G. IV. Abschnitt. Das Steuerwesen der Großstädte.
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halt der Großstädte in Anspruch nimmt, fordern in erster Reihe
die starke Inanspruchnahme der Steuerquellen, und zwar in der
Weise, daß die Selbständigkeit der Gemeinde gegenüber dem Staate
bewahrt bleibe. Überdies sind noch folgende Eigentümlichkeiten
vor Augen zu halten. Die Großstädte können im Interesse der
Befriedigung gewisser Bedürfnisse große Betriebe einrichten —
Gasanstalten, Elektrizitätswerke, Wasserleitung —, welche große
Einnahmen darbieten. Auch ist es nicht zu bezweifeln, daß nament
lich jene Großstädte, welche die Hauptstadt eines Staates bilden,
die Beiträge des Staates in Anspruch nehmen können, namentlich
gilt dies von den Großstädten solcher Staaten, in welchen der Auf
schwung der Hauptstadt ein politisches Interesse besitzt. Solche
Hauptstädte, welche übrigens viele solche Ausgaben bestreiten, die
eigentlich den Staat belasten sollten, wenigstens in überwiegendem
Maße, sind geradezu auf die Beiträge des Staates angewiesen, um
so mehr, als ihre Überlastung resp. finanzielle Deroute auch das
Ansehen des Staates beeinträchtigen würden.
Die wichtigeren Posten des Einnahme- und Ausgabebudgets
gestalten sich in Berlin (1910) wie folgt (Ordinarium):
Einnahmen Ausgaben
Mill. Mark
Gaswerke 76,6 69,1
Wasserwerke 11,6 8,8
Kanalisation usw. * 19,9 20,2
Einkommensteuer 40,8 0,6
Gemeindegrundsteuer 26,4 0,08
Gewerbesteuer 12,2
Gemeindeschulen 0,2 22,7
Armenwesen 2,5 19,6
Kranken- und Gesundheitspflege 6,1 16,5
V erwaltungskosten 2,3 19,5
Ordinarium Extraordinarium Insgesamt
Gesamte Einnahmen 270,3 38,6 308,9
Gesamte Ausgaben 265,9 41,8 307,8
In Budapest gestaltet sich der städtische Haushalt folgender
maßen (1916):
a) Einnahmen.
Gemeindesteuerzuschläge
Hauszinssteuer
V erzehrungssteuerzuschlag
16,8 Mill. Kronen
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