Full text: Finanzwissenschaft

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4. Bach. V. Teil. Die Steuern. 
zu der jedesmal gegriffen werden muß, wenn es sich um Deckung 
unproduktiver Ausgaben handelt. Dem Wehrbeitrag wurde von 
Vielen auch deshalb zugestimmt, weil man hierin ein Element der 
Keichsbesteuerung sah. Die Steuerquelle bilden Vermögen und 
Einkommen. Steuerfrei sind Vermögen bis 10000 Mark und Ein 
kommen bis 5000 Mark. Vom Einkommen wird ein Betrag abge 
zogen, der einer Verzinsung von 5 vom Hundert des abgabepflichtigen 
Vermögens entspricht. Das beitragspflichtige Vermögen erhöht sich 
bei einem Einkommen von nicht mehr als 2000 Mark auf 50000 Mark 
und bei einem Einkommen von mehr als 2000 Mark, aber nicht 
mehr als 4000 Mark, auf 30000 Mark. Das erste Drittel des 
Wehrbeitrages ist mit der Zustellung des Veranlagungsbescheides 
fällig, das zweite Drittel am 15. Februar 1915, das dritte Drittel 
15. Februar 1916. Bei der Feststellung des Vermögens ist der 
gemeine Wert (Verkaufswert) zugrunde zu legen, bei Grundstücken 
und bebauten Grundstücken der Ertragswert, das 25 fache des Rein 
ertrages resp. des Miet- oder Pachtertrages. 
Die Abgabe vom Vermögen beträgt bei einem Vermögen bis 
zu 50000 Mark und bei größeren Vermögen 
von 
den ersten 
50 000 Mark 
0,15 Proz. 
von 
den nächsten angefangenen oder vollen 
50000 
77 
0,35 
77 
77 77 
77 
77 
100000 
77 
0,5 
77 
J? 
77 
77 77 
77 
77 
300000 
77 
0,7 
77 
>7 
77 
77 77 
77 
77 
500000 
77 
0,85 
77 
7? 
77 
77 77 
77 
77 
1000000 
77 
1,1 
77 
77 
77 77 
77 
77 
3000000 
77 
1,3 
77 
77 
77 
77 77 
77 
77 
5000000 
77 
1,4 
77 
77 
höheren Beträgen 
1,5 
77 
Die Abgabe vom Einkommen beträgt bei einem Einkommen 
bis zu 
10000 Mark 
i : 
von 
mehr als 
10000- 
15000 
77 
1,2 
77 
77 
77 
15000— 
20000 
77 
1,4 
77 
77 
77 
20000— 
25000 
77 
1,6 
77 
77 
77 
25000- 
30000 
1,8 
77 
77 
77 
30000— 
35000 
2,- 
77 
77 
77 
35000— 
40000 
2,5 
77 
77 
77 
40000- 
50000 
- 
3,— 
77 
77 
77 
50000- 
60000 
„ 
3,5 
77 
7? 
77 
60000- 
70000 
4,- 
77 
77 
77 
70000— 
80000 
77 
4,5 
77 
77 
77 
80000—100000 
7» 
5,—
	        
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