Full text : Finanzwissenschaft

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5.  Buch.  Der  Staatskredit.

etwas  mehr  ergeben  sollen,  als  das  Zinsenerfordernis,  damit  etwa
als  notwendig  sich  ergebende  spätere  Kreditoperationen  erleichtert
werden.
In  die  Frage,  ob  die  Bedürfnisse  durch  Steuern  oder  Anlehen
gedeckt  werden  sollen,  spielt  auch  die  Einkommensverteilung  hinein.
In  Staaten,  die  viele  reiche  Staatsbürger  besitzen,  die  ohne  Einschränkung ­
  ihrer  Bedürfnisse  größere  Lasten  übernehmen  können,
sollen  also  die  Steuern  in  Anspruch  genommen  werden,  trotzdem
daß  in  solchen  Staaten  das  anlagesuchende  Kapital  auch  reichlich
vorhanden  ist.  In  Staaten  dagegen,  wo  aber  die  kleinen  Einkommen ­
  dominieren,  welche  die  Einschränkung  der  Bedürfnisse
nur  schwer  erdulden,  dort  würde  die  Steuer  eine  übermäßige
Last  bedeuten,  während  die  Schuldenlast  weniger  empfindlich  ist,
da  sie  sich  auf  eine  Reihe  von  Jahren  verteilt,  die  öffentliche
Meinung  wird  also  die  Aufnahme  von  Anlehen  favorisieren.  Hieraus
folgt  auch,  daß  mit  der  Hebung  und  bessern  Verteilung  des  Volksreichtums ­
  die  Möglichkeit  der  Bedeckung  durch  Steuern  zunimmt,
während  der  Kredit  weniger  in  Anspruch  genommen  werden  muß,
jedenfalls  lassen  sich  beide  in  eine  günstigere  Verbindung  bringen.
8.  Die  volkswirtschaftlichen  Wirkungen  de?  Staatskredites
sind  oft  so  verwickelter  Natur,  daß  deren  Verlauf  überhaupt  nicht
verfolgt  werden  kann.  Es  ist  überhaupt  verfehlt,  diese  Wirkungen
im  allgemeinen  untersuchen  zu  wollen,  da  dieselben  zunächst  nach
einzelnen  Phasen  der  Kreditoperationen  unterschieden  werden
müssen.  Diese  Operationen  zeigen  drei  verschiedene  Stadien:  a)  die
Aufnahme  der  Anlehen;  b)  deren  Verwendung;  c)  deren  Rückzahlung. ­
  In  der  Regel  werden  nur  jene  Erscheinungen  untersucht,
welche  mit  der  Aufnahme  der  Anlehen  zusammenhängen ;  das  dritte
Stadium  zeigt  beiläufig  die  entgegengesetzten  Erscheinungen  wie
das  erste;  das  zweite  Stadium  ist  höchst  komplizierter  Natur  und  oft
schwer  zu  verfolgen.  Was  die  Kapitalbewegung  betrifft,  so  kommt
durch  den  Staatskredit  oft  Kapital  überhaupt  nicht  in  Bewegung,
da  der  Zweck  oft  bloß  der  ist,  daß  der  Staat  Zahlungsfähigkeit
erwerbe;  die  Kapitalien  bleiben  in  den  bisherigen  Händen  und
das  Anlehen  übt  auf  die  Verteilung  der  Kapitalien  gar  keine
Wirkung  aus.  Wenn  jedoch  durch  den  Kredit  in  der  Tat  Kapitalien
gesucht  werden,  dann  können  wieder  verschiedene  Fälle  eintreten.
Wenn  der  Staat  die  Kapitalien  im  Auslande  sich  verschafft,  dann
werden  Kapitalien  dem  Inlande  zugeführt;  werden  diese  Kapitalien
zu  produktiven  Zwecken  verwendet,  dann  gewinnt  die  Volkswirtschaft ­
  so  viel,  was  der  Produktivität  der  Kapitalien  entspricht
weniger  der  für  Verzinsung  und  Amortisation  der  Kapitalien  not-
            
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