I. Abschnitt. Allgemeine Lehren.
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dort z. B. der Zinsfuß 5 Prozent beträgt, liier 2 Prozent, oder der
eine Staat al pari, der andere unter dem Nennwert das Anlehen
kontrahiert hat, was wieder auf die Amortisation und Konversion
zurückwirkt, da der eine Staat leichter amortisieren oder konvertieren
kann, als der andere. Aus dem Gesagten folgt, daß eigentlich
beide Maßstäbe notwendig sind; wollen wir namentlich die
gegenwärtige Last kennen, so bedienen wir uns der Zinsenbeträge,
wollen wir die zukünftige Last kennen, so bedienen wir uns der
Kapitalbeträge. Aber auch vereint gewinnen wir mittels dieser
Maßstäbe kein vollständiges Bild, da sie nur eine absolute Größe
darstellen, die Größe des Kapitals und der Zinsen. Die Intensität
der Last muß aber relativ festgestellt werden, verglichen mit der
Kraft, die berufen ist, die Last zu tragen. Darum ist eine Vergleichung
der Last mit jenen Momenten nötig, die die wirtschaftliche
Kraft des Staates repräsentieren und zwar: a) mit dem Volksvermögen;
b) mit dem Volkseinkommen; c) mit der Bevölkerungszahl;
d) mit den Staatseinnahmen; e) mit den Staatsausgaben. Von
diesen verschiedenen Schlüsseln ist jedenfalls der verläßlichste, der
die jährliche Zinsenlast mit dem jährlichen Volkseinkommen vergleicht,
wobei nur der Umstand in Betracht kommt, daß die Methoden
der Statistik des Volkseinkommens ziemlich mangelhaft sind.
Demzufolge kommen wir zu dem Resultate, daß die hier geschilderten
Berechnungen insgesamt angewendet werden müssen, wodurch
wir jedenfalls den besten Einblick in die Momente erhalten, von
welchen die Größe der durch die Staatsschuld verursachten Last
abhängt. Überdies müssen die bei der Staatsschuld sich zeigenden
periodischen Veränderungen mit Aufmerksamkeit verfolgt werden,
deren Zunahme und Abnahme. In Betracht kommt auch das Vermögen
des Staats, dessen Aktiva, die produktive oder unproduktive
Verwendung der Anlehen, die im Inlande oder Auslande erfolgte
Aufnahme, die im Wert des Geldes erfolgten Veränderungen usw.
Zu welch verschiedenen Resultaten die Anwendung verschiedener
Schlüssel führt, sehen wir z. B. daraus, daß die englische Staatsschuldenlast
von 1815—70 nur um 8 Millionen Pfund Sterling abnahm,
diese Last aber im Vergleiche zum jährlichen Volkseinkommen
im Jahre 1815 9, im Jahre 1870 nur 2,5 Prozent betrug.
Jedenfalls erfordert die Bestimmung der Staatsschuldenlast und
namentlich die Vergleichung derselben unter verschiedenen Staaten
große Vorsicht. Am besten zeigt dies der Umstand, daß in
manchen Staaten in neuerer Zeit die Staatsschuld infolge Konver- j
sionen anwuchs, weil sie mit Erhöhung des Nominalkapitales verbunden
war, während an den Zinsen bedeutende Ersparnisse erzielt