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4. Buch. V. Teil. Die Steuern.
mehr Genüge geschehen, da wir bei allen Völkern gewisse Genüsse
finden, die bis in die untersten Klassen verbreitet sind. Mit Hecht
konnte Voltaire sagen: Es ist der Überfluß, der am notwendigsten
ist und die Geschichte zeigt auch, daß schon auf den untersten
Kulturstufen der Mensch einem gewissen Luxus fröhnt, in Kleidung
usw. Die Besteuerung dieses Volksluxus ist um so berechtigter da,
wie wir sahen, die geringen Steuerkräfte namentlich auf diese Weise
in Anspruch genommen werden können, c) Mit Kücksicht auf die
Verschiedenheit der Steuerkräfte ist es wünschenswert, daß der
der Verzehrungssteuer unterworfene Gegenstand in verschiedener
Qualität hergestellt werde, wodurch es möglich wird, die feineren
Qualitäten, welche von den stärkeren Steuerkräften verbraucht
werden, stärker zu belasten, als die minderen Qualitäten. Freilich
ist dies nur dann ein Vorteil, wenn tatsächlich die verschiedenen
Qualitäten differentiell behandelt werden —, was bei gewissen Gegen
ständen, wie Fleisch, Wein schwer durchführbar ist —, da ja sonst
eine umgekehrte Progression eintritt. Am schlimmsten ist es natür
lich, wenn gerade die geringen Qualitäten dem Staate Einnahmen
bieten, während die feineren infolge der Kostspieligkeit nur wenig
oder gar kein Einkommen liefern, wie dies in manchen Staaten sich
beim Tabak einstellt, d) Der Gegenstand der Verzehrungssteuer
soll ein solcher sein, der durch einen anderen nicht ersetzt werden
könne, da sonst die Steuer umgangen würde, oder aber muß die
Steuer auch auf, diese Surrogate ausgedehnt werden, e) Die Pro
duktion, Zirkulation, Konsumtion der betreffenden Gegenstände
soll eine solche sein, daß die Besteuerung mit Erfolg und ohne
größere Vexation durchzuführen sei.
Obwohl die Verzehrungssteuer nur einzelne Gegenstände erfaßt
und demgemäß die Inanspruchnahme aller Steuerkräfte im allge
meinen nicht gesichert ist, so muß doch nach Möglichkeit danach
getrachtet werden, daß, wie Schäffle sagt, deren Wirkung nicht
unvollkommen, unregelmäßig, zufällig sei und die proportionelle
Belastung der Steuerkräfte nach Möglichkeit gesichert sei, was
durch zweckmäßige Einteilung der Verzehrungssteuern, durch richtige
Wahl der Gegenstände erreicht werden kann.
2. Gegenstände derVerzehrungssteuer. In den Kreis
der der Verzehrungssteuer unterworfenen Objekte gehören die aller
verschiedensten Güter, und trotzdem kann nicht behauptet werden,
daß es insgesamt zweckmäßige Objekte der Besteuerung sind. Wir
können dieselben folgendermaßen einteilen : a) Gegenstände des aller
ersten Lebensbedarfes, das Salz, Brot, Mehl, Fleisch, Petroleum usw.
b) Verzehrungsgegenstände zweiter Ordnung, wie Kaffee, Tee, Zucker,