Full text: Finanzwissenschaft

584 
5. Buch. Der Staatskredit. 
erfordert, müssen eventuell wichtigere Bedürfnisse unterdrückt 
werden. Hier tritt nun der Staatskredit ein. Anstatt daß wichtigere 
Bedürfnisse vernachlässigt werden, welche vielleicht ohne Gefährdung- 
wichtiger Interessen nicht unterdrückt werden können, erscheint es 
zweckmäßig, den Kredit in Anspruch zu nehmen; in diesem Falle 
wird die Verzinsung eventuell Amortisierung der auf dem Wege 
des Kredits herbeigeschafften Summe von der Gegenwart ein ver 
hältnismäßig geringes Opfer erfordern, welches mit Unterdrückung 
weniger dringender oder wichtiger Bedürfnisse leicht gebracht werden 
kann. Die rationelle Reihenfolge der Bedürfnisse wird daher nicht 
gestört, im Interesse wichtigerer Bedürfnisse werden weniger wichtige 
unterdrückt und die Güter finden auf Grund des Grenznutzens 
ihre Bewertung. Die Inanspruchnahme des Kredits entspricht auch 
insofern den Postulaten des Grenznutzens, als einerseits der Gläu 
biger jedenfalls die von ihm dargeliehenen Kapitalien besser ver 
wertet, als dies sonst möglich wäre, womit also die Güter aus 
einer weniger zweckmäßigen Verwendung zu einer zweckmäßigeren 
hinübergeleitet werden; andererseits werden die Steuerzahler, die 
sonst gezwungen wären, wichtigere Bedürfnisse zu unterdrücken, 
eventuell in eine weniger zweckmäßige Verwendung ihrer Kapitalien 
einzuwilligen, jetzt nur ihre schwächsten Bedürfnisse unterdrücken, 
wodurch es möglich wird, wichtigere Gemeinbedürfnisse zu be 
friedigen. Freilich ist diese wirtschaftlich rationelle Wirksamkeit 
des Staatskredites nicht immer verbürgt, da das Eingreifen des 
Staates, seine Zwangsgewalt Erscheinungen hervorzurufen vermag, 
welche den Voraussetzungen der Grenznutzentheorie eben nicht 
entsprechen. 
6. Jene Frage, ob es nicht zweckmäßiger ist, die Staats 
bedürfnisse mittels Steuern zu decken, als mittels Kredit, ist oft 
ganz müßig, denn die Dringlichkeit, die Größe des Bedürfnisses, 
dann politische Rücksichten usw. schließen die Inanspruchnahme 
der Steuerquellen aus. Die Frage konnte noch eher in früherer 
Zeit Berechtigung haben, wo die Kreditansprüche des Staates ge 
ringer waren und wo der Staat auch vor der Inanspruchnahme des 
Vermögens nicht zurückschrak. In der Gegenwart könnte nur die 
Frage Berechtigung haben, ob der Staat die Schuld allsogleich 
konsolidiere oder nicht, sofern er dieselbe in kürzerer Zeit zurück 
zuhalten in der Lage wäre. Aber auch das ist nicht wesentlich, 
da ja die jetzt üblichen Rentenschulden in dem Sinne als schwebende 
Schulden betrachtet werden können, als der Staat bei günstigem 
Stande der Staatsfinanzen dieselben zurückzahlen kann. 
Bei der Vergleichung der Eigentümlichkeiten der zwei Ein-
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.