Full text : Finanzwissenschaft

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4.  Buch.  V.  Teil.  Die  Steuern.

direkte  Gemeindesteuern
indirekte  „
auf  1  Einwohner  direkte  Steuern

671,5  Millionen  Mark

68.5  „
30.6  Mark
3,1  „

indirekte

4.  In  Italien  bilden  die  Verzehrungssteuern  die  Haupteinnahmequelle
  der  Gemeinden.  Die  Gemeinden  sind  befugt  auf  die  staatlichen ­
  Verzehrungssteuern  Zuschläge,  auf  andere  Gegenstände
selbständige  Steuern  auszuwerfen.  Ferner  legt  die  Gemeinde
Zuschläge  (sovrimposte)  auf  Grund-  und  Haussteuer.  Dabei  gibt
es  noch  andere  Gemeindesteuern,  Platzgelder,  Hundesteuer,  außerdem ­
  erhalten  sie  Subventionen  vom  Staate  (namentlich  für  Unterrichtszwecke); ­
  die  Gemeinden  haben  überdies  Einkommen  aus  Vermögensgegenständen ­
  und  aus  Gebühren.  Die  Hälfte  der  im  Jahre
1897  eingeführten  Velocipedesteuer  geht  auch  der  Gemeinde  zu.
Auch  in  Italien  läßt  der  Staat  durch  seine  Organe  den  Gemeindehaushalt ­
  kontrollieren  und  setzt  die  obligatorischen  Ausgaben  fest.
Die  Eintreibung  der  Gemeindesteuern  geschieht  durch  Kommunalorgane. ­
  Bei  der  Verzehrungssteuer  findet  auch  die  Verpachtung
Anwendung,  sowie  die  Einrichtung,  daß  die  Gemeinde  die  gesamten
Verzehrungssteuern  einhebt  und  den  Staat  mit  einem  Pauschale  befriedigt. ­
  Der  Umstand,  daß  die  ganze  Schwere  des  Kommunalsteuersystems ­
  auf  die  Verzehrungssteuern  fällt,  hat  sich  häufig  in
revolutionären  Ausbrüchen  gerächt.  Der  Kampf  des  Volkes  gegen
die  Zollhäuser  zeigt  am  besten  die  Fehlerhaftigkeit  dieses  Systems;
die  Zollhäuser  waren  gewöhnlich  die  ersten  Opfer  der  Volkswut’.
Endlich  kam  eine  Reform  zustande,  deren  Wesen  darin  bestand,
daß  den  Gemeinden  größerer  Einfluß  gestattet  wird  auf  das  System
der  Verzehrungssteuern.  Namentlich  wird  die  Bildung  von  geschlossenen ­
  Gemeinden  erschwert  und  die  Auflösung  solcher  erleichtert. ­

5.  Belgien  folgte  bis  zum  Jahre  1860  gänzlich  dem  französischen
System,  nur  wurde  der  Selbstverwaltung  auf  dem  Gebiete  der  Finanzverwaltung ­
  größerer  Spielraum  gestattet.  Die  Haupteinnahmequellen
waren  Zuschläge  und  Verzehrungssteuern.  Außerdem  eine  ablösbare
Arbeitspflicht,  eine  besondere  Personalsteuer,  eine  Steuer  zur  Erhaltung ­
  von  Straßen,  Kanälen,  in  einigen  Gemeinden  Pferde-,  Hunde-,
Wagensteuer,  Jagdgebühren,  Straßenmauth,  endlich  in  Brüssel  seit
I860  eine  Erbschaftssteuer.  Die  Verzehrungssteuern,  denen  namentlich ­
  Mehl,  Wein,  Bier,  Alkohol  und  ähnliche  Gegenstände  unterworfen ­
  waren,  erschwerten  sehr  den  Verkehr  dieses  Landes  mit
kleinem  Territorium,  dieselben  waren  daher  schon  seit  den  vierziger
            
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