Full text : Finanzwissenschaft

508

4.  Buch.  Y.  Teil.  Die  Steuern.

der  besteuerten  Getränke  ausgedehnt  wurde.  In  die  Reihe  der
besteuerten  Getränke  traten  die  Mineralwässer,  ja  sogar  die  Limonade,
was  bei  der  Debatte  im  Deutschen  Reichstag  stark  beanstandet
wurde,  da  dies  ja  hauptsächlich  das  Getränk  von  Frauen  und
Kindern  ist.

V.  Abschnitt.
Die  Tabaksteuer.
1.  Charakteristischerweise  nennt  der  ungarische  Statistiker
Schwartner  den  Tabak  das  Finanzkraut  und  sagt  von  demselben,
daß  die  Geschichte  dieses  „siebenfach  merkwürdigen  Krautes“  mehr
Interesse  besitzt,  als  die  des  Argonautenzuges  oder  als  die  Entdeckung ­
  von  Südindien. 1 )  Trotz  aller  Verbote  und  päpstlicher
Bannflüche,  trotz  der  Streitschrift  des  englischen  Königs  Jakob  I.
und  wiederholter  strenger  Gesetze,  verbreitete  sich  der  Genuß  des
Tabaks,  und  die  österreichische  Finanzverwaltung  ist  wenigstens
findig  genug,  um  diese  schlimme  Sitte,  die  sehr  früh,  wenigstens
so  weit  es  den  Schnupftabak  betrifft,  auch  unter  dem  weiblichen
Geschlecht  sich  verbreitet,  finanziell  sich  zu  Gute  zu  machen.
Der  Tabak  ist  wohl  derjenige  Gegenstand,  der,  wenn  überhaupt
Verzehrungssteuern  notwendig  und  zweckmäßig,  allgemein  als  geeignet ­
  betrachtet  wird,  auf  Steuerfähigkeit  schließen  zu  lassen.
Beim  Tabak  machen  sich  alle  Umstände  geltend,  die,  wie  erörtert,
die  Kriterien  einer  rationellen  Besteuerung  bilden.  Es  unterliegt
keinem  Zweifel,  daß  der  Tabak  kein  Lebensbedürfnis  bildet,  daß
er  ein  Genußmittel  ist  und  auch  als  Genußmittel  durchaus  nicht
allgemein  anerkannt  ist.  Die  auf  seine  Anschaffung  verwendeten
Summen  können  in  vollem  Sinne  als  vermeidliche  angesehen  werden,
lassen  also  in  der  Tat  auf  einen  relativ  hohen  Grad  von  Zahlungsfähigkeit ­
  schließen.  Trotzdem  ist  der  Tabak  ein  Massenverbrauchsartikel ­
  und  gehört  in  die  Reihe  jener  narkotischen  Stoffe,  deren
einer  sich  bei  vielen  Völkern  als  Gegenstand  des  allgemeinen  Konsums ­
  verbreitet  findet.  Obwohl  bei  seiner  ersten  Einführung  in
Europa  zuerst  nur  Genußmittel  der  oberen  Klassen,  hat  sich  dessen
Verbrauch  außerordentlich  verallgemeinert  und  wird  jetzt  immer

')  Statistik  des  Königreichs  Bayern,  II.  Ausgabe  (Ofen  1809),  I.  Bd.,  8.  328.
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.