F. V. Abschnitt. Kriegssteuern.
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oder nicht, jede Zunahme des Einkommens oder des Vermögens
als steuerbar betrachtet wurde mit der Begründung, daß der Krieg
für viele Tausende große Verluste mit sich bringt. Jeder also, der
während des Krieges nicht nur unbeschädigt bleibt, sondern sogar
seine Lage gebessert hat, eine besondere Leistungsfähigkeit besitzt
und somit mit einer Steuer belastet werden darf. In seiner äußersten
Konsequenz hat man dann (siehe das Gesetz für das Deutsche Kerch),
auch noch diejenigen als besonders steuerfähig betrachtet, die während
des Krieges Einbußen, aber doch nur in geringem Maße (bis 10 Pro
zent) erlitten haben. So sehen wir, daß es sich nicht bloß um die
mit dem Kriege in enger Beziehung stehenden hohen Gewinne der
Produzenten, der Händler und namentlich der Vermittler handelt,
sondern überhaupt um die Besteuerung der während der Knegs-
iahre erlangten höheren Einkommen oder Vermögen, wenn auch
diese Erhöhung mit dem Kriege in gar keiner Verbindung steht.
Die Steuer ist also in der Regel eine außerordentliche Steuer aut
das nicht infolge, sondern bloß während des Krieges erlangten
höheren Vermögens oder Einkommens. 1 )
Die Motivierung dieser Steuer zeigt uns eine ganze Skala von
den achtungswertesten bis zu den verwerflichsten Motiven. Manche
sehen die Berechtigung dieser Steuer in dem Prinzipe „noblesse
oblige“ ; wem der Krieg besondere wirtschaftliche Vorteile brachte,
der "'solle in höherem Maße zu den Lasten des Krieges beitragen.
Andere gingen von der entgegengesetzten Auffassung aus, landen
die Art und Weise dieser Gewinne sogar strafbar; die Betreffenden
sollten bestraft werden, zum mindesten sollte der ganze Gewinn
konfisziert oder doch zum großen Teile vom Staate beschlagnahmt
werden Manche betrachten den Kriegsgewinn als wucherartig, da
die Symptome des Wuchers: Notlage, Unwissenheit, in den meisten
Fällen sowohl bei Geschäften mit Staatsorganen, als mit Privaten
aufzufinden sind. Wieder andere betrachten den Kriegsgewinn als
Konjunkturgewinn und wünschen deshalb dessen energischere Be
steuerung. Zugunsten der Kriegsgewinnsteuer wurde auch ange
führt daß ein großer Teil dieser Gewinne eigentlich darauf beruht,
daß den Arbeitern nicht jener Lohn ausbezahlt wurde, der der Lage
entsprochen hätte. Dagegen wird die Kriegsgewinnsteuer von Vielen
perhorresziert. Diese führen an, daß der Begriff des Kriegsgewinnes
überhaupt nicht recht zu fassen ist, dann daß die Betreffenden in
der Regel wichtigere Dienste geleistet haben, da z. B. die Ver-
i) Die Steuer auf die Kriegsgewinne kommt aus dem allgemeinen Volks
empfinden“ (Neue Freie Presse, 1916, 18. April).