Full text : Finanzwissenschaft

H.  Das  Steuerwesen  der  Staatenverbände.

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auch  ihren  eigentümlichen  finanziellen  Charakter,  welcher  in  vieler
Beziehung  von  dem  der  einzelnen  Staaten  verschieden  ist.  Wie  im
allgemeinen  in  der  Finanzwissenschaft  ist  hier  nicht  so  sehr  die
Ausgabenfrage,  als  das  Problem  der  Einnahmen  von  Wichtigkeit.
So  entsteht  das,  was  Stein  Bundesfinanzwesen  und  Bundesfinanzwissenschaft ­
  nennt.
Die  Einnahmequellen  der  Staatenverbindungen  lassen  sich  vor
allem  nach  dem  Gesichtspunkte  unterscheiden,  daß  sie  teils  ursprüngliche, ­
  selbständige,  teils  abgeleitete  unselbständige,  direkte
oder  indirekte  Quellen  sind.  Die  Staatenverbindungen  verfügen
entweder  über  eigene,  besondere  Einnahmen  oder  sie  gewinnen  ihre
Einnahmen  aus  den  Beiträgen  der  einzelnen  Staaten,  die  die  Staatenverbindung ­
  bilden.  Die  selbständigen  Einnahmen  können  von  derselben ­
  Natur  sein  wie  die  Staatseinnahmen  überhaupt,  sie  stammen
also  aus  Vermögen,  Kredit,  direkten  und  indirekten  Steuern  usw.
Theorie  und  Praxis  weisen  darauf  hin,  daß  Staatenverbindungen,
sofern  sie  aus  selbständigen  Quellen  schöpfen  wollen,  hierzu  namentlich ­
  die  Zölle,  die  inneren  Verbrauchsabgaben,  gewisse  Verkehrssteuern, ­
  Gebühren,  viel.  seltener  direkte  Steuern  benutzen  können.
Die  Wahl  unter  diesen  Einnahmequellen  wird,  von  anderen  Umständen ­
  abgesehen,  namentlich  von  der  Intensität,  der  größeren  oder
geringeren  Festigkeit  und  Innigkeit  der  betreffenden  Staatenverbindung ­
  abhängen.  In  einzelnen  Fällen  werden  auch  finanztechnische
Momente  Einfluß  haben.  So  werden  Zölle  als  Einnahmequellen
namentlich  dort  am  Platze  sein,  wo  die  Staatenverbindung  über  ein
großes  Territorium  sich  erstreckt,  da  auf  engerem  Gebiete  diese
Einnahmequelle  ohne  größere  Störung  und  Belästigung  des  Verkehrs
nicht  durchführbar  ist.  Sofern  aber  die  Staatenverbindung  über
selbständige  Einnahmequellen  nicht  verfügt  oder  aber  diese  ungenügend ­
  sind,  werden  zur  Deckung  der  Bedürfnisse  des  Staaten-Staates
  die  von  den  einzelnen  Staaten  aus  ihrem  Einkommen  zu
diesem  Zwecke  zurückgestellten  Beiträge  dienen,  die  in  Deutschland
Matrikularbeiträge  genannt  werden,  in  anderen  Staaten,  so  Österreich ­
  und  Ungarn,  Quoten  usw.  Die  selbständige  Dotation  der
Staatenverbindungen  mit  besonderen  Einnahmequellen  findet  neuerdings ­
  auch  darin  seine  Begründung,  daß  gewisse  Einnahmequellen
durch  den  größeren  Staat  besser  verwertet  werden  können.  So
sehen  wir  dies  in  Deutschland,  in  der  Schweiz  usw.,  wo  die  betreffenden ­
  Einnahmequellen  auch  deshalb  oder  bloß  deshalb  durch
*)  Die  Bezeichnung  Matrikularbeiträge  hängt  mit  dem  Umstande  zusammen,
daß  dieselben  nach  der  Größe  der  Bevölkerungsziffer  für  die  einzelnen  Staaten
berechnet  werden.
Feldes,  Finanzwissenschaft.

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