Full text : Finanzwissenschaft

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4.  Buch.  V.  Teil.  Die  Steuern.

soll  dies  in  der  Weise  geschehen,  daß  das  den  notwendigen  Lebensbedarf ­
  übersteigende  Einkommen  eine  höhere  Steuer  zu  zahlen  hatte.
Ähnliche  Zwecke  verfolgt  die  Verbrauchseinkommensteuer  (Mombert),
Aufwandsteuer  (Elster),  welche  durch  die  progressive  Besteuerung
der  weniger  kinderreichen  Familien  auch  bevölkerungspolitische
Zwecke  verfolgen.  Diesem  Gedankengange  nähert  sich  der  Vorschlag ­
  der  zur  Ermittelung  von  Luxussteuern  ausgesendeten  parlamentarischen ­
  Kommission  in  England  (1918),  die  den  einen  gewissen
Betrag  übersteigenden  Aufwand  für  die  täglichen  Mahlzeiten  einer
Steuer  unterwerfen  will.

VII.  Abschnitt.
Sonstige  Verzehrungssteuern.
Aus  der  Reihe  der  Verzehrungssteuern  sollen  noch  folgende
hervorgehoben  werden:
1.  Die  Spielkartensteuer  gehört  in  die  Reihe  der  Luxussteuern. ­
  Steuerobjekt  ist  die  Spielkarte,  die  Besteuerungsform  ist
der  Stempel.  Die  Spielkartensteuer  besteht  in  England,  Frankreich,
Deutschland,  Österreich,  Ungarn  usw.  Der  Steuersatz  darf  nicht
zu  hoch  sein,  und  zwar  aus  dem  Grunde,  weil  die  Karte  auch  der
berechtigten  Zerstreuung  dient;  aber  auch  steuertechnische  Motive
sprechen  für  die  Mäßigkeit  des  Steuersatzes,  da  die  Steuer  leicht
zu  umgehen  ist.  Die  Spielkartensteuer  ergab  in  Preußen  im  Jahre
1912  ein  Erträgnis  von  1,3  Millionen  Mark.
2.  Die  Zündholzsteuer  bildet  gleichfalls  in  mehreren
Staaten  Gegenstand  der  Besteuerung,  obwohl  dieselbe  wenig  zu
rechtfertigen  ist.  Die  gewöhnlich  angeführten  polizeilichen  Motive
sind  ziemlich  hinfällig.  Der  Steuerertrag  ist  ein  mäßiger.  Trotzdem ­
  wird  die  Konsumtion  sehr  belastet  und  in  der  Regel  leidet
auch  die  Qualität  der  Ware.  Daß  die  Feuergefahr  abgenommen
hätte,  läßt  sich  kaum  behaupten.  Mehrere  Staaten  haben  die  Zündhölzchensteuer ­
  in  der  Form  des  Monopols  verwirklicht,  so  Frankreich, ­
  wo  das  Monopol  eine  Zeitlang  verpachtet  war.  Nicht  ohne
Humor  ist  es,  daß  der  Finanzminister  zu  verschiedenen  Malen  wegen
der  schlechten  Qualität  zur  Verantwortung  gezogen  wurde.  Das
Monopol  wurde  noch  eingeführt  in  Griechenland  (später  wieder  abgeschafft), ­
  Rumänien,  Spanien,  in  anderen  Staaten  wurde  es  wiederholt ­
  angeregt.  Die  Zündhölzchensteuer  existiert  außerdem  noch  in
            
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