Full text: Finanzwissenschaft

F. V. Abschnitt. Die Tabaksteuer. 
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mehr auch vom weiblichen Geschlecht konsumiert. Aus alledem 
ergibt sich, daß derselbe ein sehr ergiebiges Steuerobjekt ist. Auch 
damit bewährt sich der Tabak als vorzügliches Steuerobjekt, daß 
er durch andere Gegenstände nicht ersetzt werden kann, auch darin, 
daß er in verschiedenen Qualitäten produziert wird und so der 
Reichere stärker besteuert werden kann, als der Arme. Es ist nur 
eine irrationelle Erscheinung, wenn der Staat gerade bei den billigen 
Tabaksorten gewinnt resp. günstige Steuerresultate erzielt und die 
teueren Sorten ohne Gewinn oder mit geringem Gewinn resp. mit 
geringem Steuerresultat vertreiben läßt. Weniger günstig gestaltet 
sich die Tabakbesteuerung mit Hinsicht auf die Kontrolle, ohne 
daß natürlich darauf verzichtet werden müßte. Übrigens kommt 
beim Tabak nicht bloß das finanzielle Resultat in Betracht. Es 
muß vor Augen gehalten werden, daß dort, wo Klima und Boden 
dem Tabakbau günstig sind, derselbe eine hohe Verwertung des 
Bodens ermöglicht, der Anbau und die Verarbeitung des Tabaks 
vielen Händen Arbeit und Verdienst sichert, und daß der Tabak 
handel und namentlich der Tabakexport für die Volkswirtschaft zu 
einer reichen Einnahmequelle werden kann. 
Obwohl unter verschiedenen Vorschlägen auch der Gedanke 
auftauchte, daß die Tabaksteuer unmittelbar bei den Konsumenten 
eingehoben werde, fallen doch die Schwierigkeiten dieser Be 
steuerungsart auf den ersten Blick ins Auge. 
2. Die wichtigsten Besteuerungsarten des Tabaks sind folgende: 
1. Das Monopol. Mit dem Monopol ist es am leichtesten zu er 
reichen, daß der Staat die in diesem Genußmittel sich manifestierende 
Leistungsfähigkeit erfaßt und ein bedeutendes Einkommen gesichert 
werde. Nachteil desselben kann sein, daß infolge des Mangels die 
Verbraucher weniger gut versorgt werden, schlechteres Produkt zu 
teuererem Preise bekommen. Das Monopol erfordert auch kost 
spielige Kontrolleinrichtungen. Natürlich ist es auch mit Be 
schränkung der Produktion und des Verkehrs verbunden. Gegen 
stand des Monopols ist die Produktion, oder die Fabrikation resp. 
der Verkehr und Handel, hier wieder der Verkehr mit dem Roh 
produkte oder dem Fabrikate, der Großhandel oder der Klein 
handel. Am einträglichsten bewährte sich das Monopol dort, wo es 
sich auf die Fabrikation und den Kleinhandel erstreckt, wie in 
Nordamerika, Frankreich, Italien, Rumänien, Serbien, Spanien, 
Portugal, Türkei, Österreich und Ungarn. Das Monopol kann auch 
verpachtet werden. 2. Die Fabrikatensteuer. Gegenstand der 
Fabrikatensteuer ist das Fabrikat; die Steuer wird eingehoben, 
wenn das Fabrikat in Verkehr tritt. Als Steuerkontrolle dient der
	        
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