Full text : Finanzwissenschaft

I.  Abschnitt.  Allgemeine  Lehren.

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dort  z.  B.  der  Zinsfuß  5  Prozent  beträgt,  liier  2  Prozent,  oder  der
eine  Staat  al  pari,  der  andere  unter  dem  Nennwert  das  Anlehen
kontrahiert  hat,  was  wieder  auf  die  Amortisation  und  Konversion
zurückwirkt,  da  der  eine  Staat  leichter  amortisieren  oder  konvertieren ­
  kann,  als  der  andere.  Aus  dem  Gesagten  folgt,  daß  eigentlich ­
  beide  Maßstäbe  notwendig  sind;  wollen  wir  namentlich  die
gegenwärtige  Last  kennen,  so  bedienen  wir  uns  der  Zinsenbeträge,
wollen  wir  die  zukünftige  Last  kennen,  so  bedienen  wir  uns  der
Kapitalbeträge.  Aber  auch  vereint  gewinnen  wir  mittels  dieser
Maßstäbe  kein  vollständiges  Bild,  da  sie  nur  eine  absolute  Größe
darstellen,  die  Größe  des  Kapitals  und  der  Zinsen.  Die  Intensität
der  Last  muß  aber  relativ  festgestellt  werden,  verglichen  mit  der
Kraft,  die  berufen  ist,  die  Last  zu  tragen.  Darum  ist  eine  Vergleichung ­
  der  Last  mit  jenen  Momenten  nötig,  die  die  wirtschaftliche ­
  Kraft  des  Staates  repräsentieren  und  zwar:  a)  mit  dem  Volksvermögen; ­
  b)  mit  dem  Volkseinkommen;  c)  mit  der  Bevölkerungszahl; ­
  d)  mit  den  Staatseinnahmen;  e)  mit  den  Staatsausgaben.  Von
diesen  verschiedenen  Schlüsseln  ist  jedenfalls  der  verläßlichste,  der
die  jährliche  Zinsenlast  mit  dem  jährlichen  Volkseinkommen  vergleicht, ­
  wobei  nur  der  Umstand  in  Betracht  kommt,  daß  die  Methoden ­
  der  Statistik  des  Volkseinkommens  ziemlich  mangelhaft  sind.
Demzufolge  kommen  wir  zu  dem  Resultate,  daß  die  hier  geschilderten ­
  Berechnungen  insgesamt  angewendet  werden  müssen,  wodurch
wir  jedenfalls  den  besten  Einblick  in  die  Momente  erhalten,  von
welchen  die  Größe  der  durch  die  Staatsschuld  verursachten  Last
abhängt.  Überdies  müssen  die  bei  der  Staatsschuld  sich  zeigenden
periodischen  Veränderungen  mit  Aufmerksamkeit  verfolgt  werden,
deren  Zunahme  und  Abnahme.  In  Betracht  kommt  auch  das  Vermögen ­
  des  Staats,  dessen  Aktiva,  die  produktive  oder  unproduktive
Verwendung  der  Anlehen,  die  im  Inlande  oder  Auslande  erfolgte
Aufnahme,  die  im  Wert  des  Geldes  erfolgten  Veränderungen  usw.
Zu  welch  verschiedenen  Resultaten  die  Anwendung  verschiedener
Schlüssel  führt,  sehen  wir  z.  B.  daraus,  daß  die  englische  Staatsschuldenlast ­
  von  1815—70  nur  um  8  Millionen  Pfund  Sterling  abnahm, ­
  diese  Last  aber  im  Vergleiche  zum  jährlichen  Volkseinkommen
im  Jahre  1815  9,  im  Jahre  1870  nur  2,5  Prozent  betrug.
Jedenfalls  erfordert  die  Bestimmung  der  Staatsschuldenlast  und
namentlich  die  Vergleichung  derselben  unter  verschiedenen  Staaten
große  Vorsicht.  Am  besten  zeigt  dies  der  Umstand,  daß  in
manchen  Staaten  in  neuerer  Zeit  die  Staatsschuld  infolge  Konver-  j
sionen  anwuchs,  weil  sie  mit  Erhöhung  des  Nominalkapitales  verbunden ­
  war,  während  an  den  Zinsen  bedeutende  Ersparnisse  erzielt
            
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