Full text : Finanzwissenschaft

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4.  Buch.  V.  Teil.  Die  Steuern.

Ausschankslizenz
Pflastermaut
Umschreibungsgebühr
Wohnzinse
Benutzung  öffentlicher  Plätze
Wasserleitung
Gaswerke
Elektrische  Bahn
Schlachthaus  und  Markthalle
Wir  ersehen  hieraus,  daß  die  städtischen  Betriebe  mit  einem
Betrage  von  20,5  Millionen  Kronen  beitragen.
b)  Ausgaben

Besoldungen  und  Pensionen

11,6  Mill.  Kronen

Schuldendienst

26,8

Kultus  und  Schulen

23,6

Straßenpflasterung,  Reinigung,

Kehrichtausfuhr,  Beleuchtung  13,2

7)

77

Wasserleitung

2,9

77

77

Volkswohlfahrt

1-Armenwesen



1-77



77

2.1  Mill.  Kronen
4,8
1.2
5,7
3.3
8,1
4,2
2,5
4.4

1)
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H.  Das  Steuerwesen  der  Staatenverbände.
1.  Ein  wichtiger  Teil  der  Tätigkeit  des  Staates  ist  solcher
Natur,  die  die  Verfügung  über  Güter  und  Dienstleistungen  voraussetzt, ­
  deren  Herbeischaffung  Kosten  verursacht.  Die  Voraussetzung
der  staatlichen  Tätigkeit  ist  darum  der  auf  die  Produktion,  Herbeischaffung, ­
  Verwendung  dieser  Güter  gerichtete  Staatshaushalt.  Was
in  dieser  Weise  von  den  einzelnen  Staaten  gilt,  das  gilt  in  gleicher
Weise  von  den  Staatenverbänden,  den  Staatenstaaten,  sowie  auch
von  der  periodischen  Zusammenwirkung  zweier  oder  mehrerer
Staaten.  Freilich  wird  die  vorübergehende  Zusammenwirkung  keiner
dauernden  Einrichtungen  bedürfen.  Sobald  aber  die  Verbindung
der  Staaten,  mag  sie  so  lose  wie  immer  sein,  doch  einen  dauernden
Charakter  annimmt,  so  wird  es  dauernder  Einrichtungen  bedürfen
zur  Befriedigung  des  Güterbedarfes  des  zusammengesetzten  Staates
resp.  Staatenbundes.  Die  Staatenverbindungen  haben  demgemäß
            
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