Full text: Finanzwissenschaft

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4. Buch. V. Teil. Die Steuern. 
mehr Genüge geschehen, da wir bei allen Völkern gewisse Genüsse 
finden, die bis in die untersten Klassen verbreitet sind. Mit Hecht 
konnte Voltaire sagen: Es ist der Überfluß, der am notwendigsten 
ist und die Geschichte zeigt auch, daß schon auf den untersten 
Kulturstufen der Mensch einem gewissen Luxus fröhnt, in Kleidung 
usw. Die Besteuerung dieses Volksluxus ist um so berechtigter da, 
wie wir sahen, die geringen Steuerkräfte namentlich auf diese Weise 
in Anspruch genommen werden können, c) Mit Kücksicht auf die 
Verschiedenheit der Steuerkräfte ist es wünschenswert, daß der 
der Verzehrungssteuer unterworfene Gegenstand in verschiedener 
Qualität hergestellt werde, wodurch es möglich wird, die feineren 
Qualitäten, welche von den stärkeren Steuerkräften verbraucht 
werden, stärker zu belasten, als die minderen Qualitäten. Freilich 
ist dies nur dann ein Vorteil, wenn tatsächlich die verschiedenen 
Qualitäten differentiell behandelt werden —, was bei gewissen Gegen 
ständen, wie Fleisch, Wein schwer durchführbar ist —, da ja sonst 
eine umgekehrte Progression eintritt. Am schlimmsten ist es natür 
lich, wenn gerade die geringen Qualitäten dem Staate Einnahmen 
bieten, während die feineren infolge der Kostspieligkeit nur wenig 
oder gar kein Einkommen liefern, wie dies in manchen Staaten sich 
beim Tabak einstellt, d) Der Gegenstand der Verzehrungssteuer 
soll ein solcher sein, der durch einen anderen nicht ersetzt werden 
könne, da sonst die Steuer umgangen würde, oder aber muß die 
Steuer auch auf, diese Surrogate ausgedehnt werden, e) Die Pro 
duktion, Zirkulation, Konsumtion der betreffenden Gegenstände 
soll eine solche sein, daß die Besteuerung mit Erfolg und ohne 
größere Vexation durchzuführen sei. 
Obwohl die Verzehrungssteuer nur einzelne Gegenstände erfaßt 
und demgemäß die Inanspruchnahme aller Steuerkräfte im allge 
meinen nicht gesichert ist, so muß doch nach Möglichkeit danach 
getrachtet werden, daß, wie Schäffle sagt, deren Wirkung nicht 
unvollkommen, unregelmäßig, zufällig sei und die proportionelle 
Belastung der Steuerkräfte nach Möglichkeit gesichert sei, was 
durch zweckmäßige Einteilung der Verzehrungssteuern, durch richtige 
Wahl der Gegenstände erreicht werden kann. 
2. Gegenstände derVerzehrungssteuer. In den Kreis 
der der Verzehrungssteuer unterworfenen Objekte gehören die aller 
verschiedensten Güter, und trotzdem kann nicht behauptet werden, 
daß es insgesamt zweckmäßige Objekte der Besteuerung sind. Wir 
können dieselben folgendermaßen einteilen : a) Gegenstände des aller 
ersten Lebensbedarfes, das Salz, Brot, Mehl, Fleisch, Petroleum usw. 
b) Verzehrungsgegenstände zweiter Ordnung, wie Kaffee, Tee, Zucker,
	        
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