Full text: Finanzwissenschaft

G. IV. Abschnitt. Das Steuerwesen der Großstädte. 
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halt der Großstädte in Anspruch nimmt, fordern in erster Reihe 
die starke Inanspruchnahme der Steuerquellen, und zwar in der 
Weise, daß die Selbständigkeit der Gemeinde gegenüber dem Staate 
bewahrt bleibe. Überdies sind noch folgende Eigentümlichkeiten 
vor Augen zu halten. Die Großstädte können im Interesse der 
Befriedigung gewisser Bedürfnisse große Betriebe einrichten — 
Gasanstalten, Elektrizitätswerke, Wasserleitung —, welche große 
Einnahmen darbieten. Auch ist es nicht zu bezweifeln, daß nament 
lich jene Großstädte, welche die Hauptstadt eines Staates bilden, 
die Beiträge des Staates in Anspruch nehmen können, namentlich 
gilt dies von den Großstädten solcher Staaten, in welchen der Auf 
schwung der Hauptstadt ein politisches Interesse besitzt. Solche 
Hauptstädte, welche übrigens viele solche Ausgaben bestreiten, die 
eigentlich den Staat belasten sollten, wenigstens in überwiegendem 
Maße, sind geradezu auf die Beiträge des Staates angewiesen, um 
so mehr, als ihre Überlastung resp. finanzielle Deroute auch das 
Ansehen des Staates beeinträchtigen würden. 
Die wichtigeren Posten des Einnahme- und Ausgabebudgets 
gestalten sich in Berlin (1910) wie folgt (Ordinarium): 
Einnahmen Ausgaben 
Mill. Mark 
Gaswerke 76,6 69,1 
Wasserwerke 11,6 8,8 
Kanalisation usw. * 19,9 20,2 
Einkommensteuer 40,8 0,6 
Gemeindegrundsteuer 26,4 0,08 
Gewerbesteuer 12,2 
Gemeindeschulen 0,2 22,7 
Armenwesen 2,5 19,6 
Kranken- und Gesundheitspflege 6,1 16,5 
V erwaltungskosten 2,3 19,5 
Ordinarium Extraordinarium Insgesamt 
Gesamte Einnahmen 270,3 38,6 308,9 
Gesamte Ausgaben 265,9 41,8 307,8 
In Budapest gestaltet sich der städtische Haushalt folgender 
maßen (1916): 
a) Einnahmen. 
Gemeindesteuerzuschläge 
Hauszinssteuer 
V erzehrungssteuerzuschlag 
16,8 Mill. Kronen 
7)2 „ » 
4)7 » »
	        
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