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5. Buch. Der Staatskredit.
liehe Dornenkrone des Erlösers verpfänden. Noch im Anfang des
19. Jahrhunderts kann Schweden nur unter der Bedingung eine
Schuld kontrahieren, daß es die Stadt Wisnar verpfändete. Auch
im Weltkriege treten diese primitiven Formen wieder auf. England
gibt seinen Verbündeten nur unter der Bedingung Kredite, daß
dieselben Gold deponieren. In Ungarn kam es häufig vor, daß
Städte oder Staatseinnahmequellen, ja selbst die Krone des heiligen
Stefan verpfändet wurde. Der Kirchenstaat war zu Zeiten so ver
schuldet, daß die Zinsen 3 / 4 der gesamten Einnahmen in Anspruch
nahmen (Banke, Päpste III. Bd., 8. 10). Die Schulden wurden oft
abgeleugnet, ja oft wurden die Gläubiger verfolgt und sogar ihres
Lehens beraubt Der ungarische Gesetzartikel 22 vom Jahre 1608
setzt fest, daß diejenigen, die auf königliche Güter aus Gewinn
sucht Geld leihen, ihres Geldes verlustig werden sollen. Nach
Paine trat von Heinrich IV. bis Lomenie, dem Minister Ludwig XVI.
sechsundfünfzigmal Repudiation der Staatsschulden ein 1 ).
Die langsame Entfaltung des eigentlichen Staatskredites be
weist nichts besser, als dessen primitiver Zustand bis in das 19. Jahr-
hundert. Einige interessante Beispiele für den unvollkommenen
abenteuerlichen Zustand des Staatsschuldenwesens finden wir in der
Finanzgeschichte des österreichischen Staates. Unter den verschie
densten Titeln kamen Staatsschulden vor: Tempelsilberschulden,
Naturalheferungsschulden; zu einer Zeit gab es 101 verschiedene
Schulden mit 16 verschiedenen Zinsfüßen. Unter den Darleihern
werden unter Ferdinand erwähnt: Horvath* * (Augsburg), Perenyi,
Seredy; in einem eigenhändigen Schreiben fordert der Kaiser (1622)
die Großen des Reiches auf, an einem freiwilligen „Cavalieranlehen“
teilzunehmen. Viele gaben abschlägige Antwort; Montecuculli ant
wortet nicht einmal, da er eben ausfährt. Herzog Portia öffnet
nicht einmal das kaiserliche Schreiben, da er ohnedies weiß, was
es enthält 2 ).
Im 18. Jahrhundert war der Staat oft genötigt sich an einzelne
Reiche zu wenden. Im Jahre 1701 gibt jemand dem österreichi
schen Staate ein Darlehen von 50 000 Gulden unter der Bedingung,
daß im Falle der Vakanz das Oberzollamt mit ihm besetzt werde. In
Holland werden Anlehen aufgenommen gegen Verpfändung der
') Einen interessanten Fall teilt Bogers (Economic interpretation of history
8. 434) mit, daß in unseren Tagen ein Nachkomme einer fiorentinischen Familie
vom englischen Staate die Anerkennung einer Schuld verlangte, die Eduard III.
von einem seiner Vorfahren aufnahm und nicht beglich.
*) Thorsch: Materialien zu einer Geschichte der österreichischen Staats
schulden vor dem 18. Jahrhundert; Müntz, Zur Geschichte der Finanzen Öster
reichs (Finanzarchiv IV. Bd.).