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5. Buch. Der Staatskredit.
Da die Staaten oft im Auslande Anlehen aufnehmen , so
wurde dem Staatskredit oft der Nachteil zugeschrieben, daß alljährlich
große Summen als Zins nach dem Auslande wandern.
Doch kann dies natürlich nicht immer als Nachteil betrachtet werden,
ebensowenig, als es ein Nachteil ist in der Privatwirtschaft, wenn
Jemand Zinsen zahlt für ein zu produktiven Zwecken verwendetes
Kapital. Wenn die vom Auslande gebrachten Kapitalien zu produktiven
Zwecken in produktiver Weise verwendet werden, so
kann hierdurch dem Staate ein solch wirtschaftlicher Aufschwung
mitgeteilt werden, dem gegenüber die ins Ausland fließenden Zinszahlungen
ein unwesentliches Opfer repräsentieren. Es kann aber
auch der Fall der unbedingten Notwendigkeit sich ergeben, wo
dann also jede Wahl ausgeschlossen ist, wenn nämlich im Inlande
die Kapitalien fehlen oder aus produktiven Verwendungen entzogen
werden müßten.
Gegenüber jeder ungünstigen Beurteilung des Staatskredites
muß in erster Reihe vor Augen gehalten werden, daß auf der
gegenwärtigen Stufe der wirtschaftlichen Entwicklung der Staatskredit
eine natürliche, eine notwendige Sache ist, denn auch die
Staatswirtschaft kann sich jenen Folgen nicht entziehen, welche
das moderne wirtschaftliche und namentlich Verkehrsleben mit sich
bringt. Auch der Staat mit seiner ganzen wirtschaftlichen Tätigkeit
ist inmitten der modernen Kreditwirtschaft hineingestellt, mit der
er sich auf hundert und hundert Punkten berührt, von der er
Richtung erhält, die die Bedingungen seines Verhaltens vorschreibt.
Die staatliche Wirtschaft atmet dieselbe Luft wie die Privatwirtschaft,
sie baut sich aus denselben Stoffen auf wie die Privatwirtschaft,
und demzufolge müssen sich in ihrer Morphologie dieselben
Formen wiederholen, welche wir in der Privatwirtschaft
finden. Wenn der Staat dieses Naturgesetz verleugnen wollte, wenn
er nach andern Gesetzen leben wollte, als welche die wirtschaftliche
Entwickelung des Zeitalters vorschreibt , dann würde er seine
vitalsten Interessen aufs Spiel setzen. Auf der gegenwärtigen Stufe
der staatlichen und wirtschaftlichen • Entwickelung kann demnach
der Staatskredit nicht vermieden werden, es muß nur derselbe
vorsichtig und zweckgemäß Anwendung finden.
Bei der Beurteilung des Staatskredites müssen namentlich zwei
Momente vor Augen gehalten werden: das Moment der Notwendigkeit
und das Moment der Möglichkeit. Vom Standpunkte der
Notwendigkeit zeigt die Entwickelung des Staatskredites eine gewisse
rationelle Richtung, indem derselbe gewissermaßen das notwendige
Resultat der Verhältnisse ist. Eine der wichtigsten Vor-