Full text: Finanzwissenschaft

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5. Buch. Der Staatskredit. 
liehe Dornenkrone des Erlösers verpfänden. Noch im Anfang des 
19. Jahrhunderts kann Schweden nur unter der Bedingung eine 
Schuld kontrahieren, daß es die Stadt Wisnar verpfändete. Auch 
im Weltkriege treten diese primitiven Formen wieder auf. England 
gibt seinen Verbündeten nur unter der Bedingung Kredite, daß 
dieselben Gold deponieren. In Ungarn kam es häufig vor, daß 
Städte oder Staatseinnahmequellen, ja selbst die Krone des heiligen 
Stefan verpfändet wurde. Der Kirchenstaat war zu Zeiten so ver 
schuldet, daß die Zinsen 3 / 4 der gesamten Einnahmen in Anspruch 
nahmen (Banke, Päpste III. Bd., 8. 10). Die Schulden wurden oft 
abgeleugnet, ja oft wurden die Gläubiger verfolgt und sogar ihres 
Lehens beraubt Der ungarische Gesetzartikel 22 vom Jahre 1608 
setzt fest, daß diejenigen, die auf königliche Güter aus Gewinn 
sucht Geld leihen, ihres Geldes verlustig werden sollen. Nach 
Paine trat von Heinrich IV. bis Lomenie, dem Minister Ludwig XVI. 
sechsundfünfzigmal Repudiation der Staatsschulden ein 1 ). 
Die langsame Entfaltung des eigentlichen Staatskredites be 
weist nichts besser, als dessen primitiver Zustand bis in das 19. Jahr- 
hundert. Einige interessante Beispiele für den unvollkommenen 
abenteuerlichen Zustand des Staatsschuldenwesens finden wir in der 
Finanzgeschichte des österreichischen Staates. Unter den verschie 
densten Titeln kamen Staatsschulden vor: Tempelsilberschulden, 
Naturalheferungsschulden; zu einer Zeit gab es 101 verschiedene 
Schulden mit 16 verschiedenen Zinsfüßen. Unter den Darleihern 
werden unter Ferdinand erwähnt: Horvath* * (Augsburg), Perenyi, 
Seredy; in einem eigenhändigen Schreiben fordert der Kaiser (1622) 
die Großen des Reiches auf, an einem freiwilligen „Cavalieranlehen“ 
teilzunehmen. Viele gaben abschlägige Antwort; Montecuculli ant 
wortet nicht einmal, da er eben ausfährt. Herzog Portia öffnet 
nicht einmal das kaiserliche Schreiben, da er ohnedies weiß, was 
es enthält 2 ). 
Im 18. Jahrhundert war der Staat oft genötigt sich an einzelne 
Reiche zu wenden. Im Jahre 1701 gibt jemand dem österreichi 
schen Staate ein Darlehen von 50 000 Gulden unter der Bedingung, 
daß im Falle der Vakanz das Oberzollamt mit ihm besetzt werde. In 
Holland werden Anlehen aufgenommen gegen Verpfändung der 
') Einen interessanten Fall teilt Bogers (Economic interpretation of history 
8. 434) mit, daß in unseren Tagen ein Nachkomme einer fiorentinischen Familie 
vom englischen Staate die Anerkennung einer Schuld verlangte, die Eduard III. 
von einem seiner Vorfahren aufnahm und nicht beglich. 
*) Thorsch: Materialien zu einer Geschichte der österreichischen Staats 
schulden vor dem 18. Jahrhundert; Müntz, Zur Geschichte der Finanzen Öster 
reichs (Finanzarchiv IV. Bd.).
	        
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