Gr. I. Abschnitt. Allgemeine Bemerkungen.
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teiligung an deren Einnahmen (Österreich). Das Wesen der Bei
träge oder Subventionen besteht darin, daß hier ein innerer Zu
sammenhang mit der Zunahme der Aufgaben und damit der Steigerung
der Ausgaben besteht. Die Beiträge werden in der Regel in einem
gewissen Prozente der Ausgaben oder in einer Pauschalsumme fest
gesetzt, sie werden entweder im allgemeinen als Beiträge zu den
gesamten Ausgaben oder häufiger als Beiträge zu gewissen Ausgaben
gewährt. Dieses System findet namentlich in England und Frank
reich Anwendung. Von den beiden Systemen dürfte das der Bei
träge rationeller sein, da es in engem Zusammenhange mit der Höhe
des Bedarfes steht. In einzelnen Fällen gewährt der Staat Unter
stützung in Form von Darlehen.
Die Beteiligung der Selbstverwaltung an den Einnahmen des
Staates ist namentlich auf folgende Gründe zurückzuführen: a) Die
außerordentliche Zunahme der Aufgaben der Selbstverwaltung, wo
mit deren Einnahmequellen nicht Schritt halten; b) die Erfüllung
solcher Aufgaben, welche eigentlich Staatsaufgaben sind und durch
deren Übernahme die Lasten des Staatshaushaltes erleichtert werden;
c) in gewissen Fällen ist die Tätigkeit der Lokalverwaltung eine
stellvertretende, die Lokalverwaltung wirkt als Organ der Staats
verwaltung ; d) gewisse Einnahmequellen können nur auf größerem
Territorium rationell verwaltet werden, so die Einkommensteuer,
gewisse Verbrauchssteuern usw. e) Die Erfüllung staatlicher Auf
gaben, z. B. der staatlichen Steuerverwaltung, der staatlichen Polizei
verursachen außerordentliche Auslagen, f) Die Mangelhaftigkeit des
Systems der Zuschläge. Die Zuschläge zu den Staatssteuern poten
zieren oft die Mängel des staatlichen Steuersystems und berauben
das Steuersystem der Gemeinden der nötigen Beweglichkeit, da in
vielen Staaten noch das starre Ertragssteuersystem überwiegt, dann
auch, weil der Staat im Interesse seiner eigenen Steuerbasis die
Steigerung der Zuschläge ungern sieht.
Die Befriedigung der Anforderungen des Haushaltes der Selbst
verwaltungskörper, namentlich der Gemeinden, ist auf verschiedenen
Wegen zu erreichen. Abgesehen davon, daß die Gemeinden in
größeren Verbänden vereint werden können, um so ihre Aufgaben
besser zu erledigen, oder, daß die Aufgaben derselben reduziert
werden, kann dem Haushalt der Gemeinden auf verschiedene Weise
gedient werden. Hierher gehören alle Maßregeln, welche die bessere
Ausnutzung der dem Gemeindehaushalt zur Verfügung stehenden
Mitteln befördert. Die Inanspruchnahme des Staates kann aber
kaum umgangen werden. Der Staat gleicht mehr und mehr, wie
dies Bild öfter gebraucht wurde, einem großen Saugapparat, der
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