Full text: Finanzwissenschaft

I. Abschnitt. Allgemeine Lehren. 
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hat natürlich auch der Umstand Einfluß, welche der Quellen bisher 
stärker in Anspruch genommen wurde. Wo die Steuerlast bereits 
eine übermäßige ist, dort wird natürlich der Bedarf eher durch 
Anlehen zu decken sein. Wo dagegen die Staatsschuld bereit eine 
exorbitante Höhe erreicht hat, dort wird die Steuer bessere Re 
sultate aufweisen. Wo freilich beide in hohem Maße in Anspruch 
genommen sind, dort wird die Entscheidung ebenso schwer sein, 
als sie leicht ist in dem Falle, daß keine von beiden übermäßig 
angespannt wurde. Auch muß vor Augen gehalten werden, daß 
viel von der bisherigen Steuer- und Anlehenspolitik abhängt. Eine 
schlechte Steuerpolitik kann dem Staate die Inanspruchnahme der 
Steuerquellen außerordentlich erschweren. Dasselbe gilt natürlich 
bezüglich der Anlehen von einer schlechten Kreditpolitik. Mit 
Rücksicht darauf, daß jeder Krieg auch eine finanzielle Kraftprobe 
ist und von der wirtschaftlichen Kraft der Völker abhängt, wäre die 
ausschließliche Schuldendeckung eine gefährliche Erscheinung, wie 
auch gewichtige Erfahrungen beweisen, daß Kriege, die bloß mit 
Anlehensgeldern geführt werden, zu keinem günstigen Resultate 
führen, jedenfalls aber große Gefahren und verhängnisvolle Situation 
heraufbeschwören. 
All dies vor Augen gehalten, wird es sich als das Zweck 
mäßigste ergeben, sowohl Steuern als Anlehen zur Deckung der 
Kriegsbedürfnisse heranzuziehen, wie dies auch die neuem Kriege 
bewiesen, namentlich jene, in denen England und Nordamerika be 
teiligt waren. Da nun aber in der Regel zu Beginn des Krieges 
die rasche Herbeischaffung größerer Summen notwendig ist, neue 
Steuern aber nur langsam sich entwickeln, so wird namentlich bei 
Beginn eines Krieges am zweckmäßigsten sein, das Hauptgewicht 
auf die Anlehen zu legen und später die Deckung mehr und mehr 
aus den Steuern zu schöpfen. Die größeren Steuereinnahmen 
werden die Erhöhung der alten Steuern und die Einführung neuer 
Steuern notwendig machen. Das größere Einkommen der alten 
Steuern wird zur teilweisen Deckung des unmittelbaren Kriegs 
bedarfes verwendet werden; die neuern Steuern sollen den Zinsen- 
dienst der aufgenommenen Anlehen zugewiesen werden. Adams 
(Public debts, 8. 136) sagt, die höhere Einnahme aus den alten 
Steuern soll nur zur Sicherung der ersten Kreditoperationen dienen, 
sonst aber zu weiteren Zwecken nicht verwendet werden, so daß 
mit Beendigung des Krieges die alten Steuern auf die frühere 
Höhe zurückkehren. Dagegen sollen die neuen Steuern zur Siche 
rung des Anlehendienstes verwendet werden und zu diesem Behufe 
muß auch darauf Rücksicht genommen werden, daß diese Steuern
	        
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