Full text : Finanzwissenschaft

526

4.  Bach.  V.  Teil.  Die  Steuern.

zu  der  jedesmal  gegriffen  werden  muß,  wenn  es  sich  um  Deckung
unproduktiver  Ausgaben  handelt.  Dem  Wehrbeitrag  wurde  von
Vielen  auch  deshalb  zugestimmt,  weil  man  hierin  ein  Element  der
Keichsbesteuerung  sah.  Die  Steuerquelle  bilden  Vermögen  und
Einkommen.  Steuerfrei  sind  Vermögen  bis  10000  Mark  und  Einkommen ­
  bis  5000  Mark.  Vom  Einkommen  wird  ein  Betrag  abgezogen, ­
  der  einer  Verzinsung  von  5  vom  Hundert  des  abgabepflichtigen
Vermögens  entspricht.  Das  beitragspflichtige  Vermögen  erhöht  sich
bei  einem  Einkommen  von  nicht  mehr  als  2000  Mark  auf  50000  Mark
und  bei  einem  Einkommen  von  mehr  als  2000  Mark,  aber  nicht
mehr  als  4000  Mark,  auf  30000  Mark.  Das  erste  Drittel  des
Wehrbeitrages  ist  mit  der  Zustellung  des  Veranlagungsbescheides
fällig,  das  zweite  Drittel  am  15.  Februar  1915,  das  dritte  Drittel
15.  Februar  1916.  Bei  der  Feststellung  des  Vermögens  ist  der
gemeine  Wert  (Verkaufswert)  zugrunde  zu  legen,  bei  Grundstücken
und  bebauten  Grundstücken  der  Ertragswert,  das  25  fache  des  Reinertrages ­
  resp.  des  Miet-  oder  Pachtertrages.
Die  Abgabe  vom  Vermögen  beträgt  bei  einem  Vermögen  bis
zu  50000  Mark  und  bei  größeren  Vermögen

von

den  ersten

50  000  Mark

0,15  Proz.

von

den  nächsten  angefangenen  oder  vollen

50000

77

0,35

77

77  77

77

77

100000

77

0,5

77

J?

77

77  77

77

77

300000

77

0,7

77

>7

77

77  77

77

77

500000

77

0,85

77

7?

77

77  77

77

77

1000000

77

1,1

77

77

77  77

77

77

3000000

77

1,3

77

77

77

77  77

77

77

5000000

77

1,4

77

77

höheren  Beträgen

1,5

77

Die  Abgabe  vom  Einkommen  beträgt  bei  einem  Einkommen

bis  zu

10000  Mark

i  :

von

mehr  als

10000-15000



77

1,2

77

77

77

15000—

20000

77

1,4

77

77

77

20000—

25000

77

1,6

77

77

77

25000-30000



1,8

77

77

77

30000—

35000

2,-77



77

77

35000—

40000

2,5

77

77

77

40000-50000



-

3,—

77

77

77

50000-60000



„

3,5

77

7?

77

60000-70000



4,-77



77

77

70000—

80000

77

4,5

77

77

77

80000—100000

7»

5,—
            
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