einkommen  unter  300  Yen  sind  steuerfrei. ­
  Der  Steuerfuß  ist  progressiv  und  steigt  von  1  o,5  Prozent;
der  Steuerfuß  des  aus  Kapital  resp.  Wertpapieren  stammenden  Einkommens ­
  ist  2  Prozent,  bei  juristischen  Personen  2,5  Prozent.  Das
Einkommen  der  Haushaltsmitglieder  wird  zusammengefaßt.
Im  Jahre  1908  wurde  die  Einkommensteuer  in  Niederländisch-Indien
  eingeführt.  Die  Jahreseinkommen  unter  900  Gulden  sind
(Paris  1916).
zitiert  bei  Jeze.  les  finances  de  guerre
de  la  France,  8.  65.

D  Lecouturier,  L’impot  sur  le  revenu
2 )  Bevue  pol.  et  pari.  10.  Januar  1915,
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.