Full text : Finanzwissenschaft

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5.  Buch.  Der  Staatskredit.

Da  die  Staaten  oft  im  Auslande  Anlehen  aufnehmen ,  so
wurde  dem  Staatskredit  oft  der  Nachteil  zugeschrieben,  daß  alljährlich ­
  große  Summen  als  Zins  nach  dem  Auslande  wandern.
Doch  kann  dies  natürlich  nicht  immer  als  Nachteil  betrachtet  werden,
ebensowenig,  als  es  ein  Nachteil  ist  in  der  Privatwirtschaft,  wenn
Jemand  Zinsen  zahlt  für  ein  zu  produktiven  Zwecken  verwendetes
Kapital.  Wenn  die  vom  Auslande  gebrachten  Kapitalien  zu  produktiven ­
  Zwecken  in  produktiver  Weise  verwendet  werden,  so
kann  hierdurch  dem  Staate  ein  solch  wirtschaftlicher  Aufschwung
mitgeteilt  werden,  dem  gegenüber  die  ins  Ausland  fließenden  Zinszahlungen ­
  ein  unwesentliches  Opfer  repräsentieren.  Es  kann  aber
auch  der  Fall  der  unbedingten  Notwendigkeit  sich  ergeben,  wo
dann  also  jede  Wahl  ausgeschlossen  ist,  wenn  nämlich  im  Inlande
die  Kapitalien  fehlen  oder  aus  produktiven  Verwendungen  entzogen
werden  müßten.
Gegenüber  jeder  ungünstigen  Beurteilung  des  Staatskredites
muß  in  erster  Reihe  vor  Augen  gehalten  werden,  daß  auf  der
gegenwärtigen  Stufe  der  wirtschaftlichen  Entwicklung  der  Staatskredit ­
  eine  natürliche,  eine  notwendige  Sache  ist,  denn  auch  die
Staatswirtschaft  kann  sich  jenen  Folgen  nicht  entziehen,  welche
das  moderne  wirtschaftliche  und  namentlich  Verkehrsleben  mit  sich
bringt.  Auch  der  Staat  mit  seiner  ganzen  wirtschaftlichen  Tätigkeit
ist  inmitten  der  modernen  Kreditwirtschaft  hineingestellt,  mit  der
er  sich  auf  hundert  und  hundert  Punkten  berührt,  von  der  er
Richtung  erhält,  die  die  Bedingungen  seines  Verhaltens  vorschreibt.
Die  staatliche  Wirtschaft  atmet  dieselbe  Luft  wie  die  Privatwirtschaft, ­
  sie  baut  sich  aus  denselben  Stoffen  auf  wie  die  Privatwirtschaft, ­
  und  demzufolge  müssen  sich  in  ihrer  Morphologie  dieselben ­
  Formen  wiederholen,  welche  wir  in  der  Privatwirtschaft
finden.  Wenn  der  Staat  dieses  Naturgesetz  verleugnen  wollte,  wenn
er  nach  andern  Gesetzen  leben  wollte,  als  welche  die  wirtschaftliche
Entwickelung  des  Zeitalters  vorschreibt ,  dann  würde  er  seine
vitalsten  Interessen  aufs  Spiel  setzen.  Auf  der  gegenwärtigen  Stufe
der  staatlichen  und  wirtschaftlichen  •  Entwickelung  kann  demnach
der  Staatskredit  nicht  vermieden  werden,  es  muß  nur  derselbe
vorsichtig  und  zweckgemäß  Anwendung  finden.
Bei  der  Beurteilung  des  Staatskredites  müssen  namentlich  zwei
Momente  vor  Augen  gehalten  werden:  das  Moment  der  Notwendigkeit ­
  und  das  Moment  der  Möglichkeit.  Vom  Standpunkte  der
Notwendigkeit  zeigt  die  Entwickelung  des  Staatskredites  eine  gewisse ­
  rationelle  Richtung,  indem  derselbe  gewissermaßen  das  notwendige ­
  Resultat  der  Verhältnisse  ist.  Eine  der  wichtigsten  Vor-
            
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