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4. Bach. V. Teil. Die Steuern.
VI Abschnitt.
Die Besteuerung der Gebrauchsgegenstände, Luxussteuern
und Aufwandsteuern.
1. Die Gegenstände der Konsumtion sind teils solche, welche
mit der Konsumtion zugleich verbraucht werden, teils solche, welche
nicht verbraucht, sondern bloß gebraucht werden und mit dem
Gebrauch langsam an Wert abnehmen. Die letzteren bilden das
Gebrauchsvermögen. Hierher gehören vor allem solche Güter,
welche zu jeder Zeit eine wichtige Gruppe der Konsumtion bildeten
und deren Anschaffung und Bereithaltung einen ansehnlichen Teil
des Einkommens in Anspruch nehmen, sowie Kleider, Weiß wasche,
Pelzwerk, Haushaltungsgegenstände, Einrichtungen, Möbel usw.
Hierher gehören ferner die mit der Zunahme des Wohllebens mehr
der Befriedigung des Luxus dienenden Gegenstände, wie Bilder,
Statuen, Teppiche, Vorhänge, antike Möbel, Silber- und Goldservice,
teuere Porzellan- und Glaswaren, Antiquitäten; hierher gehören
kostbare Kleidungsstücke, Edelsteine, Schmuckgegenstände, ferner
Sammlungen aller Art, Bildergallerien, Bibliotheken, Karitäten-
sammlungen, Antiquitätensammlungen, Münz- und W af f ensammlungen,
Autogrammsammlungen, kostbare Equipagen, Autos, musikalische
Instrumente, Flugzeuge usw. Es unterliegt keinem Zweifel, daß die
Anschaffung und Sammlung dieser Gegenstände, ebenso wie der
Gebrauch der vorerwähnten Gegenstände Zahlungsfähigkeit bekundet
und daher geeignete Gegenstände der Besteuerung bilden. In der
Tat wurden einzelne dieser Gegenstände, so Klaviere, Billarde,
Equipagen, dem Luxus dienende Dienerschaft und anderes der
Steuer unterworfen. Doch stößt die Besteuerung hier auf manche
Schwierigkeiten. Werden diese Gegenstände bei der Konsumtion
besteuert, so sind lästige Kontrolle und andere Unbequemlichkeiten
unvermeidbar. Im Stadium der Produktion entstehen andere
Schwierigkeiten, die Besteuerung kann nur eine sehr mäßige, bei
nahe nur scheinbare sein, da bei diesen Gegenständen den Haupt
wert nicht der Stoff, sondern die künstlerische Arbeit liefert. Am
leichtesten ist die Besteuerung der Fertigprodukte beim Eintritt in
den Verkehr, im Handel, aber auch hier nur bei strenger Kontrolle,
welche wieder große Kosten verursacht und mit der Gefahr der
häufigen Umgehung verbunden ist. Vielleicht am einfachsten wäre
die Besteuerung dieser Gegenstände in der Weise durchzuführen,
daß bei den größeren Einkommen sub titulo Luxusausgaben ein