Full text: Finanzwissenschaft

478 
4. Buch. V. Teil. Die Steuern. 
Das Reich erhält vom Roherträge der Erbschaftssteuer 4 / 6 , den 
Einzelstaaten verbleibt 1 / 6 ihrer Roheinnahme. 
Die Einnahmen aus der Erbschaftssteuer betragen (nach Schanz) : 
Großbritannien 317,75 Millionen Mark oder 8,99 Mark pro Kopf 
Frankreich 
201,41 
11 
11 
11 
5,13 
Italien 
32,72 
71 
11 
11 
0,98 
Deutschland 
21,8 
11 
11 
11 
0,4 
11 
w 
Niederlande 
24,33 
11 
11 
11 
4,48 
11 
11 
11 
Österreich 
21,12 
11 
11 
11 
0.8 
11 
11 
Belgien 
19,47 
11 
11 
11 
2,91 
11 
11 
11 
Spanien 
17,43 
11 
11 
11 
0,90 
11 
11 
11 
Rußland 
13,87 
11 
11 
11 
0,13 
11 
11 
7t 
Das der Erbschaftssteuer unterzogene Vermögen betrug: 
Großbritannien pro Kopf 135,5 Mark 
Frankreich 
11 11 
111,2 
Niederlande 
11 11 
89,26 
11 
Belgien 
11 11 
48,22 
11 
Österreich 
11 11 
24,99 
11 
Italien 
11 11 
24,10 
11 
Rußland 
11 11 
12,50 
11 
Im Durchschnitt ist das ererbte Vermögen belastet: 
in England mit 6,4 Prozent 
„ Frankreich mit 3,3 „ 
„ den Niederlanden mit 4,9 „ 
„ Belgien mit 5,4 „ 
„ Österreich mit 2,6 „ 
„ Italien mit 4,2 „ 
Interessante Aufschlüsse über dieVerteilung der Erbschaften bieten 
folgende Daten. Das Verhältnis zwischen den Erbschaften in der 
direkten Linie und zwischen Eheleuten einerseits und den sonstigen 
Erbschaften andererseits, war: 
Frankreich 
3,5 :1 
Dänemark 
2,7 
: 1 
Italien 
2,7 
: 1 
Niederlande 
2,23:1 
Belgien 
1,43:1 
Die höchsten Steuerfüße sind die folgenden: In Genf schon 
zwischen Geschwisterkindern 10 Prozent, in allen anderen Fällen 
15 Prozent; in Basel in ferneren Verwandtschaftsgraden und sonstigen 
Fällen 12 Prozent; in England bei den größeren Vermögen 15 Prozent,
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.