Full text: Finanzwissenschaft

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4. Bach. V. Teil. Die Steuern. 
VI Abschnitt. 
Die Besteuerung der Gebrauchsgegenstände, Luxussteuern 
und Aufwandsteuern. 
1. Die Gegenstände der Konsumtion sind teils solche, welche 
mit der Konsumtion zugleich verbraucht werden, teils solche, welche 
nicht verbraucht, sondern bloß gebraucht werden und mit dem 
Gebrauch langsam an Wert abnehmen. Die letzteren bilden das 
Gebrauchsvermögen. Hierher gehören vor allem solche Güter, 
welche zu jeder Zeit eine wichtige Gruppe der Konsumtion bildeten 
und deren Anschaffung und Bereithaltung einen ansehnlichen Teil 
des Einkommens in Anspruch nehmen, sowie Kleider, Weiß wasche, 
Pelzwerk, Haushaltungsgegenstände, Einrichtungen, Möbel usw. 
Hierher gehören ferner die mit der Zunahme des Wohllebens mehr 
der Befriedigung des Luxus dienenden Gegenstände, wie Bilder, 
Statuen, Teppiche, Vorhänge, antike Möbel, Silber- und Goldservice, 
teuere Porzellan- und Glaswaren, Antiquitäten; hierher gehören 
kostbare Kleidungsstücke, Edelsteine, Schmuckgegenstände, ferner 
Sammlungen aller Art, Bildergallerien, Bibliotheken, Karitäten- 
sammlungen, Antiquitätensammlungen, Münz- und W af f ensammlungen, 
Autogrammsammlungen, kostbare Equipagen, Autos, musikalische 
Instrumente, Flugzeuge usw. Es unterliegt keinem Zweifel, daß die 
Anschaffung und Sammlung dieser Gegenstände, ebenso wie der 
Gebrauch der vorerwähnten Gegenstände Zahlungsfähigkeit bekundet 
und daher geeignete Gegenstände der Besteuerung bilden. In der 
Tat wurden einzelne dieser Gegenstände, so Klaviere, Billarde, 
Equipagen, dem Luxus dienende Dienerschaft und anderes der 
Steuer unterworfen. Doch stößt die Besteuerung hier auf manche 
Schwierigkeiten. Werden diese Gegenstände bei der Konsumtion 
besteuert, so sind lästige Kontrolle und andere Unbequemlichkeiten 
unvermeidbar. Im Stadium der Produktion entstehen andere 
Schwierigkeiten, die Besteuerung kann nur eine sehr mäßige, bei 
nahe nur scheinbare sein, da bei diesen Gegenständen den Haupt 
wert nicht der Stoff, sondern die künstlerische Arbeit liefert. Am 
leichtesten ist die Besteuerung der Fertigprodukte beim Eintritt in 
den Verkehr, im Handel, aber auch hier nur bei strenger Kontrolle, 
welche wieder große Kosten verursacht und mit der Gefahr der 
häufigen Umgehung verbunden ist. Vielleicht am einfachsten wäre 
die Besteuerung dieser Gegenstände in der Weise durchzuführen, 
daß bei den größeren Einkommen sub titulo Luxusausgaben ein
	        
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