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4. Buch. V. Teil. Die Steuern.
Das Reich erhält vom Roherträge der Erbschaftssteuer 4 / 6 , den
Einzelstaaten verbleibt 1 / 6 ihrer Roheinnahme.
Die Einnahmen aus der Erbschaftssteuer betragen (nach Schanz) :
Großbritannien 317,75 Millionen Mark oder 8,99 Mark pro Kopf
Frankreich
201,41
11
11
11
5,13
Italien
32,72
71
11
11
0,98
Deutschland
21,8
11
11
11
0,4
11
w
Niederlande
24,33
11
11
11
4,48
11
11
11
Österreich
21,12
11
11
11
0.8
11
11
Belgien
19,47
11
11
11
2,91
11
11
11
Spanien
17,43
11
11
11
0,90
11
11
11
Rußland
13,87
11
11
11
0,13
11
11
7t
Das der Erbschaftssteuer unterzogene Vermögen betrug:
Großbritannien pro Kopf 135,5 Mark
Frankreich
11 11
111,2
Niederlande
11 11
89,26
11
Belgien
11 11
48,22
11
Österreich
11 11
24,99
11
Italien
11 11
24,10
11
Rußland
11 11
12,50
11
Im Durchschnitt ist das ererbte Vermögen belastet:
in England mit 6,4 Prozent
„ Frankreich mit 3,3 „
„ den Niederlanden mit 4,9 „
„ Belgien mit 5,4 „
„ Österreich mit 2,6 „
„ Italien mit 4,2 „
Interessante Aufschlüsse über dieVerteilung der Erbschaften bieten
folgende Daten. Das Verhältnis zwischen den Erbschaften in der
direkten Linie und zwischen Eheleuten einerseits und den sonstigen
Erbschaften andererseits, war:
Frankreich
3,5 :1
Dänemark
2,7
: 1
Italien
2,7
: 1
Niederlande
2,23:1
Belgien
1,43:1
Die höchsten Steuerfüße sind die folgenden: In Genf schon
zwischen Geschwisterkindern 10 Prozent, in allen anderen Fällen
15 Prozent; in Basel in ferneren Verwandtschaftsgraden und sonstigen
Fällen 12 Prozent; in England bei den größeren Vermögen 15 Prozent,