Full text : Finanzwissenschaft

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4.  Bach.  V.  Teil.  Die  Steuern.

VI  Abschnitt.
Die  Besteuerung  der  Gebrauchsgegenstände,  Luxussteuern
und  Aufwandsteuern.
1.  Die  Gegenstände  der  Konsumtion  sind  teils  solche,  welche
mit  der  Konsumtion  zugleich  verbraucht  werden,  teils  solche,  welche
nicht  verbraucht,  sondern  bloß  gebraucht  werden  und  mit  dem
Gebrauch  langsam  an  Wert  abnehmen.  Die  letzteren  bilden  das
Gebrauchsvermögen.  Hierher  gehören  vor  allem  solche  Güter,
welche  zu  jeder  Zeit  eine  wichtige  Gruppe  der  Konsumtion  bildeten
und  deren  Anschaffung  und  Bereithaltung  einen  ansehnlichen  Teil
des  Einkommens  in  Anspruch  nehmen,  sowie  Kleider,  Weiß  wasche,
Pelzwerk,  Haushaltungsgegenstände,  Einrichtungen,  Möbel  usw.
Hierher  gehören  ferner  die  mit  der  Zunahme  des  Wohllebens  mehr
der  Befriedigung  des  Luxus  dienenden  Gegenstände,  wie  Bilder,
Statuen,  Teppiche,  Vorhänge,  antike  Möbel,  Silber-  und  Goldservice,
teuere  Porzellan-  und  Glaswaren,  Antiquitäten;  hierher  gehören
kostbare  Kleidungsstücke,  Edelsteine,  Schmuckgegenstände,  ferner
Sammlungen  aller  Art,  Bildergallerien,  Bibliotheken,  Karitätensammlungen,
  Antiquitätensammlungen,  Münz-  und  W  af  f  ensammlungen,
Autogrammsammlungen,  kostbare  Equipagen,  Autos,  musikalische
Instrumente,  Flugzeuge  usw.  Es  unterliegt  keinem  Zweifel,  daß  die
Anschaffung  und  Sammlung  dieser  Gegenstände,  ebenso  wie  der
Gebrauch  der  vorerwähnten  Gegenstände  Zahlungsfähigkeit  bekundet
und  daher  geeignete  Gegenstände  der  Besteuerung  bilden.  In  der
Tat  wurden  einzelne  dieser  Gegenstände,  so  Klaviere,  Billarde,
Equipagen,  dem  Luxus  dienende  Dienerschaft  und  anderes  der
Steuer  unterworfen.  Doch  stößt  die  Besteuerung  hier  auf  manche
Schwierigkeiten.  Werden  diese  Gegenstände  bei  der  Konsumtion
besteuert,  so  sind  lästige  Kontrolle  und  andere  Unbequemlichkeiten
unvermeidbar.  Im  Stadium  der  Produktion  entstehen  andere
Schwierigkeiten,  die  Besteuerung  kann  nur  eine  sehr  mäßige,  beinahe ­
  nur  scheinbare  sein,  da  bei  diesen  Gegenständen  den  Hauptwert ­
  nicht  der  Stoff,  sondern  die  künstlerische  Arbeit  liefert.  Am
leichtesten  ist  die  Besteuerung  der  Fertigprodukte  beim  Eintritt  in
den  Verkehr,  im  Handel,  aber  auch  hier  nur  bei  strenger  Kontrolle,
welche  wieder  große  Kosten  verursacht  und  mit  der  Gefahr  der
häufigen  Umgehung  verbunden  ist.  Vielleicht  am  einfachsten  wäre
die  Besteuerung  dieser  Gegenstände  in  der  Weise  durchzuführen,
daß  bei  den  größeren  Einkommen  sub  titulo  Luxusausgaben  ein
            
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