I. Abschnitt. Allgemeine Lehren.
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hat natürlich auch der Umstand Einfluß, welche der Quellen bisher
stärker in Anspruch genommen wurde. Wo die Steuerlast bereits
eine übermäßige ist, dort wird natürlich der Bedarf eher durch
Anlehen zu decken sein. Wo dagegen die Staatsschuld bereit eine
exorbitante Höhe erreicht hat, dort wird die Steuer bessere Re
sultate aufweisen. Wo freilich beide in hohem Maße in Anspruch
genommen sind, dort wird die Entscheidung ebenso schwer sein,
als sie leicht ist in dem Falle, daß keine von beiden übermäßig
angespannt wurde. Auch muß vor Augen gehalten werden, daß
viel von der bisherigen Steuer- und Anlehenspolitik abhängt. Eine
schlechte Steuerpolitik kann dem Staate die Inanspruchnahme der
Steuerquellen außerordentlich erschweren. Dasselbe gilt natürlich
bezüglich der Anlehen von einer schlechten Kreditpolitik. Mit
Rücksicht darauf, daß jeder Krieg auch eine finanzielle Kraftprobe
ist und von der wirtschaftlichen Kraft der Völker abhängt, wäre die
ausschließliche Schuldendeckung eine gefährliche Erscheinung, wie
auch gewichtige Erfahrungen beweisen, daß Kriege, die bloß mit
Anlehensgeldern geführt werden, zu keinem günstigen Resultate
führen, jedenfalls aber große Gefahren und verhängnisvolle Situation
heraufbeschwören.
All dies vor Augen gehalten, wird es sich als das Zweck
mäßigste ergeben, sowohl Steuern als Anlehen zur Deckung der
Kriegsbedürfnisse heranzuziehen, wie dies auch die neuem Kriege
bewiesen, namentlich jene, in denen England und Nordamerika be
teiligt waren. Da nun aber in der Regel zu Beginn des Krieges
die rasche Herbeischaffung größerer Summen notwendig ist, neue
Steuern aber nur langsam sich entwickeln, so wird namentlich bei
Beginn eines Krieges am zweckmäßigsten sein, das Hauptgewicht
auf die Anlehen zu legen und später die Deckung mehr und mehr
aus den Steuern zu schöpfen. Die größeren Steuereinnahmen
werden die Erhöhung der alten Steuern und die Einführung neuer
Steuern notwendig machen. Das größere Einkommen der alten
Steuern wird zur teilweisen Deckung des unmittelbaren Kriegs
bedarfes verwendet werden; die neuern Steuern sollen den Zinsen-
dienst der aufgenommenen Anlehen zugewiesen werden. Adams
(Public debts, 8. 136) sagt, die höhere Einnahme aus den alten
Steuern soll nur zur Sicherung der ersten Kreditoperationen dienen,
sonst aber zu weiteren Zwecken nicht verwendet werden, so daß
mit Beendigung des Krieges die alten Steuern auf die frühere
Höhe zurückkehren. Dagegen sollen die neuen Steuern zur Siche
rung des Anlehendienstes verwendet werden und zu diesem Behufe
muß auch darauf Rücksicht genommen werden, daß diese Steuern